Buch, Deutsch, Band 21, 247 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 380 g
Buch, Deutsch, Band 21, 247 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 380 g
Reihe: Internetrecht und Digitale Gesellschaft
ISBN: 978-3-428-15803-4
Verlag: Duncker & Humblot
Als das BGB im Jahr 1900 in Kraft trat, hatte der Gesetzgeber das Phänomen digitaler Inhalte naturgemäß nicht vor Augen. Bis heute hat er sich dieser nur punktuell angenommen. Hieraus ergeben sich grundlegende Fragen, denen diese Arbeit nachgeht: So stellt bereits die rechtliche Natur digitaler Inhalte zu bestimmen eine dogmatische Herausforderung dar. Ebenso, ob es an ihnen Eigentum oder ein diesem ähnliches Recht gibt. Sodann wendet sich die Arbeit solchen Verträgen zu, die über den Download von digitalen und den Zugang zu diesen geschlossen werden. Diese fügen sich nicht ohne Weiteres in die vom Gesetzgeber vorgesehenen typisierten Verträge des Besonderen Schuldrechts ein. Die Arbeit geht der Frage nach, inwiefern diese Schwierigkeiten bei der Typisierung gelöst werden können, und untersucht auch, inwiefern das Besondere Schuldrecht de lege lata bei Schlechtleistung einer Partei zu einer überzeugenden Lösung zu kommen vermag. Hiermit will die Arbeit einen Beitrag zur Debatte um die Aktualität des BGB im 21. Jahrhundert leisten.
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
- Mathematik | Informatik EDV | Informatik EDV & Informatik Allgemein Rechtliche Aspekte der EDV
- Rechtswissenschaften Wirtschaftsrecht Medienrecht Telekommunikationsrecht, IT-Recht, Internetrecht
- Rechtswissenschaften Bürgerliches Recht
- Rechtswissenschaften Öffentliches Recht Verwaltungsrecht Allgemeines Informationsrecht, Datenschutzrecht
Weitere Infos & Material
A. Einleitung
B. Technik und Terminologie
Digitale Inhalte – Hard- und Software – Software als digitaler Inhalt – Cloud Computing – Information und Informationsebenen
C. Digitale Inhalte als Herausforderung für das Zivilrecht als Zuweisungsordnung
Strukturelle Information (eines digitalen Inhaltes) als Gut – Digitale Inhalte als Sache? – Daten als strukturelle Information als sonstiger Gegenstand – Existenz eines Substanzrechts an der strukturellen Information von Daten und sein Umfang – Ergebnis
D. Verträge über digitale Inhalte und ihre Typisierung
Bedeutung der Typisierung von Verträgen – Entbehrlichkeit der Typisierung aufgrund bestehender oder zu erwartender gesetzgeberischer Wertungen? – Angebote über digitale Inhalte – Analyse der Angebote
E. Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse und Fazit
Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse – Fazit
Literatur- und Sachwortverzeichnis