Höfert / Meißner | Von Fall zu Fall - Ambulante Pflege im Recht | Buch | 978-3-540-75598-2 | sack.de

Buch, Deutsch, 310 Seiten, Format (B × H): 127 mm x 203 mm, Gewicht: 413 g

Höfert / Meißner

Von Fall zu Fall - Ambulante Pflege im Recht

Rechtsfragen in der ambulanten Pflege von A-Z
Erscheinungsjahr 2008
ISBN: 978-3-540-75598-2
Verlag: Springer

Rechtsfragen in der ambulanten Pflege von A-Z

Buch, Deutsch, 310 Seiten, Format (B × H): 127 mm x 203 mm, Gewicht: 413 g

ISBN: 978-3-540-75598-2
Verlag: Springer


Jetzt erst Recht – für die ambulante Pflege von A bis Z!

Wer haftet bei Sachschäden? Was muss der Pflegevertrag regeln? Wer zahlt bei Unfällen?

Immer wieder gibt es gerade in der ambulanten Pflege Situationen, in denen Pflegende mit arbeits-, straf- und haftungsrechtlichen Fragen konfrontiert werden. Dieser Wegweiser speziell für die Fragen der ambulanten Pflege vermittelt die notwendige Sensibilität für die rechtlichen Fallstricke und gibt Sicherheit im Pflegealltag: Schnell und kompakt findet der Leser wichtige Urteile und Fallbeschreibungen von A wie Abmahnung bis Z wie Zwangsvollstreckung.

Von "Fall zu Fall" für die ambulante Pflege - denn Vorbeugen ist besser als haften.

Höfert / Meißner Von Fall zu Fall - Ambulante Pflege im Recht jetzt bestellen!

Zielgruppe


Professional/practitioner

Weitere Infos & Material


Abmahnung.- Alkohol im Dienst.- Altenpflegegesetz.- Alternative Heil- und Pflegemethoden.- Arbeitnehmerhaftung.- Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit.- Ärztliche Anordnung und Ausführung ärztlicher Anordnungen.- Aufgabenstellung.- Aufklärung von Patienten.- Aufzeigen von Bedenken.- Bedarfsmedikation.- Befähigungsnachweis.- Behandlungspflege.- Berufsordnung.- Betäubungsmittel.- Betreuungsrecht.- Betriebsordnungen, Anweisungen, Informationspflicht.- Beurteilung.- Beweislast.- Blutzuckerkontrollen.- Datenschutz.- Dekubitus.- Delegation.- Dienstfahrzeuge.- Dokumentation.- Einsichtsrecht.- Einwilligung.- Ernährung.- Fahrlässigkeit.- Fort- und Weiterbildung.- Freiheitsentziehende Maßnahmen (Fixierung).- Grundpflege.- Haftung (Pflegefehler).- Hygiene.- Infusion.- Injektion.- Kodex für professionelles Verhalten.- Kooperation.- Krankenbeobachtung.- Krankenpflegegesetz.- Krankenversicherung.- Kündigung.- Laienpflege.- Leistungen.- Medikamente.- Medizinproduktegesetz (MPG).- Notfallsituation.- Patientenrechte.- Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht.- Personalsituation.- Pflegerische Betreuungsformen.- Pflegebedürftigkeit.- Pflegeüberleitung.- Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI).- Pflegevertrag.- Prophylaxen.- Qualitätssicherung.- Rahmenvertrag.- Remonstration.- Risikomanagement.- Schmerz.- Schweigepflicht.- Selbstbestimmung des Patienten.- Sorgfaltspflicht.- Standards.- Sterbehilfe/Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen.- Sturz.- Verantwortung.- Verjährung.- Verordnungsrichtlinien.- Versicherungsschutz.- Verwahrlosung.- Wegeunfall.- Wertsachen.- Wundmanagement.- Zeugnis.- Zwangsvollstreckung bei Mitarbeitern.


Rolf Höfert: Geschäftsführer des DPV (Deutscher Pflegeverband)

Thomas Meißner: Vorstandsmitglied des AnbieterVerbands qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen (AVG) e.V. und Geschäftsführer eines ambulanten Pflegedienstes



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