E-Book, Deutsch, Band 36, 128 Seiten, E-Book
Reihe: Haufe TaschenGuide
Goldstein Kontieren und buchen
12. Auflage 2018
ISBN: 978-3-648-11222-9
Verlag: Haufe
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
E-Book, Deutsch, Band 36, 128 Seiten, E-Book
Reihe: Haufe TaschenGuide
ISBN: 978-3-648-11222-9
Verlag: Haufe
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Elmar Goldstein ist Diplom-Kaufmann mit langjähriger Erfahrung im Rechnungswesen kleiner und mittlerer Unternehmen und weiß als Praktiker, worauf es bei Buchhaltung und Jahresabschluss ankommt. Bei Haufe hat er zahlreiche Beiträge und Bücher zu Buchführung und Bilanzierung veröffentlicht.
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
Weitere Infos & Material
Worum geht es in der Buchhaltung?
- Was ist ein Geschäftsvorfall?
- Ergebnis, Bestands- und Erfolgskonten
- Kontierung: Welche Konten sind betroffen?
Auf Erfolgskonten buchen
- Die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren
- Wie Sie Umsatzerlöse buchen
- Bestandsveränderungen buchen
- Zuschreibungen buchen (Abschlussbuchungen)
- Aufwendungen richtig kontieren
- Personalaufwand richtig kontieren
- Wie Sie Abschreibungen verbuchen
- Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen buchen
- Erträge der Positionen 9 bis 11 buchen
- Abschreibungen und Aufwendungen der Positionen 12 und 13
- Steuern: die Positionen 14 bis 15
- Sonstige Steuern
- Kalkulatorische Abgrenzungen
Buchungen auf Bestandskonten
- Bilanzgliederung im Überblick
- Aktiva
- Passiva
- Eröffnungsbilanz und Jahresverkehrszahlen
Stichwortverzeichnis
Abgang von Vermögensgegenständen
BGA | IKR | SKR03 | SKR04 | Kontenbezeichnung (SKR) |
---|
204 | 6962 | 2320 | 6900 | Verluste aus Anlagenabgang |
205 | 6963 | 2325 | 6905 | Verluste aus Abgang von Umlaufvermögen |
Steuerfreie Rücklagen werden z. B. nach § 6 b EStG für Veräußerungsgewinne bei Anlagegütern gebildet. Bei einer Ersatzbeschaffung wird der Gewinn innerhalb der folgenden vier Jahre auf das neu angeschaffte Wirtschaftsgut übertragen. Anderenfalls muss die Rücklage ertragswirksam aufgelöst werden. Die 6b-Rücklage ist auf die Übertragung von Grund und Boden und Gebäuden beschränkt.
BGA | IKR | SKR03 | SKR04 | Kontenbezeichnung (SKR) |
---|
2350 | 6971 | 2345 | 6927 | Einstellungen in steuerliche Rücklagen |
Forderungsverluste und sonstige Aufwendungen
Forderungsausfälle – etwa durch Konkurs oder Tod des Kunden – sind aufwandswirksam einzubuchen:
Forderungsverluste |
an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
BGA | IKR | SKR03 | SKR04 | Kontenbezeichnung (SKR) |
---|
23 | 6951 | 2400 | 6930 | Forderungsverluste |
2313 | 6956 | 2401 | 6931 | Forderungsverluste 7 % USt |
231 | 6950 | 2406 | 6936 | Forderungsverluste 19 % USt |
Das Konto „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ verwenden Sie für die Verbuchung von Aufwand, den Sie sonst nicht zuordnen können, z. B. Safemiete, GEZ-Zahlungen u. a. Hingegen bezeichnet „sonstiger Betriebsbedarf“ den Verbrauch von Gegenständen. Einmalige Aufwendungen wie z. B. Gründungskosten können auf „sonstige Aufwendungen, unregelmäßig“ kontiert werden. Als sonstiger Betriebsbedarf gilt auch die typische Berufskleidung, wie z. B. schwarzer Anzug oder Frack des Kellners oder der Büromantel des Architekten.
