E-Book, Deutsch, Band 13, 342 Seiten
Reihe: Jus Poenale
Eine Analyse zurechnungsausschließender Topoi beim vorsätzlichen Erfolgsdelikt
E-Book, Deutsch, Band 13, 342 Seiten
Reihe: Jus Poenale
ISBN: 978-3-16-153578-9
Verlag: Mohr Siebeck
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)
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1;Cover;1
2;Vorwort;6
3;Inhaltsverzeichnis;8
4;Einführung;14
4.1;I. Ausgangspunkt der Untersuchung;14
4.2;II. Zielsetzung und Grenzen der Arbeit;18
4.3;III. Gang der Untersuchung;19
5;Kapitel 1: Grundlegung;22
5.1;I. Theoretische und methodische Grundlagen;22
5.1.1;1. Der Zusammenhang zwischen Verhalten und Erfolg als Grundschema tatbestandlichen Unrechts bei Erfolgsdelikten;22
5.1.2;2. Die Rolle der Strafrechtsdogmatik bei der Bestimmung dieses Zusammenhangs;25
5.1.2.1;a) Aufgaben der (Straf-)Rechtsdogmatik im Allgemeinen;26
5.1.2.2;b) Systembildung als vorrangige Aufgabe der Strafrechtsdogmatik?;27
5.1.2.3;c) Gesetzeskritik als vorrangige Aufgabe der Strafrechtsdogmatik?;30
5.1.2.4;d) Hier zugrunde gelegtes Verständnis der Aufgaben von Strafrechtsdogmatik;35
5.1.2.5;e) Besonderheit der bislang nur zögerlichen Rezeption durch die Judikatur;36
5.1.3;3. Anforderungen an dogmatische Aussagen im Einzelnen;38
5.1.4;4. Methodik;39
5.1.5;5. Zugrundeliegende Paradigmen;40
5.1.6;6. Empirische Bezüge;42
5.2;II. Annäherung an die zentralen Begriffe der Arbeit;45
5.2.1;1. Zurechnung;45
5.2.1.1;a) Zurechnungsgegenstand;46
5.2.1.2;b) Zurechnungsziel oder Zurechnungsadressat;50
5.2.1.3;c) Herkunft und allgemeinsprachliche Verwendung des Begriffs Zurechnung;52
5.2.1.4;d) Ergebnis der ersten begrifflichen Annäherung;58
5.2.2;2. Handlung und Erfolg;60
5.2.2.1;a) Handlung;60
5.2.2.2;b) Erfolg;62
5.2.3;3. Gefahr und Risiko;67
5.2.3.1;a) Herkunft und allgemeinsprachliche Verwendung der Begriffe Gefahr und Risiko;67
5.2.3.2;b) Juristisches Verständnis;68
5.2.3.3;c) Verständnis der Begriffe in anderen Wissenschaftsdisziplinen;69
5.2.3.4;d) Bedeutungsunterschiede;71
5.2.3.5;e) Besonderheiten des Risikobegriffs innerhalb der Lehre von der objektiven Zurechnung;72
6;Kapitel 2: Bestandsaufnahme;76
6.1;I. Entwicklungslinien der Lehre von der objektiven Zurechnung;76
6.1.1;1. Frühe Zurechnungslehren;77
6.1.2;2. Fokussierung auf Kausalzusammenhänge;85
6.1.3;3. Erste Ansätze einer einschränkenden Bestimmung von Kausalzusammenhängen;87
6.1.4;4. Die Entwicklung einzelner Zurechnungsgesichtspunkte;96
6.1.4.1;a) Die objektive Zweckhaftigkeit als Zurechnungskriterium;97
6.1.4.2;b) Die Bezweckbarkeit in der finalen Handlungslehre;101
6.1.4.3;c) Sozialadäquanz;103
6.1.4.4;d) Die Schaffung einer Gefahr und deren Realisierung im Erfolg;106
6.1.4.5;e) Die Ausfilterung relevanter Bedingungen;109
6.1.4.6;f) Die Hypothese des rechtmäßigen Alternativverhaltens;110
6.1.4.7;g) Risikoerhöhungslehre;112
6.1.4.8;h) Der Schutzzweck der Norm;114
6.1.5;5. Eigenständige Zurechnungslehren;115
6.1.6;6. Zusammenführung der verschiedenen Gesichtspunkte zu einer selbstständigen Erfolgszurechnungslehre;118
