Gruhn / Wolff-Marting / Köhler | Elektronische Signaturen in modernen Geschäftsprozessen | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 170 Seiten, eBook

Gruhn / Wolff-Marting / Köhler Elektronische Signaturen in modernen Geschäftsprozessen

Schlanke und effiziente Prozesse mit der eigenhändigen elektronischen Unterschrift realisieren
2007
ISBN: 978-3-8348-9168-6
Verlag: Vieweg & Teubner
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark

Schlanke und effiziente Prozesse mit der eigenhändigen elektronischen Unterschrift realisieren

E-Book, Deutsch, 170 Seiten, eBook

ISBN: 978-3-8348-9168-6
Verlag: Vieweg & Teubner
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark



In vielen Geschäftsprozessen ist das Unterzeichnen rechtsverbindlicher Dokumente durch Kunden oder Mitarbeiter nötig. Die Erzeugung, Bearbeitung, Auswertung und Archivierung solcher Dokumente verursacht lange Prozesslaufzeiten und hohe Kosten. Aufgrund der gesetzlichen Gleichstellung elektronischer Signaturen mit der eigenhändigen Unterschrift ist es seit kurzer Zeit möglich, Dokumente rechtssicher elektronisch zu signieren, z.B. durch den Einsatz der eigenhändigen elektronischen Unterschrift. Dieses Buch erklärt, welche messbaren Vorteile dadurch entstehen und zeigt Wege auf, um entsprechende IT-Projekte richtig und erfolgreich durchzuführen.

Prof. Dr. Volker Gruhn ist Inhaber des Lehrstuhls für Angewandte Telematik/e-Business, Universität Leipzig.
Vincent Wolff-Marting (Wertorientierte Softwareentwicklung) und André Köhler (Mobile Geschäftsprozesse) sind wissenschaftliche Mitarbeiter am Lehrstuhl für Angewandte Telematik/e-Business, Universität Leipzig.
Christian Haase, Softwareentwickler, und Torsten Kresse, Berater, sind tätig bei der Steria Mummert Consulting AG.

