Hardt | Buying, Protecting and Selling Rights (dt. Ausgabe) | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 23, 92 Seiten

Reihe: Edition Buchhandel

Hardt Buying, Protecting and Selling Rights (dt. Ausgabe)

Wie urheberrechtlich geschützte Werke erworben, gesichert und verbreitet werden
2. Auflage 2015
ISBN: 978-3-934054-87-5
Verlag: bramann.
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark

Wie urheberrechtlich geschützte Werke erworben, gesichert und verbreitet werden

E-Book, Deutsch, Band 23, 92 Seiten

Reihe: Edition Buchhandel

ISBN: 978-3-934054-87-5
Verlag: bramann.
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark



Erwerb, Sicherung und Verbreitung der Nutzungsrechte, die ein Autor einem Verlag überträgt, sind zentrale Aufgaben der Verlage. ›Buying, Protecting and Selling Rights‹ versteht sich als Plädoyer für diese Vertragswerte. Denn sie bilden die Grundlage einer langfristigen Beziehung zwischen Autor und Verlag zu deren beidseitigen ökonomischen Nutzen.
Im digitalen Zeitalter ist das Geschäft mit Rechten für einige Marktteilnehmer jedoch nicht mehr selbstverständlich. Entwicklungen wie Self-Publishing und Open Access verzichten weitest gehend auf eine langfristig angelegte vertragliche Verbindung von Urhebern und Verwertern. Angesichts dieser Situation sind Verlage dazu aufgefordert, ihre traditionellen Aufgaben aufzuzeigen und neu zu definieren.
Petra Christine Hardt, Rights Director des Suhrkamp Verlages, vermittelt die Inhalte praxisbezogen und bietet dadurch nicht nur eine Anleitung für Mitarbeiter in den Rechte- und Lizenzabtei lungen, sondern auch für Lektoren und Autoren. Die erste Auflage ihres Titels wurde ins Arabische, Chinesische und Englische übersetzt.

