Heidt Restitutionsbegehren bei NS-Raubkunst
1. Auflage 2017
ISBN: 978-3-428-55027-2
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)
Praxisleitfaden zur "Handreichung zur Umsetzung der ›Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz‹".
E-Book, Deutsch, 248 Seiten
ISBN: 978-3-428-55027-2
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)
Sheila Heidt, geb. Girkes, wuchs in verschiedenen Ländern Afrikas auf. Sie studierte Rechtswissenschaften und Kunstgeschichte an der Universität Trier. Ihre Magisterarbeit schrieb sie über den Kunsthändler Karl Haberstock. Als Juristin befasst sie sich unter anderem mit Fragestellungen zur Restitution nach der »Handreichung«, zum Urheber-, Medien- und Kunstrecht, zu musealen Angelegenheiten sowie der Inventarisierung und Dokumentation von Kunstsammlungen. Sie ist Mitglied des Arbeitskreises für Provenienzforschung e.V. Ihre Promotion im Fach Kunstgeschichte beschäftigt sich mit der Provenienzforschung an Objekten kolonialer Herkunft.
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Einleitung
Teil I. Die Handreichung zur Umsetzung der 'Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz'
Was ist die Handreichung? – Rückblick: Woraus ist die Handreichung entstanden? – Gibt es neben der Gemeinsamen Erklärung/Handreichung bindende gesetzliche Grundlagen für Restitutionsansprüche, die noch heute die Möglichkeit zur Geltendmachung von Ansprüchen bieten?
Teil II. Juristische Grundsätze und –begriffe im Zusammenhang mit Restitutionsbegehren
Erbrechtliche Grundsätze – Der Grundsatz der Beweislastverteilung: Wer muss was vortragen? Wer muss was beweisen? Wie kann es bewiesen werden? – Der Grundsatz des Beweiswerts von Urkunden: Was beweisen sie wirklich? – Einschlägige juristische Grundbegriffe bei Restitutionsbegehren
Teil III. Wie ist vorzugehen?
Ist der Antragssteller Berechtigter? – Wurde der Antragssteller oder sein Rechtsvorgänger zwischen 1933 und 1945 verfolgt? – Ist zwischen 1933 und 1945 ein Vermögensverlust erfolgt? – Wurde bei einem Verkauf ein angemessener Kaufpreis gezahlt? – Wurde der Verkaufspreis zur Verfügung gestellt bzw. konnte der Verkäufer über diesen frei verfügen? – Falls der Verkauf nach dem 15. September 1935 erfolgte, wäre er auch ohne die Herrschaft des Nationalsozialismus erfolgt? – Wurden bei einem Verkauf nach dem 15. September 1935 die Interessen des Verfolgten erfolgreich gewahrt? – Kann eine Restitution aus anderen Gründen versagt werden? – Sind bereits Zahlungen oder sonstige Gegenleistungen von Seiten des Bundes erfolgt?
Teil IV. Die gerechte und faire Lösung
Tausch gegen ein anderes Kunstwerk: Der Berechtigte ist an einem anderen Stück aus der Sammlung der Einrichtung interessiert – Tausch und Leihe auf Lebenszeit: Die Berechtigten möchten ein Erinnerungsstück für die Dauer ihres restlichen Lebens zurück haben – Einmalzahlung an eine gemeinnützige Organisation: Der Berechtigte möchte den ihm zugesprochenen Betrag einem guten Zweck zur Verfügung stellen – Vereinbarung von monatlichen Zahlungen: Der Berechtigte möchte eine lebenslange monatliche 'Rente' ausgezahlt bekommen
Quellen- und Literaturverzeichnis
Rechtsgrundlagen – alphabetisch sortiert – Rechtsprechung – chronologisch sortiert – Artikel, Aufsätze, Mitteilungen – Sonstige Quellen
Index




