E-Book, Deutsch, 192 Seiten
Galli Knastleben
1. Auflage 2020
ISBN: 978-3-7453-1393-2
Verlag: riva
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Lebenslange Haft in Sicherungsverwahrung. Meine härtesten Fälle als Gefängnisdirektor
E-Book, Deutsch, 192 Seiten
ISBN: 978-3-7453-1393-2
Verlag: riva
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Thomas Galli, Jahrgang 1973, studierte Rechtswissenschaften, Kriminologie und Psychologie und war über 15 Jahre lang im Strafvollzug tätig. 2013 wurde er für mehrere Jahre Leiter der JVA Zeithain, 2015 zusätzlich Leiter der JVA Torgau. Inzwischen ist er wieder als Rechtsanwalt tätig.
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I
DER VERWAHRTE
I.
Welco konnte nicht verstehen, warum er nicht entlassen wurde. Akzeptieren musste er es, aber er hätte es gerne verstanden, zumindest irgendwie eingeordnet. Doch das war nicht möglich. Und vielleicht wurde es dadurch noch unerträglicher, dass die um ihn herum, die Mitgefangenen, die Beamten bis hin zum Anstaltsleiter, seine Rechtsanwältin, dass sie alle auch nicht verstanden, warum er nicht freikam. Die Ursache für seine Inhaftierung lag weit in der Vergangenheit, sie war für ihn kaum noch greifbar.
Jetzt hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Sicherungsverwahrung in Deutschland gegen europäisches Recht verstoße. Da bereitete Welco sich, nach neun Jahren Haft und zwölf Jahren anschließender Sicherungsverwahrung, zum ersten Mal auf die Entlassung vor. Mit Hilfe des Sozialarbeiters besorgte er sich ein Zimmer in einem Übergangswohnheim. Ein Pfarrer, seine einzige Bezugsperson nach draußen, verschaffte ihm eine Anstellung als Kirchenhelfer. Auf geringfügiger Basis, aber immerhin. Seinen Mitgefangenen gab er selbstgebastelte Visitenkarten mit seiner künftigen Adresse, damit sie ihm fleißig schreiben konnten. Stolz hatte er auf den Kärtchen unter seinem Namen »Kirchenhelfer« notiert. Alle freuten sich mit ihm, dass er entlassen werden konnte. Auch die Beamten, denn Welco war ein sympathischer Verwahrter. Und gefährlich? Nein, kein Mensch, der ihn kannte, hielt Welco für gefährlich. Zumindest nicht mehr. Er war nun fast fünfzig und saß wegen Straftaten, die er vor über zwanzig Jahren begangen hatte. Welco hielt seine Strafe für gerecht. In anschließende Sicherungsverwahrung kam er, weil das Gericht annahm, dass die Gefahr weiterer Straftaten von ihm ausginge. In der Sicherungsverwahrung sollte er so lange therapiert werden, bis diese Gefahr auf ein vertretbar geringes Maß reduziert wäre. Welco akzeptierte auch das, obwohl er für sich selbst wusste, dass er nie wieder Ähnliches begehen würde. Aber er verstand, dass andere Menschen Angst hatten, er könne es tun.
Er machte jede therapeutische Maßnahme mit, die ihm in den halbjährlichen Vollzugsplänen nahegelegt wurde. Kern der Behandlung waren zwei wöchentliche Therapiegespräche mit der Psychologin. Welco war ein angenehmer Patient, der in der Therapeutin die fürsorgliche Mutter sah, eine Rolle, die sie gerne annahm. Sie therapierte ihn mit großer Ausdauer, über die Jahre kamen so einige Hundert Stunden an Einzeltherapie zusammen. Für Welco und die Psychologin war es ein schmerzlicher Gedanke, dass diese therapeutische Beziehung mit einer eventuellen Entlassung enden sollte. Sie bot ihm daher an, ihn für diesen Fall auch in Freiheit weiter zu betreuen. Da sie im Rahmen ihrer Ausbildung nicht als Psychotherapeutin zugelassen war, würde das allerdings keine Krankenkasse übernehmen, aber sie wollte ihm dafür keine Kosten in Rechnung stellen. Zu den Einzelgesprächen kamen zahlreiche Gruppentherapiesitzungen, Anti-Gewalt-Training, Soziales Kompetenztraining, Yoga und anderes Entspannungstraining. Besonders gerne nahm Welco die sport- und kreativtherapeutischen Angebote wahr. Er lernte Gitarre, Klavier und Schlagzeug zu spielen, und seine Aquarellmalereien erzielten bei den jährlichen Verkaufsveranstaltungen für Besucher Höchstpreise.
Trotz allem konnten sich Anstaltsleitung und Gutachter in all den Jahren nicht dazu durchringen, Welco eine positive Prognose zu bescheinigen. Er war auffallend unauffällig. Seine Aggressionen schlummerten möglicherweise tief in ihm, die Gefahr schien zu groß, dass sie sich nach einer Entlassung entladen könnten. Sie empfahlen dem Gericht bei der regelmäßigen Überprüfung die Fortdauer der Sicherungsverwahrung, da noch weiter intensiv therapeutisch auf Welco eingewirkt werden müsse, um Zugang zu seinen Gefühlen zu gewinnen. Das Gericht folgte diesen Vorschlägen und verlängerte die Sicherungsverwahrung ein ums andere Jahr. Da diese Sicherungsverwahrung bis zum Lebensende dauern konnte, schwanden Welcos Hoffnungen, noch einmal in Freiheit zu kommen, mehr und mehr. Was sollte er denn noch tun, außer sich regelkonform zu verhalten und alle therapeutischen Maßnahmen zu absolvieren? Aggressionen zeigen? Dann wäre ihm bei der nächsten Gelegenheit vorgeworfen worden, er verhielte sich selbst in Haft aggressiv, in Freiheit sei ihm daher erst recht nicht zu trauen.