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Weitere Infos & Material


1
Rechteerwerb
In diesem Kapitel geht es um den Vertrag, der mit einem Autor abgeschlossen wird, der direkt und ohne Agent mit dem Verlag verhandelt. Er gilt aber auch als Grundlage für die Verhandlungen mit Autoren, die durch eine Agentur vertreten werden. Die vertragliche Grundlage für die Ausführungen ist der aktuelle, im Anhang abgedruckte Normvertrag des Börsenvereins. 1.1
Der Verlagsvertrag, der direkt mit dem Autor abgeschlossen wird
Die wirtschaftliche Prosperität eines Verlages ist aufs engste mit der Beschaffenheit seiner Autorenverträge verbunden. Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Autor und Verlag stehen am Beginn einer Risikogemeinschaft mit dem Ziel, für beide Seiten wirtschaftliche Unabhängigkeit zu erlangen und in einen langfristigen Dialog mit dem Leser zu treten. Das kontinentaleuropäische Urheberrecht garantiert dem Autor als Urheber Persönlichkeitsrechte und Nutzungsrechte. Die Persönlichkeitsrechte sind nicht übertragbar und verbleiben beim Autor, der sie zu gegebenem Zeitpunkt testamentarisch übertragen wird. Die Nutzungsrechte, auch Verwertungsrechte genannt, hingegen überträgt der Autor dem Verlag zur Sicherung seines wirtschaftlichen Einkommens und zur maximalen Verbreitung seiner Werke. Folgende vertragliche Voraussetzungen sind für eine langfristig angelegte Beziehung zwischen Autor und Verlag unverzichtbar: • Geltung des Nutzungsrechts für die Dauer des Urheberrechts, • ausschließlich, • räumlich unbeschränkt, • für alle Nutzungsrechte im eigenen Verlag und zur Vergabe an Dritte, • für alle Ausgaben und Auflagen, • für alle Sprachen. Die gesetzlichen Schutzfristen auf der Basis der revidierten Berner Übereinkunft und des Welturheberrechtsabkommens sind in den einzelnen Ländern von unterschiedlich langer Dauer. In Europa hat man sich auf siebzig Jahre post mortem auctoris (p.m.a.) harmonisiert, wobei man den letzten Kalendertag des Sterbejahres zugrunde legt. Danach ist das Werk gemeinfrei. Verlegerische Planungen, die das Gesamtwerk eines Autors betreffen, bedürfen eines größtmöglichen Zeitrahmens. Kontinuierliche ökonomische Investitionen, wie Nachauflagen, Neuausgaben, neue Übersetzungen, Entwicklung neuer Formate u. a., sind nur dann umzusetzen, wenn der Verlag einen Zeitrahmen zur Verfügung hat, in dem diese Bemühungen binnen- und außenwirtschaftlich den gewünschten Ertrag bringen. Erteilt der Autor dem Verlag das Nutzungsrecht für die Dauer des Urheberrechts, ist der Verlag verpflichtet, das Werk in einer der im Vertrag genannten Ausgabenarten für die Dauer des Vertrages lieferbar zu halten. Ist ein Werk nicht mehr lieferbar, hat der Verlag die Möglichkeit, es in einem Zeitraum von 12 Monaten nach schriftlicher Aufforderung durch den Autor nachzudrucken, es in sein Print-on-Demand-Programm aufzunehmen oder ausschließlich als digitale Ausgabe zu vertreiben. Das ausschließliche Nutzungsrecht räumt dem Verlag die Möglichkeit ein, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen zu verbreiten. Es ist im Gegensatz zum einfachen Nutzungsrecht, das mehrere Berechtigte zulässt, eine Grundvoraussetzung für den Verlag. Die Verwertung des Hauptrechtes erfolgt räumlich unbeschränkt. Diese Einräumung ist die Voraussetzung für den weltweiten Vertrieb der eigenen Ausgaben durch alle analogen und digitalen Händler und Vertriebskanäle. 1.2
Rechteeinräumungen
Der Autorenvertrag überträgt dem Verlag eine Vielzahl verschiedener Nutzungsrechte, die er im eigenen Verlag oder durch Dritte verwerten kann. Aus den Nutzungsrechten erschließen sich die Ausgabearten und Verwertungen. Der Verlag verpflichtet sich, mindestens eine, in der Regel zwei Ausgabenarten im eigenen Verlag vorzulegen. Dabei unterscheidet man fünf Gruppen: Die fünf Gruppen von Ausgabenarten BUCHNAHE RECHTE • Hardcover, Taschenbuch, Paperback, Großdruck, Schul-, Sonder-, Luxus-, Reprint-Ausgaben, Buchgemeinschaftsausgaben und sonstige Buchausgaben; • Übersetzung in eine andere Sprache; • Vorabdruck, Nachdruck in Zeitungen und Zeitschriften; Anthologie-Rechte (Presserechte). ELEKTRONISCHE RECHTE • E-Book, enhanced E-Book; • Digitale Verwertung als Anthologie-Recht, Buchclub, Taschenbuch, Sonderausgaben, Schulbuch, Kioskausgabe; • E-Book in Übersetzungen. MEDIALE RECHTE • Senderecht Radio und Fernsehen (Aufnahmerechte); • Verfilmung, Theater, Hörspiel, Vertonung, Vortrag (Bearbeitungsrechte). MECHANISCHE RECHTE • CD, DVD, MP3 (Tonträgerrechte). MEDIALE RECHTE IN VERBINDUNG MIT MECHANISCHEN UND DI GITALEN RECHTEN • Senderecht Radio und Fernsehen; • CD, DVD, MP3; • Verfilmung, Theater, Hörspiel, Vertonung, Vortrag; • Der Autor hat die Möglichkeit, Rechteeinräumungen aus dem Vertragsangebot zu streichen, weil er bestimmte Verwertungen für sein Werk ausschließt (Vertonung, gekürzte Ausgaben u. a.) oder weil er bestimmte Nutzungsrechte selbst oder durch eine Agentur wahrnehmen möchte (Film, Theater, Medien u. a.). Der Verlag wird die Wahrnehmung aller Rechte anstreben, zu deren Verwertung er sich in der Lage sieht. Dies sind in erster Linie die buchnahen und die elektronischen Rechte und die daraus zu produzierenden Ausgaben. Inwieweit der Autor erwirkt, dass die Vergabe der Rechte an Dritte nur nach mündlicher oder schriftlicher Zustimmung durch ihn erfolgen darf, ist Verhandlungssache. Der Verlag sollte jedoch den Autor vor Zusagen von Nebenrechtsvergaben in Kenntnis setzen und gegebenenfalls sein schriftliches Einverständnis abwarten, das zeitnah erfolgen sollte. Der Respekt vor dem Urheber darf an dem sensiblen Punkt der Rechtevergabe an Dritte nicht untergraben werden. Ist der Autor mit einem Vorschlag des Verlages nicht einverstanden, so sollte der Verlag die Rechte nicht vergeben bzw. mit dem Autor diskutieren, welche Modifikationen in Bezug auf den Lizenzabschluss realisierbar sind und welche nicht. Erwerb von Nutzungsrechten bedeutet, sich in den Dienst der Verbreitung des Werkes zu stellen sowie den Schutz des Werkes vor urheberrechtlichen Verletzungen durch Dritte zu gewährleisten. 1.3
Ausgabenarten und Auflagen
Die unter dem Punkt 1.1. genannten Rechteeinräumungen sind die verbindliche Grundlage für alle Ausgaben, Produkte und Verwertungen des Verlages. Man unterscheidet dabei: • körperliche / gedruckte Ausgaben (Buchausgaben), • körperliche / mechanische Ausgaben (Tonträger), • unkörperliche / digitale Ausgaben (E-Book, MP3), • unkörperliche / mediale Verwertungen (Theater, Film u. a.). Der Verlag ist berechtigt, für die Dauer des Autorenvertrags so viele Auflagen der verschiedenen Ausgaben zu veröffentlichen, wie der Markt aufnehmen kann. Das gilt für die körperlichen und unkörperlichen Buchausgaben in allen Formaten sowie für die Vertriebsform Print-on-Demand. Die Simultaneität von gedruckten und elektronischen Ausgaben des gleichen Werkes ist inzwischen die Regel im Buchmarkt. Einen nicht geringen Anteil im Segment Schulbuch / Fachbuch und Wissenschaft stellt aber mittlerweile die ausschließliche E-Book-Produktion. Viele Materialien (Textausgabe und Lektüreschlüssel) für den Unterricht in den Schulen und Hochschulen werden nur noch elektronisch angeboten. Zunehmend gehen die Verlage auch dazu über, Werbetexte und Informationen zum Werk ausschließlich auf digitalem Weg anzubieten. Einige Publikumsverlage verlegen Teile ihrer Gesamtprogramme nur noch digital und zusätzlich zur deutschen Sprache in englischer Sprache. Die Entscheidung der Verlage über Mischformen der oben genannten Ausgaben, vor allem in den drei Bereichen Print, Digital, Medial, diese simultan oder zeitversetzt im eigenen Verlag zu verlegen und / oder als Lizenz an Dritte zu vergeben, werden die nächsten Jahre bestimmen. Der Vertrag muss für alle Entscheidungen die rechtliche Grundlage abbilden und für alle Verwertungen und Ausgabenarten ein gesondertes und durch den Vertrag ausgewiesenes Honorar anbieten. 1.4
Honorare und Vorauszahlungen
Die Vergütung für die übertragenen Nutzungsrechte ist der wichtigste Bestandteil des Vertrages. Von den Verhandlungen über die Honorare und Vorauszahlungen hängen die wirtschaftliche Entwicklung des Verlages...



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