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Zielgruppe


Professional/practitioner

Weitere Infos & Material


1;Vorwort;6
2;Inhaltsverzeichnis;8
3;1 Einführung und Überblick;12
3.1;1.1 Ziel des Buches;12
3.2;1.2 Wer soll dieses Buch lesen?;12
3.3;1.3 Aufbau des Buches;13
4;2 Rechtliche Grundlagen der elektronischen Signatur;16
4.1;2.1 Die Unterschrift als Teil gesetzlicher Formvorschriften;16
4.2;2.2 Kategorien der Sicherheit mit elektronischen Signaturen;18
4.2.1;2.2.1 Die einfache elektronische Signatur;18
4.2.2;2.2.2 Die fortgeschrittene elektronische Signatur;18
4.2.3;2.2.3 Die quali.zierte elektronische Signatur;19
4.2.4;2.2.4 Akkreditierte Zerti.zierungsdienstanbieter;21
4.2.5;2.2.5 Akkreditierung und Zerti.zierung von Systemen;21
4.2.6;2.2.6 Elektronische Zeitstempel;22
4.3;2.3 Das deutsche Recht im internationalen Vergleich;23
4.4;2.4 Die manuelle Unterschrift im Vergleich zu elektronischen Signaturen;24
4.4.1;2.4.1 Funktionen einer Unterschrift;24
4.4.2;2.4.2 Ersatz der manuellen Unterschrift durch die elektronische Signatur;28
4.5;2.5 Beweisqualität elektronisch signierter Dokumente;29
4.5.1;2.5.1 Beweiskraft einfacher und fortgeschrittener Signaturen;29
4.5.2;2.5.2 Beweiskraft quali.zierter Signaturen;30
4.5.3;2.5.3 Staatlich geprüfte Algorithmen;31
4.5.4;2.5.4 Beweisqualität des biometrischen Merkmales „Unterschrift“;32
4.5.5;2.5.5 Schutz der biometrischen Daten;33
4.6;2.6 Zusammenfassung der rechtlichen Situation für elektronische Signaturen;34
5;3 Technische Realisierung elektronischer Signaturen;38
5.1;3.1 Informationstechnische Grundlagen;38
5.1.1;3.1.1 Verfahren zur Verschlüsselung;38
5.1.2;3.1.2 Hashverfahren;40
5.1.3;3.1.3 Elektronisch signierte Zeitstempel;43
5.2;3.2 Ablauf des elektronischen Signierens und Veri.zierens;44
5.2.1;3.2.1 Austausch mit fortgeschrittener Signatur;44
5.2.2;3.2.2 Austausch mit fortgeschrittener Signatur und Zerti.katen;47
5.2.3;3.2.3 Austausch mit quali.zierter Signatur;49
5.3;3.3 Schutz der Signaturschlüssel;51
5.3.1;3.3.1 Passwörter – Schutz durch Wissen;51
5.3.2;3.3.2 Sichere Verwahrung – Schutz durch Besitz;52
5.3.3;3.3.3 Untrennbare Eigenschaften – Schutz durch Biometrie;53
5.4;3.4 Biometrische Merkmale in elektronischen Signaturen;55
5.4.1;3.4.1 Die Einbeziehung biometrischer Merkmale in elektronische Signaturen;55
5.4.2;3.4.2 Biometrische Merkmale in fortgeschrittenen elektronischen Signaturen;58
5.4.3;3.4.3 Automatische Veri.kation einer Unterschrift;61
5.4.4;3.4.4 Veri.kation einer Unterschrift durch einen Schriftsachverständigen;63
5.4.5;3.4.5 Biometrische Merkmale in einfachen und quali.zierten Signaturen;63
6;4 Die elektronische Signatur in Geschäftsprozessen;66
6.1;4.1 Nutzenpotenziale elektronischer Signaturen in Geschäftsprozessen;66
6.2;4.2 Einsatzszenarien in der Unternehmenskommunikation;67
6.2.1;4.2.1 Unternehmensexterne Kommunikation;67
6.2.2;4.2.2 Unternehmensinterne Kommunikation;70
6.3;4.3 Ausgewählte Realisierungsaspekte;71
6.3.1;4.3.1 Mehrfache Signatur;72