6.1.7;7. Rezeption und Weiterentwicklung der modernen Erfolgszurechnungslehre;124
6.1.7.1;a) Unmittelbare Rezeption;124
6.1.7.2;b) Weiterentwicklung des Roxinschen Ansatzes;129
6.1.8;8. Würdigung der Erfolgszurechnungslehre: Eine Erfolgsgeschichte;130
6.1.9;9. Vorläufiges Fazit;136
6.2;II. Grundaussagen der modernen Erfolgszurechnungslehre;136
6.2.1;1. Trennung zwischen Kausal- und Zurechnungsurteil;137
6.2.2; 2. Funktion der objektiven Zurechnung als Korrektiv für die zu weit gefasste Kausalität;140
6.2.3;3. Geltung der Zurechnungskriterien auch für Vorsatzdelikte;142
6.2.4;4. Zusammenfassung der Zurechnungskriterien in der sogenannten Grundformel;143
6.2.5;5. Beurteilungsmaßstab und Beurteilungsperspektive;144
6.2.6;6. Anerkannte zurechnungsausschließende Konstellationen;145
6.3;III. Kritik an der Lehre von der objektiven Zurechnung und ihrer Anwendung auf Vorsatzdelikte;147
6.3.1;1. Systemwidrige Verortung von Zurechnungskriterien;148
6.3.2;2. Unbestimmtheit und überzogene Normativität der Zurechnungskriterien;154
6.3.3;3. Unmöglichkeit einer „objektiven“ Beurteilung;156
6.3.4;4. Überflüssigkeit der objektiven Zurechnung bei Vorsatzdelikten;157
6.3.5;5. Dysfunktionalität der Zurechnungskriterien;160
6.3.6;6. Unzulässigkeit eines Wechsels zwischen ex-ante- und ex-post-Beurteilung;161
7;Kapitel 3: Untersuchung einzelner als zurechnungsausschließend beurteilter Topoi;164
7.1;I. Fehlende Risikoschaffung;166
7.1.1;1. Ausgangspunkt: Die Grundformel der Lehre von der objektiven Zurechnung;166
7.1.2;2. Die Lösung der Zurechnungslehre und ihrer Vorläufer dargestellt anhand gängiger Beispielsfälle;167
7.1.2.1;a) Der Gewitterfall und seine Variationen;167
7.1.2.2;b) Andere ähnliche Fallgestaltungen;182
7.1.3;3. Kritik und alternative Lösungen;183
7.1.3.1;a) Lösung über eine einschränkende Bestimmung der Kausalität;183
7.1.3.2;b) Lösung über die objektive Zweckhaftigkeit;184
7.1.3.3;c) Lösung über das unmittelbare Ansetzen;190
7.1.3.4;d) Lösung über den Handlungsbegriff;191
7.1.3.5;e) Lösung über das tatbestandsmäßige Verhalten;192
7.1.3.6;f) Lösung über die Tatherrschaft;195
7.1.3.7;g) Lösung über die Eigenverantwortlichkeit des Opfers;196
7.1.3.8;h) Lösung über die soziale Adäquanz bzw. das erlaubte Risiko;207
7.1.3.9;i) Lösung über den Vorsatz;209
7.1.4;4. Zwischenfazit;217
7.2;II. Erlaubtes Risiko;219
7.2.1; 1. Ausgangspunkt: Die Grundformel der Lehre von der objektiven Zurechnung;220
7.2.2;2. Die Lösung der Zurechnungslehre dargestellt anhand gängiger Beispielsfälle;220
7.2.2.1;a) Erlaubtes Risiko bei Verhalten gemäß der Straßenverkehrsordnung;221
7.2.2.2;b) Andere ähnliche Fallgestaltungen;223
7.2.3;3. Kritik und alternative Lösungen;224
7.2.3.1;a) Beschränkungen des erlaubten Risikos bei Vorsatzdelikten;225
7.2.3.2;b) Lösung über die objektive Zweckhaftigkeit;238
7.2.3.3;c) Lösung über den Handlungsbegriff bzw. das tatbestandsmäßige Verhalten;240
7.2.3.4;d) Lösung über den Vorsatz;243
