Heuser | Objektive Zurechnung – Urteilsakt oder Urteilsgegenstand? | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, Band 427, 113 Seiten

Reihe: Schriften zum Strafrecht

Heuser Objektive Zurechnung – Urteilsakt oder Urteilsgegenstand?

Von der Ambiguität der objektiven Zurechnung (am Beispiel des Vorsatzes) zur Revision des Zurechnungsbegriffs
1. Auflage 2024
ISBN: 978-3-428-59199-2
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)

Von der Ambiguität der objektiven Zurechnung (am Beispiel des Vorsatzes) zur Revision des Zurechnungsbegriffs

E-Book, Deutsch, Band 427, 113 Seiten

Reihe: Schriften zum Strafrecht

ISBN: 978-3-428-59199-2
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Die »objektive Zurechnung« im Strafrecht, d.h. die normative Zuschreibung eines tatbestandsmäßigen Erfolgs zu einem rechtlich missbilligten Verhalten, weist eine Zwittergestalt auf: Einerseits fügt sie sich als objektives Tatbestandsmerkmal in die strafrechtlich zu beurteilende Handlung ein; andererseits beansprucht sie, ein normatives Urteil über einen bestimmten Straftatausschnitt zu liefern. In erstgenannter Hinsicht fungiert sie als Objekt der strafrechtlichen Beurteilung (Urteilsgegenstand), in zweitgenannter als ein Akt derselben (Urteilsakt). Die Untersuchung erklärt diese logische Ambiguität begriffsgeschichtlich. Strafrechtsdogmatisch wird sie sodann exemplarisch anhand des Vorsatzerfordernisses erörtert. Anlass zu dieser Erörterung bietet die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (4 StR 200/21; 1 StR 474/19) im Nachgang zum Göttinger Organallokationsfall (5 StR 20/16). Abschließend stellt die Arbeit thesenartig eine neuerliche »Neubesinnung auf den Zurechnungsgedanken« in Aussicht.

Martin Heuser studied law at the University of Bonn on a scholarship granted by the state of North Rhine Westphalia. Subsequently he worked as a research assistant at a chair of Criminal Law and Legal Philosophy at the University of Regensburg. In 2019 he earned his doctoral degree at the University of Bonn. The second state law examination followed in 2020. In 2023, he was interim professor at the Leipzig Faculty of Law, in 2024 at the University of Konstanz.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Teil I: Problemexposition
Gesprächsbedarf – Begriffsgeschichtlicher Problemhorizont – Konfusion von Urteilsgegenstand und Urteilsakt

Teil II: Problemerörterung
Der inkongruente Vorsatzgegenstand & das 'normative Urteil' der objektiven Zurechnung – Der kongruente Vorsatzgegenstand & das 'Tatbestandsmerkmal' der objektiven Zurechnung – Der in-/kongruente Vorsatz & die jüngste Rechtsprechung des BGH

Teil III: Problemperspektiven
Zusammenfassung der bisherigen Problemskizze – Eine neue 'Neubesinnung auf den Zurechnungsgedanken'? – Zum guten (Zurechnungs-)Schluss

Rechtsprechungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Sachwort- und Personenregister


Martin Heuser studierte u. a. Rechtswissenschaft als Stipendiat des Landes Nordrhein-Westfalen an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Im Anschluss daran war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Regensburg tätig. 2019 wurde er an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn promoviert. 2020 folgte die Zweite Juristische Staatsprüfung. Im Sommersemester 2023 fungierte er als Vertreter eines strafrechtlichen bzw. rechtsphilosophischen Lehrstuhls an der Leipziger Juristenfakultät; im Sommersemester 2024 als Vertreter eines strafrechtlichen Lehrstuhls an der Universität Konstanz.

Martin Heuser studied law at the University of Bonn on a scholarship granted by the state of North Rhine Westphalia. Subsequently he worked as a research assistant at a chair of Criminal Law and Legal Philosophy at the University of Regensburg. In 2019 he earned his doctoral degree at the University of Bonn. The second state law examination followed in 2020. In 2023, he was interim professor at the Leipzig Faculty of Law, in 2024 at the University of Konstanz.



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