6.3.2;4.3.2 Gemeinsame Signatur;72
6.3.3;4.3.3 Zeitstempelsignatur;74
6.3.4;4.3.4 Zeitspannensignatur;77
6.3.5;4.3.5 Loginersatz;80
6.3.6;4.3.6 Automatisierte Massensignaturen;80
6.3.7;4.3.7 Bestimmter Veri.zierer;82
6.3.8;4.3.8 Signatur von Datenströmen;84
6.4;4.4 Archivierung elektronisch signierter Dokumente;86
6.4.1;4.4.1 Dokumentations- und Aufbewahrungsvorschriften;87
6.4.2;4.4.2 Verlust der Sicherheitseignung von Algorithmen;90
6.4.3;4.4.3 Gesetzliche Anforderungen an die Langzeitarchivierung elektronischer Signaturen;91
6.4.4;4.4.4 ArchiSig - Konzept zur Langzeitarchivierung elektronisch signierter Dokumente;93
6.4.5;4.4.5 Nutzdatenformate;94
6.4.6;4.4.6 Archivierung erforderlicher Veri.kationsdaten;96
6.4.7;4.4.7 Signaturerneuerung;98
6.4.8;4.4.8 Transformation elektronisch signierter Dokumente;101
6.4.9;4.4.9 Erneuerung der Datenträger in einem Archivsystem;102
7;5 Fallstudie;106
7.1;5.1 Rechtliche Grundlagen;106
7.1.1;5.1.1 Gesetzliche Schriftformerfordernisse für Versicherungsverträge;106
7.1.2;5.1.2 Pragmatische Anforderungen an die Form von Anträgen;109
7.1.3;5.1.3 Eignung von biometrischen Merkmalen in elektronisch signierten Dokumenten;110
7.1.4;5.2 Fachliche und technische Realisierung;111
7.1.5;5.2.1 Ausgangszustand, Zielstellung und Voraussetzungen;111
7.1.6;5.2.2 Anforderungen an den elektronischen Antragsprozess;112
7.1.7;5.2.3 Modell des elektronischen Antragsprozesses mit elektronischen Unterschriften;114
7.1.8;5.2.4 Hardware-Komponenten zur Erfassung der Unterschrift;117
7.1.9;5.2.5 Übermittlung elektronisch signierter Dokumente an den Kunden;119
7.2;5.3 Angriffsszenarien;120
7.2.1;5.3.1 Technische Angriffsszenarien im Überblick;120
7.2.2;5.3.2 Der Kunde als Angreifer im Versicherungsantragsprozess;125
7.2.3;5.3.3 Der Vermittler als Angreifer im Versicherungsantragsprozess;127
7.2.4;5.3.4 Die Vertriebsorganisation als Angreifer im Versicherungsantragsprozess;129
7.2.5;5.3.5 Das Versicherungsunternehmen als Angreifer des Versicherungsantragsprozesses;130
7.2.6;5.3.6 Außenstehende als Angreifer des Versicherungsantragsprozesses;132
7.3;5.4 Maßnahmen zum Schutz des Antrags;132
7.3.1;5.4.1 Schutz durch Kryptographie;132
7.3.2;5.4.2 Starke Kryptographie und staatlich geprüfte Algorithmen;133
7.3.3;5.4.3 Schutz durch das Signieren strukturierter Daten;134
7.3.4;5.4.4 Zusätzlicher Schutz durch den Einsatz von Biometrie;135
7.3.5;5.4.5 Vergleich symmetrischer und asymmetrischer Verfahren;136
7.3.6;5.4.6 Schutz durch Gegenzeichnung des Vermittlers;139
7.3.7;5.4.7 Schutz durch sichere Hardware;140
7.3.8;5.4.8 Schutz durch einen Zeitstempel;142
7.3.9;5.4.9 Einbindung der biometrischen Daten in eine Referenzdatenbank;144
7.3.10;5.4.10 Das Zusammenwirken der Maßnahmen zum umfassenden Schutz des Prozesses;144
8;6 Zusammenfassung und Ausblick;152
9;Glossar;154
10;Abkürzungsverzeichnis;158
11;Abbildungs- und Tabellenverzeichnis;160
12;Abbildungen;160
13;Literatur;162
14;Autorenverzeichnis;176
15;Index;178