Umso größer war daher die Freude und Erleichterung, als der Europäische Gerichtshof die deutsche Sicherungsverwahrung in Fällen wie seinem für rechtswidrig erklärte. Für Insider hatte das Gericht damit nur das festgestellt, was ohnehin offensichtlich war. Nach deutschem Recht sollte die Sicherungsverwahrung, die mit der Gefährlichkeit des Betroffenen begründet wird, etwas grundsätzlich anderes als die Freiheitsstrafe sein, die mit der Schuld des Betroffenen begründet wird. Da der Gefährliche den Freiheitsentzug hinnehmen musste, obwohl er seine Schuld schon verbüßt hatte, sollte es ihm deutlich besser gehen als dem schuldigen Strafgefangenen. Rein faktisch war das aber nicht der Fall. Sicherungsverwahrte wurden mit Gefangenen in ein und denselben Gefängnissen untergebracht. Sie durften öfter als die Strafgefangenen ihre privaten Jogginganzüge tragen, was diesen nur während des täglichen einstündigen Aufenthalts im Freien erlaubt war. Sie durften auch für etwas mehr Geld monatlich einkaufen und bekamen einmal monatlich zusätzlich Fleisch zum Essen. Auch durften sie größere Fernseher als die Gefangenen in Besitz haben. Welco war Vegetarier und brauchte keinen größeren Fernseher, da er überhaupt keinen Fernseher hatte und wollte. Er ging ab und zu in den Gemeinschaftsraum zum Fernsehen, das war ihm genug. Auch durften Verwahrte öfter als Strafgefangene Besuch von außerhalb empfangen. Welco unterhielt wie die meisten Sicherungsverwahrten kaum noch Kontakt zu Menschen in Freiheit, so dass er selbst das Kontingent von wenigen Stunden monatlich, das Strafgefangenen zustand, nicht ausschöpfte. Für die, die eingesperrt waren, machte es also keinen Unterschied, ob sie sich in Haft oder Verwahrung befanden. Die, die sie eingesperrt hatten, nannten es nur anders und begründeten es anders.
Aber dann kam die bittere Ernüchterung. Welco wurde nicht entlassen, trotz der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Anders als eine Entlassung ist eine Nicht-Entlassung ein sich quälend in die Länge ziehender Prozess. Es gab keinen konkreten Termin, an dem Welco nicht entlassen wurde. Jeden Tag, jede Stunde, jede Minute wurde er nicht entlassen, und jede folgende Minute hoffte er darauf, entlassen zu werden. Aber es passierte nicht, und die Hoffnung verwandelte sich zunehmend in Verzweiflung. Auch als die Bundesrepublik dazu verurteilt wurde, einigen anderen Sicherungsverwahrten Schadensersatz zu zahlen, weil sie auf einer rechtswidrigen Grundlage inhaftiert waren, wurden die Sicherungsverwahrten nicht entlassen. Wie konnte das sein? Warum hielt Deutschland sich nicht an internationale Verträge, an europäisches Recht? Hätte der Europäische Gerichtshof irgendetwas zu Ungunsten der Verwahrten entschieden, dann wäre das unverzüglich umgesetzt worden. So aber wurde Welco schmerzhaft bewusst: Man wollte ihn nicht freilassen, ohne dass man das juristisch überzeugend begründen konnte. Wie soll der Staat denn den Straftätern ernsthaft beibringen, dass sie sich an Recht und Gesetz halten müssen, wenn er selbst es nicht tut? Deutschland jedenfalls wollte erst einmal eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten, das noch vor einigen Jahren die Sicherungsverwahrung für rechtmäßig erklärt hatte. Nun also hieß es warten auf dies Entscheidung. Lange warten.
Fast zwei Jahre dauerte es, bis das Gericht zu einer Entscheidung kam, die für Welco zunächst wieder fast alle Hoffnungen zerstörte. Zwar erklärte auch das höchste deutsche Gericht die Sicherungsverwahrung für rechtswidrig, allerdings ordnete es eine Übergangszeit an, innerhalb derer die Sicherungsverwahrung weiter vollzogen werden durfte. Bis zum Ende dieser Übergangszeit mussten neue gesetzliche Regelungen geschaffen werden und die faktische Gestaltung der Sicherungsverwahrung musste sich deutlicher von der Strafhaft unterscheiden. Einen Hoffnungsschimmer gab es allerdings für Welco. Er lag bemerkenswerterweise im Begriff der »Gefahr«. Von Verwahrten wie Welco, die länger als zehn Jahre in Sicherungsverwahrung lebten, musste nun nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts eine hochgradige Gefahr künftiger schwerster Gewalttaten drohen. Und in den letzten Entscheidungen des zuständigen Gerichts, in denen die Fortdauer von Welcos Sicherungsverwahrung angeordnet worden war, stand nichts von einer hochgradigen Gefahr. Die Rede war immer nur von einer Gefahr. Nun würden die Gutachter und das Gericht doch hoffentlich nicht feststellen, dass er seit der letzten Überprüfung noch gefährlicher geworden sei und sich die von ihm ausgehende Gefahr zu einer hochgradigen Gefahr entwickelt...




