Hoffmann | Das neue Melderecht 2015 | E-Book | www2.sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 93 Seiten

Hoffmann Das neue Melderecht 2015

Synopse mit erläuternder Einführung
1. Auflage 2015
ISBN: 978-3-17-024359-0
Verlag: Kohlhammer
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark

Synopse mit erläuternder Einführung

E-Book, Deutsch, 93 Seiten

ISBN: 978-3-17-024359-0
Verlag: Kohlhammer
Format: PDF
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Am 1. November 2015 trat das Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft. Es löste das Melderechtsrahmengesetz (MRRG), die Meldegesetze der Länder und die jeweiligen darauf basierenden Meldedatenübermittlungsverordnungen ab. Als zentraler Bestandteil des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens wird mit dem BMG das Melderecht in Konsequenz aus der Föderalismusreform I im Jahr 2006 grundsätzlich neu ausgerichtet und zukunftsfähig gemacht. Das Werk - das insbesondere auch auf die zwischenzeitliche Gesetzesänderung im Jahr 2014 eingeht - gibt allen mit melderechtlichen Fragen Befassten einen schnellen Überblick über Hintergründe und Zusammenhänge der neuen Rechtslage und ermöglicht durch eine synoptische Gegenüberstellung der Gesetzestexte von BMG und MRRG eine schnelle Orientierung.

Dr. Christof Hoffmann, Leitender Regierungsdirektor im Landesverwaltungsamt Saarland.
Hoffmann Das neue Melderecht 2015 jetzt bestellen!

Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1;Deckblatt;1
2;Titelseite;3
3;Impressum;4
4;Vorwort;5
5;Inhalt;6
6;Inhaltsübersicht;8
7;Einführung;9
8;Synopse Bundesmeldegesetz –Melderechtsrahmengesetz;36
9;Paragrafen-Synopse;96
10;Stichwortverzeichnis;99


Synopse Bundesmeldegesetz – Melderechtsrahmengesetz


Bundesmeldegesetz * (BMG)

Melderechtsrahmengesetz (MRRG)

(Geltung ab 1. November 2015)

(Geltung bis 31. Oktober 2015)

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht

Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Meldebehörden

§ 1 Aufgaben und Befugnisse der Meldebehörden

§ 2 Aufgaben und Befugnisse der Meldebehörden

§ 3 Speicherung von Daten

§ 2 Speicherung von Daten

§ 4 Ordnungsmerkmale

§ 5 Zweckbindung der Daten

§ 3 Zweckbindung der Daten

§ 6 Richtigkeit und Vollständigkeit des Melderegisters

§ 4a Richtigkeit und Vollständigkeit des Melderegisters

§ 7 Meldegeheimnis

§ 5 Meldegeheimnis

Abschnitt 2 Schutzrechte

Zweiter Abschnitt Schutzrechte

§ 8 Schutzwürdige Interessen der betroffenen Person

§ 6 Schutzwürdige Interessen der Betroffenen

§ 9 Rechte der betroffenen Person

§ 7 Rechte des Betroffenen

§ 10 Auskunft an die betroffene Person

§ 8 Auskunft an den Betroffenen

§ 11 Auskunftsbeschränkungen

§ 12 Berichtigung und Ergänzung von Daten

§ 9 Berichtung und Ergänzung von Daten

§ 13 Aufbewahrung von Daten

§ 10 Löschung und Aufbewahrung von Daten

§ 14 Löschung von Daten

§ 15 Aufbewahrung und Löschung von Hinweisen

§ 16 Anbieten von Daten an Archive

Abschnitt 3 Allgemeine Meldepflichten

Dritter Abschnitt Meldepflichten

§ 17 Anmeldung, Abmeldung

§ 11 Allgemeine Meldepflicht

§ 18 Meldebescheinigung

§ 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers

§ 20 Begriff der Wohnung

§ 21 Mehrere Wohnungen

§ 12 Mehrere Wohnungen

§ 22 Bestimmung der Hauptwohnung

§ 23 Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht

§ 24 Datenerhebung, Meldebestätigung

§ 25 Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person

§ 26 Befreiung von der Meldepflicht

§ 14 Befreiung von der Meldepflicht

§ 27 Ausnahmen von der Meldepflicht

§ 15 Ausnahmen von der Meldepflicht

Abschnitt 4 Besondere Meldepflichten

§ 28 Besondere Meldepflichten für Binnenschiffer und Seeleute

[§ 13 Binnenschiffer und Seeleute]

§ 29 Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten

§ 16 Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten, Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen

§ 30 Besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten

§ 31 Nutzungsbeschränkungen

§ 32 Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen

Abschnitt 5 Datenübermittlungen

Vierter Abschnitt Datenübermittlung

Unterabschnitt 1 Datenübermittlungen zwischen öffentlichen Stellen

§ 33 Datenübermittlungen zwischen den Meldebehörden

§ 17 Datenübermittlungen zwischen den Meldebehörden

§ 34 Datenübermittlungen an andere öffentliche Stellen

§ 18 Datenübermittlungen an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen

§ 35 Datenübermittlungen an ausländische Stellen

§ 36 Regelmäßige Datenübermittlungen

§ 37 Datenweitergabe

§ 38 Automatisierter Abruf

§ 39 Verfahren des automatisierten Abrufs

§ 40 Protokollierungspflicht bei automatisiertem Abruf

§ 41 Zweckbindung übermittelter Daten und Hinweise

§ 42 Datenübermittlungen an öffentlichrechtliche Religionsgesellschaften

§ 19 Datenübermittlungen an öffentlichrechtliche Religionsgesellschaften

§ 43 Datenübermittlungen an die Suchdienste

Unterabschnitt 2 Melderegisterauskunft

§ 44 Einfache Melderegisterauskunft

§ 21 Melderegisterauskunft

§ 45 Erweiterte Melderegisterauskunft

§ 46 Gruppenauskunft

§ 47 Zweckbindung der Melderegisterauskunft

§ 48 Melderegisterauskunft für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten

§ 49 Automatisierte Melderegisterauskunft

§ 50 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen

§...


Dr. Christof Hoffmann, Leitender Regierungsdirektor im Landesverwaltungsamt Saarland.



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