Haering / Hirnsperger / Katzinger | In mandatis meditari | Buch | 978-3-428-13745-9 | www2.sack.de

Buch, Deutsch, Band 58, 1168 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 1455 g

Reihe: Kanonistische Studien und Texte

Haering / Hirnsperger / Katzinger

In mandatis meditari

Festschrift für Hans Paarhammer zum 65. Geburtstag
1. Auflage 2012
ISBN: 978-3-428-13745-9
Verlag: Duncker & Humblot

Festschrift für Hans Paarhammer zum 65. Geburtstag

Buch, Deutsch, Band 58, 1168 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 1455 g

Reihe: Kanonistische Studien und Texte

ISBN: 978-3-428-13745-9
Verlag: Duncker & Humblot


Die Festschrift, zu der akademische Schüler, Freunde und Kollegen von Hans Paarhammer aus Österreich, Deutschland, Italien, Ungarn und der Schweiz beigetragen haben, spiegelt die vielfältigen Interessen und die zahlreichen Kontakte des Jubilars wider. Schwerpunkte des umfangreichen Bandes bilden die Beiträge zum kanonischen Recht und zu Fragen des Verhältnisses von Kirche und Staat sowie zum Staatskirchenrecht. Darüber hinaus greifen einige Aufsätze weitere historische und theologische Themen auf. Das Verzeichnis der Schriften Paarhammers und die Zusammenstellung der akademischen Qualifikationsarbeiten, die unter seiner Leitung abgefasst worden sind, bieten eine Zusammenschau seines bisherigen erfolgreichen Wirkens als Autor und als akademischer Lehrer.

