Herzog / Schildhauer Intelligente Objekte
2009
ISBN: 978-3-642-02220-3
Verlag: Springer
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
Technische Gestaltung - wirtschaftliche Verwertung - Gesellschaftliche Wirkung
E-Book, Deutsch, 158 Seiten, eBook
Reihe: acatech DISKUTIERT
ISBN: 978-3-642-02220-3
Verlag: Springer
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
Zielgruppe
Research
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
Einführung.- Einführung.- Zur Gestaltung und Technik Intelligenter Objekte.- Das Mensch-Ding Verhältnis.- Hybride Handlungsträgerschaft: Ein Soziotechnisches Modell Verteilten Handelns.- Beispiele Intelligenter Objekte.- Gestaltungsaufgaben für Intelligente Objekte.- Wesentliche Technologische Eigenschaften und Trends.- Zur Wirtschaftlichen Verwertung und Verantwortungsvollen Verwendung Intelligenter Objekte.- Eine Wirtschaftliche Perspektive der Intelligenten Objekte und Systeme.- Ethische Überlegungen — Bedingungserhaltung Verantwortlichen Handelns.- Zur Gesellschaftlichen Integration Intelligenter Objekte.- Gesellschaftliche Relevanz.- Selbstbestimmung und Sicherheitsbedürfnis am Beispiel RFID.
"4.2 SELBSTBESTIMMUNG UND SICHERHEITSBEDÜRFNIS AM BEISPIEL RFID (S. 133-134)
KLAUS KORNWACHS/WOLFGANG COY
4.2.1 RFID UND DAS RECHT AUF SELBSTBESTIMMUNG IM UMGANG MIT PERSÖNLICHEN DATEN
Datenschutz bedeutet den Schutz der Bürger vor fahrlässigem oder bösartigem Umgang mit ihren persönlichen Daten. In der amerikanischen Rechtsprechung geht der Begriff meist auf den lesenswerten Aufsatz “The Right to Privacy”113 von Samuel D. Warren und Louis D, Brandeis zurück. Während Datenschutz an Hand dieses Aufsatzes von 1890 als Recht auf “Privatheit” (neben den Rechten auf Leben oder Besitz) interpretiert wird, hat in der deutschen Rechtsprechung das so genannte „Volkszählungsurteil“ diese Rechte direkt aus dem Grundgesetz (GG) abgeleitet.
Danach ist es mit der Würde des Menschen (Art. 1 GG) und dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG) unvereinbar, dass hinter seinem Rücken persönliche Daten erhoben, gesammelt und ausgewertet werden, ohne dass der Betroffene dem zugestimmt hat. Der Betroffene muss die gesammelten Daten prüfen können und darf gegebenenfalls ihre Korrektur oder Löschung verlangen.
Persönliche Daten sind demnach persönliches Eigentum, wobei nur wenige Ausnahmen staatliches Handeln (etwa im Melderecht) oder vertragliche Absprachen verlangen (etwa bei Kauf- oder Mietverträgen). Die Verarbeitung hinreichend anonymisierter Daten, die damit nicht personenbezogen sind, unterliegt diesem Schutzgedanken allerdings nicht. In fast allen Ländern sind die Grundzüge des Datenschutzes geregelt. In der EU gibt es seit 1995 eine Datenschutzrichtlinie (ergänzt 2002), die Mindeststandards für den Datenschutz natürlicher Personen setzt und die von den Mitgliedsländern in nationale Regelungen umgesetzt wurden.
Auch die USA haben inzwischen eine gefestigte Rechtsgebung und Rechtsprechung entwickelt, die allerdings deutlich vom First Amendment der US-Verfassung (freedom of speech, or of the press) begrenzt wird. Zum Abgleich der unterschiedlichen Standards gilt das Konzept des Safe Harbours, das die Datenübermittlung zwischen EU und USA unter bestimmten Regeln zulässt. Technisch bedingte Datenerfassung und -verarbeitung, wie sie mit RFID-Netzen typisch und gewollt ist, muss sich zwischen diesen Polen bewegen.
So wird eine automatische Torbeleuchtung meist unproblematisch sein, Videoaufnahmen von Passanten hingegen sind es nicht, insbesondere dann, wenn sie gespeichert werden. Nun sind technische Alternativen immer möglich. Also müssen schon beim Entwurf von Systemen die datenschutzrechtlichen Aspekte ebenso in ein P?ichtenheft eingebracht werden wie die ökonomischen oder technischen Randbedingungen. Die rechtlichen Grenzen sind ziemlich klar."