7.2.3.5;e) Zweifel an der Bestimmbarkeit der „Erlaubtheit“ des Risikos;244
7.2.3.6;f) Lösung über die Rechtswidrigkeit;249
7.2.3.7;g) Jakobs’ Kritik an der Berücksichtigung von Sonderwissen;252
7.2.4;4. Zwischenfazit;255
7.3;III. Risikoverringerung;257
7.3.1;1. Ausgangspunkt: Die Grundformel der Lehre von der objektiven Zurechnung;258
7.3.2;2. Die Lösung der Zurechnungslehre dargestellt anhand gängiger Beispielsfälle;258
7.3.3;3. Kritik und alternative Lösungen;262
7.3.3.1;a) Kritik an dem Begriff „Risikoverringerung“;262
7.3.3.2;b) Lösung über das tatbestandsmäßige Verhalten;265
7.3.3.3;c) Lösung über die einschränkende Bestimmung des tatbestandlichen Erfolgs;267
7.3.3.4;d) Lösung über die generelle Berücksichtigung von Ersatzursachen;269
7.3.3.5;e) Der Ansatz Jakobs’;275
7.3.3.6;f) Lösung über den Vorsatz;276
7.3.3.7;g) Lösung über die Rechtswidrigkeit;278
7.3.4;4. Zwischenfazit;281
8;Kapitel 4: Bewertung der Kritik an der Lehre von der objektiven Zurechnung;282
8.1;I. Systemwidrige Verortung von Zurechnungskriterien?;282
8.2;II. Unbestimmtheit und überzogene Normativität der Zurechnungskriterien?;284
8.3;III. Unmöglichkeit einer „objektiven“ Beurteilung?;287
8.3.1;1. Gegeneinwände der Vertreter der Zurechnungslehre;288
8.3.2;2. Fazit unter Berücksichtigung der bisherigen Erkenntnisse;291
8.4;IV. Überflüssigkeit der objektiven Zurechnung bei Vorsatzdelikten?;294
8.5;V. Dysfunktionalität der Zurechnungskriterien?;297
8.6;VI. Unzulässigkeit eines Wechsels zwischen ex-ante-und ex-post-Beurteilung?;298
9;Ergebnisse;302
9.1;I. Zehn zusammenfassende Thesen;302
9.1.1;1. Als allgemeiner Begriff kann Zurechnung ganz verschiedene Vorgänge bezeichnen;302
9.1.2;2. Die Elemente der objektiven Zurechnung sind dagegen spezifischer zu fassen;305
9.1.3;3. Bei Vorsatzdelikten ist die Beurteilung von Zurechnungsfragen vielfach durch das vorrangig zu berücksichtigende gesetzliche Beteiligungssystem überlagert;306
9.1.4;4. Maßgeblich für die Erlaubtheit eines Verhaltens ist nicht die Höhe des Risikos, sondern eine wertende Beurteilung;307
9.1.5;5. In ihrem verbleibenden Anwendungsbereich ist die erste Prüfungsstufe der Lehre von der objektiven Zurechnung eine Lehre vom tatbestandsmäßigen Verhalten;308
9.1.6;6. Damit gelten Einschränkungen des tatbestandsmäßigen Verhaltens auch beim Vorsatzdelikt;309
9.1.7;7. Die inhaltlichen Kriterien zur Bestimmung des erlaubten Risikos sind bei Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikten identisch; sie unterscheiden sich lediglich in ihrer praktischen Relevanz;310
9.1.8;8. Die positive Feststellung einer missbilligten Risikosetzung ist aber bei Vorsatzdelikten durch eine Prüfung des ausnahmsweise eingreifenden erlaubten Risikos zu ersetzen;311
9.1.9;9. Die Risikoverringerung ist kein Fall des Ausschlusses der objektiven Zurechnung;313
9.1.10;10. Diese Überlegungen stehen im Einklang mit der Funktion strafbewehrter Verhaltensnormen;314
9.2;II. Ausblick;315
10;Literaturverzeichnis;318
11;Register;340