BGA | IKR | SKR03 | SKR04 | Kontenbezeichnung (SKR) |
---|
473 | 693 | 4900 | 6300 | Sonstige betriebliche Aufwendungen |
4739 | 6992 | 2309 | 6969 | Sonstige Aufwendungen unregelmäßig |
4725 | 6074 | 4980 | 6850 | Sonstiger Betriebsbedarf |
Werkzeuge und Kleingeräte werden bis zum Wert von 250 EUR als Sofortaufwand erfasst. Darüber hinaus dürfen sogenannte Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG bis zu einem Betrag von 800 EUR sofort abgeschrieben werden.
BGA | IKR | SKR03 | SKR04 | Kontenbezeichnung (SKR) |
---|
472 | 603 | 4985 | 6845 | Werkzeuge und Kleingeräte |
037 | 089 | 0485 | 0675 | Wirtschaftsgüter (Sammelposten) |
037 | 089 | 480 | 670 | Geringwertige Wirtschaftsgüter |
Erträge der Positionen 9 bis 11 buchen
Es geht um folgende Positionen des HGB-Schemas:
9 | Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen, |
10 | Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen, |
11 | sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen. |
Als Beteiligungen gelten Anteile, die dem Geschäftsbetrieb durch dauernde Verbindung dienen sollen, bei Kapitalgesellschaften im Zweifel über 20 % der Anteile.
BGA | IKR | SKR03 | SKR04 | Kontenbezeichnung (SKR) |
---|
251 | 55 | 2600 | 7000 | Erträge aus Beteiligungen |
2510 | 554 | 2618 | 7008 | Gewinnanteile aus Mitunternehmerschaft § 9 GewStG |
Eigens buchen Sie solche Erträge, die aus Beteiligungen von verbundenen Unternehmen hervorgehen: Als verbunden gelten Unternehmen im Mutter-Tochterverhältnis und zwischen den Töchtern.
BGA | IKR | SKR03 | SKR04 | Kontenbezeichnung (SKR) |
---|
2511 | 550 | 2619 | 7009 | Erträge aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen |
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen, buchen Sie folgendermaßen:
BGA | IKR | SKR03 | SKR04 | Kontenbezeichnung (SKR) |
---|
253 | 56 | 2620 | 7010 | Erträge Wertpapiere/Ausleihungen Anlagevermögen |
2535 | 560 | 2649 | 7019 | Erträge Wertpapiere/Ausleihungen des Finanzanlagevermögens aus verbundenen Unternehmen |
Und die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen, hier:
BGA | IKR | SKR03 | SKR04 | Kontenbezeichnung (SKR) |
---|
26 | 57 | 2650 | 7100 | Sonst. Zinsen und ähnl. Erträge |
266 | 579 | 8650 | 7110 | Sonstiger Zinsertrag |
264 | 579 | 2680 | 7120 | Zinsähnliche Erträge |
263 | 573 | 2670 | 7130 | Diskonterträge |
Zinserträge auf Steuererstattungen betrieblicher Steuern (§ 233a AO) gehören auf folgende Konten. Dabei sind Zinserträge aus Gewerbesteuererstattung steuerfrei (§ 4 Abs. 5b EStG), sofern die Gewerbesteuerzahlung nicht als Betriebsausgabe abgezogen wurde.
BGA | IKR | SKR03 | SKR04 | Kontenbezeichnung (SKR) |
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2647 | 572 | 2657 | 7105 | Zinserträge § 233a AO |
2646 | 572 | 2658 | 7106 | Zinsertr. § 233 a AO Anlage A KSt |
2647 | 572 | 2653 | 7107 | Zinserträge § 233a AO, § 4 Abs. 5b EStG |
Erträge aus Verlustübernahme und erhaltene Gewinne aufgrund Gewinnabführung: Auf diese Konten gehören erhaltene Gewinne aufgrund Gewinn- oder Teilgewinnabführungsverträgen, z. B. auch stille Beteiligungen.
BGA | IKR | SKR03 | SKR04 | Kontenbezeichnung... |
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