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Weitere Infos & Material


I. Geschichte und Rechtsgeschichte: Anna Egler, Der Propst in nichtinkorporierten Klöstern der Zisterzienserinnen – Gerlinde Katzinger, Streiflichter auf dem Weg zur Entwicklung eines kirchlichen Medienrechts – Norbert Witsch, System der kirchlichen Freiheit. Zur Bestimmung des Verhältnisses von Kirche und Staat durch Clemens August von Droste-Hülshoff – Alfred Rinnerthaler, Diözese und Erzdiözese nach dem endgültigen Anfall Salzburgs an Österreich – Dieter A. Binder, 1918 und der politische Katholizismus. Ein Fresko in Schwarz? – Nikolaus Schöch, Die Überprüfung der endgültigen Urteile im Ehenichtigkeitsprozess und der Dispensreskripte von der geschlossenen, aber nicht vollzogenen Ehe gemäß Art. VII, § 4 des österreichischen Konkordats durch den Obersten Gerichtshof der Apostolischen Signatur in der Zeit vom 1. Mai 1934 bis zum 31. Juli 1938 – Péter Erdö, Il problema della sede vacante. Sfide giuridico-canoniche all'inizio degli anni 1950 – Martin Rehak, Erzbischof Andreas Rohracher (1892–1976) als Kanonist und Konzilsvater. Ein Streifzug durch gedruckte und ungedruckte Quellen – II. Katholische Theologie: Libero Gerosa, Schutz der Menschenrechte und Volksidentität im Lehramt von Papst Johannes Paul II. – Adrian Loretan, Menschenrechte in der Kirche – ein Schutz vor Machtmissbrauch – Gertraud Putz, Handeln für die Zukunft der Schöpfung. Eine Herausforderung für Kirche, Staat und Gesellschaft – Wilhelm Rees, Römisch-katholische Kirche und Bewahrung der Schöpfung. Kirchenrechtliche Impulse und konkrete Umsetzung mit einem besonderen Blick auf die Erzdiözese Salzburg – Friedrich Schleinzer, Seelsorge zwischen Grundsatztreue und Wunschkonzert. Zum Spannungsfeld von Gemeindetheologie und priesterzentrierter Sonderpastoral – Anton A. Bucher, Brauchtum: Psychologische und pädagogische Skizzen – Rudolf Pacik, Einrichtung von Kirche und Altarraum in den Vor-Fassungen der Liturgiekonstitution – Andreas M. Weiß, Abwägung im Tötungsverbot? Zur Kontroverse um die Forschung an überzähligen Embryonen – III. Kanonisches Recht: Ernst Pucher, Ars regendi und CIC/1983. Gedanken zur Ausübung der Leitungsgewalt in der Kirche – Franz Kalde, Das fortgeschrittenere Alter (aetas provectior) der Pfarrhaushälterin. Ein unbestimmter, aber höflicher Rechtsbegriff als Eignungskriterium – Peter Boekholt, Der (Laien-)Dienst des Lektors und Akolythen (c. 230 CIC/1983) als besondere Ausgestaltung des allgemeinen Priestertums. Bestandsaufnahme – Fragen – Perspektiven – Dominicus M. Meier, Der Beauftragte des Bischofs für die movimenti – ein (weiteres) neues Amt in der diözesanen Kurie? – Johann Hirnsperger, Das Domkapitel von Brixen – eine Einrichtung im Dienst priesterlicher Lebensführung und Seelsorge an der Domkirche – Rüdiger Althaus, Pastorale Neuordnungen und mittlere Ebene. Kanonistische Schlaglichter – Heribert Hallermann, Die rechtliche Vertretung der Pfarrei durch den Pfarrer. Kanonistische Erwägungen aufgrund gewandelter Verhältnisse – Thomas A. Amann, Die Beichtbefugnis. Eine erneute Anfrage – Christoph Ohly, Omnium in mentem. Ein notwendiger Schritt zur Klärung von Wesen und Sendung des Diakons? – Matthias Pulte, Repraesentatio in persona Christi serviens. Kanonistische Überlegungen zu den ordinationsrechtlichen Weichenstellungen für Diakone im Motu proprio »Omnium in mentem«, im nachsynodalen apostolischen Schreiben »Verbum Domini« Benedikts XVI. und in der Instruktion »Universae Ecclesiae« der Kommission Ecclesia Die – Elisabeth Kandler-Mayr, Friedhof – Recht und Ordnung. Kanonistische Erwägungen zu aktuellen Fragen des Friedhofsrechts – Klaus Lüdicke, Kirchliches Strafrecht und sexueller Missbrauch Minderjähriger. Eine Problemanzeige – Peter Platen, Perspektiven für eine Reform des kirchlichen Strafrechts mit besonderem Blick auf den sexuellen Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche – Ludger Müller, Der Anwalt im kanonischen Prozess zwischen Einzelinteresse der Partei und öffentlichem Interesse der Kirche – Alfred E. Hierold, Die Arb


Prälat Univ.-Prof. Dr. Hans Paarhammer wurde am 3. April 1947 in Hallwang bei Salzburg geboren. Er studierte katholische Theologie und wurde 1971 in Salzburg zum Priester geweiht. Nach der Promotion zum Dr. theol. in Salzburg (1976), vertiefenden Studien in München und der Habilitation in Graz (1981) übernahm er 1982 den Lehrstuhl für Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Salzburg, den er bis heute innehat. Paarhammers wissenschaftliches Interesse gilt insbesondere Themen der kirchlichen Rechtsgeschichte Salzburgs sowie Fragen der kirchlichen Verwaltung und Rechtsprechung, der Rezeption des geltenden kanonischen Rechts, des kirchlichen Vermögensrechts und des Konkordatsrechts. Neben seiner Tätigkeit an der Universität hat Hans Paarhammer stets auch Aufgaben der kirchlichen Praxis wahrgenommen und in der Seelsorge sowie als Offizial und Generalvikar in der kirchlichen Rechtspflege und in der diözesanen Verwaltung gewirkt. Viele Jahre war er als Konsultor des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte tätig. Er gehört seit 1988 als Kanoniker dem Metropolitankapitel Salzburg an.



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