Einführung und überblick.- Rechtliche Grundlagen der elektronischen Signatur.- Technische Realisierung elektronischer Signaturen.- Die elektronische Signatur in Geschäftsprozessen.- Fallstudie.- Zusammenfassung und Ausblick.


5 Fallstudie (S. 95-96)

In diesem Kapitel wird der Einsatz elektronischer Signaturen anhand einer konkreten Fallstudie erläutert. Als fachliches Beispiel dient dazu der Prozess zur Erstellung von elektronischen signierten Versicherungsanträgen am Point of Sale. Dieser Prozess zeichnet sich dadurch aus, dass sich mit ihm exemplarisch eine ganze Reihe verschiedener Einsatzmöglichkeiten elektronischer Signaturen sowie der damit verbundenen Problemstellungen erläutern lassen. Diese lassen sich natürlich auch auf Prozesse anderer Branchen übertragen. Ein solcher Prozess läuft üblicherweise wie folgt ab. Ein Interessent nimmt Kontakt mit einem Vertriebsmitarbeiter der Versicherung auf.

Er lässt sich von ihm beraten und stellt anschließend einen Versicherungsantrag. Dieser Antrag soll nun mit dem tragbaren Computer des Vertriebsmitarbeiters erstellt und später medienbruchfrei elektronisch an das Versicherungsunternehmen übermittelt werden können. Eine Vorbereitung auf Kundenseite soll nicht erforderlich sein. Es wird vielmehr davon ausgegangen, dass der Kunde weder über die erforderliche Technik, noch über das Wissen verfügt, um elektronische Signaturen zu erstellen. Die Erstellung des Antrages sowie die anschließende Signierung soll für ihn nicht aufwändiger sein, als ein vergleichbarer papierbasierter Vorgang. Dennoch soll das Versicherungsunternehmen am Ende ein elektronisches Dokument erhalten, das eine ausreichend hohe Sicherheit bietet, um Ansprüche bei Bedarf auch in einem Rechtsstreit durchsetzen zu können.

5.1 Rechtliche Grundlagen

5.1.1 Gesetzliche Schriftformerfordernisse für Versicherungsverträge

Ein Versicherungsantrag enthält mehrere Willenserklärungen, für die zum Teil gesetzliche Formvorschriften existieren. Dabei kommen nicht nur die im bürgerlichen Gesetzbuch de.nierten Formen (siehe Kapitel 2.1) zur Anwendung, sondern auch weitere, die einer Auslegung bedürfen. Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Buches be.ndet sich das Versicherungsvertragsrecht in einem grundlegenden Reformprozess (siehe [Bun06a]). Ein geändertes Versicherungsvertragsgesetz soll zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Soweit möglich, werden die künftigen Regelungen im folgenden Text berücksichtigt.

Zuallererst ist der eigentliche Antrag zu nennen. Unter Umständen betri.t er neben dem Versicherungsnehmer auch weitere Personen, wie den Begünstigten, den Ehepartner, die Erziehungsberechtigten und andere. Grundsätzlich ist die Form freigestellt [RMBA+04, § 8 Rn 12], es gibt jedoch Ausnahmen: Die Versicherung des Todes eines anderen bedarf dessen „schriftliche" Einwilligung, sofern die vereinbarten Leistungen im Todesfall die gewöhnlichen Beerdigungskosten überschreiten [Bund, § 159] (zukünftig [Bun06a, § 150] sowie analog für Berufsunfähigkeitsversicherungen [Bun06a, § 176]).

Gleiches gilt für Unfallversicherungen, bei denen der Versicherungsnehmer auf eigene Rechnung die Unfälle eines anderen absichert [Bund, § 179]. „Schriftlich" ist nicht unbedingt mit der gesetzlichen Schriftform gleichzusetzen. Römer vertritt die Au.assung, dass eine „Verkörperung des Textes" [RL03, § 159 Rdn 15, § 179 Rdn 31] unumgänglich sei und ein Ausweichen auf die elektronische Form [Bunc, § 126a] unzulässig ist. Zweck der Vorschrift sei es, „Spekulationen mit dem Leben [oder der Gesundheit] eines anderen zu unterbinden." [RL03, § 159 Rdn 15] Geschützt werden soll folglich der Dritte.

Er ist es, der durch eine dingliche Verkörperung seiner Erklärung auf mögliche nachteilige Folgen hingewiesen werden soll. Da im Entwurf des zukünftigen Gesetzes die Formulierung bewußt beibehalten wurde, ist auch zukünftig davon auszugehen, dass an dieser Stelle ein physisches Dokument erforderlich bleibt. Die ,schriftliche’ Erklärung des Dritten braucht allerdings nicht unbedingt gegenüber der Versicherungsgesellschaft getätigt zu werden, sondern kann auch dem Versicherungsnehmer gegenüber erfolgen [Bunc, § 182 Abs. 1], [RL03, § 159 Rdn 18].


Prof. Dr. Volker Gruhn ist Inhaber des Lehrstuhls für Angewandte Telematik/e-Business, Universität Leipzig. Vincent Wolff-Marting (Wertorientierte Softwareentwicklung) und André Köhler (Mobile Geschäftsprozesse) sind wissenschaftliche Mitarbeiter am Lehrstuhl für Angewandte Telematik/e-Business, Universität Leipzig. Christian Haase, Softwareentwickler, und Torsten Kresse, Berater, sind tätig bei der Steria Mummert Consulting AG.



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