Herrmann | Tatrichterliche Beurteilungsspielräume im materiellen Strafrecht | Buch | 978-3-428-19316-5 | sack.de

Buch, Deutsch, 234 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 231 mm, Gewicht: 358 g

Reihe: Strafrechtliche Abhandlungen

Herrmann

Tatrichterliche Beurteilungsspielräume im materiellen Strafrecht

Eine dogmatische und rechtstheoretische Untersuchung zur Revisibilität der tatrichterlichen Rechtsanwendung in Fällen unbestimmter Tatbestandsmerkmale
1. Auflage 2024
ISBN: 978-3-428-19316-5
Verlag: Duncker & Humblot GmbH

Eine dogmatische und rechtstheoretische Untersuchung zur Revisibilität der tatrichterlichen Rechtsanwendung in Fällen unbestimmter Tatbestandsmerkmale

Buch, Deutsch, 234 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 231 mm, Gewicht: 358 g

Reihe: Strafrechtliche Abhandlungen

ISBN: 978-3-428-19316-5
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Seit geraumer Zeit ist in der Revisionspraxis zu beobachten, dass die Revisionsgerichte die Nachprüfung des tatrichterlichen Rechtsanwendungsvorgangs in gewissen Fällen unbestimmter Tatbestandsmerkmale über die Annahme eines 'tatrichterlichen Beurteilungsspielraums' auf eine reine Vertretbarkeitskontrolle beschränken. Die Arbeit widmet sich der dogmatischen Untersuchung dieser Rechtsfigur und begibt sich auf die Suche nach einem normativ angelegten Legitimationskonzept für die geltende Praxis. Über eine Auseinandersetzung mit verschiedenen potenziellen Begründungsansätzen schließt sich die Autorin im Ergebnis einem rechtstheoretischen Begründungsmodell an und erarbeitet die daraus folgenden Konsequenzen für den revisionsgerichtlichen Prüfungsumfang in Fällen unbestimmter Tatbestandsmerkmale.

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Weitere Infos & Material


Einleitung
Zum Prüfungsumfang im Revisionsverfahren – Zur Revisibilität unbestimmter Rechtsbegriffe – Zum Gang der Untersuchung

1. Tatrichterliche Beurteilungsspielräume im materiellen Strafrecht: Begriffsverständnis
Beurteilungsspielraum – Beurteilungsspielräume in der Revisionsrechtsprechung

2. Verfassungsrechtliche Relevanz von tatrichterlichen Beurteilungsspielräumen
Gesetzlichkeitsprinzip, Art. 20 Abs. 3 Hs 2, 103 Abs. 2 GG – Gebot effektiven Rechtsschutzes – Gleichheitsgrundsatz, Art. 3 Abs. 1 GG – Anspruch auf den gesetzlichen Richter, Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG – Zwischenergebnis: Normatives Begründungserfordernis

3. Begründungskonzepte für tatrichterliche Beurteilungsspielräume
Begründungsdefizit in der Rechtsprechung – Begründung mit justizökonomischen Aspekten – Verwaltungsrechtliche Begründung – Begründung mit der Leistungsmethode – Begründung mit dem Zweck der Revision – Erklärung über das Fehlen einer Gesetzesverletzung i. S. d. § 337 StPO

4. Praktische Auswirkungen des Begründungskonzeptes
Überprüfung am Maßstab der konkretisierenden Relevanzregeln – Überprüfung der tatgerichtlichen Entscheidungsbegründung

5. Kritische Würdigung des Konzeptes
Tatrichterliche Beurteilungsspielräume als revisionsgerichtliche Rechtsfortbildung – Fehlende Konsistenz? – Fallgruppenbezogene Kritik – Abgrenzung zur beschränkten Revisibilität der tatrichterlichen Beweiswürdigung – Sonstige verfassungsrechtliche Kritikpunkte

Schlussbetrachtung


Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz mit dem Schwerpunkt im Bereich der Strafrechtspflege und dem Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens, arbeitete die Autorin während ihrer Promotionszeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Lehrstühlen von Univ. Prof. Dr. Volker Erb (Strafrecht und Strafprozessrecht) und Univ. Prof. Dr. Andreas Roth (Deutsche Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht). Sie schloss die Promition während ihres juristischen Vorbereitungsdienstes im Bezirk des LG Wiesbadens im April 2024 ab.

After studying law at the Johannes Gutenberg University in Mainz with a focus on criminal justice and completing her first state examination in law, the author worked as a research assistant at the chairs of Prof. Dr. Volker Erb (criminal law and criminal procedure) and Prof. Dr. Andreas Roth (German legal history and civil law) during her doctoral studies. The author completed her doctorate during her legal clerkship in the district of Wiesbaden Regional Court in April 2024.



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