Fröhlich Arbeitszeugnisse korrekt entschlüsseln
1. Auflage 2015
ISBN: 978-3-648-07112-0
Verlag: Haufe
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
E-Book, Deutsch, 178 Seiten, E-Book
Reihe: Haufe Fachbuch
ISBN: 978-3-648-07112-0
Verlag: Haufe
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
Dr. Oliver Fröhlich ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist Partner in einer bundesweit tätigen, arbeitsrechtlich spezialisierten Kanzlei. Daneben ist er als Referent bei der Haufe Akademie und als Fachbuchautor tätig.
Autoren/Hrsg.
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Weitere Infos & Material
Vorwort
Arbeitsrechtliche Grundlagen der verschiedenen Zeugnisformen
- Endzeugnis
- Ausbildungszeugnis
- Zwischenzeugnis
- Zeugnisgrundsätze
Die Codes der Zeugnissprache
- Zeugnisaufbau und äußere Form
- Beurteilung des Arbeitnehmers mithilfe der Notenskala
- Techniken zur Bewertung des Arbeitnehmers
- Zeugniscodes mit Formulierungsbeispielen
Die wichtigsten Zeugnisbestandteile und ihre Bedeutung
- Äußere Form des Zeugnisses
- Ausstellungsdatum
- Knicke, Flecken und Fehler
- Unternehmensvorstellung
- Tätigkeitsbeschreibung
- Leistungsbeschreibung und Leistungsbeurteilung
- Verhaltensbeurteilung
- Schlussformulierung
Beispiele aus der jüngeren Rechtsprechung
Zeugnismuster und Analysehilfen
- Art Director
- Assistentin/Sekretärin der Geschäftsführung
- Bankangestellter
- Betriebsleiter
- Bürokraft
- Consultant
- Controller
- Diplom-Sozialarbeiter I
- Diplom-Sozialarbeiter II
- Einkaufsmitarbeiter
- Einzelhandelskauffrau
- Fertigungsmitarbeiter (Dreher)
- Finanzbuchhalterin
- Friseurmeisterin
- Hausmeister
- Ingenieurin
- IT-Leiter
- Kaufmännischer Leiter
- Leiterin Administration
- Leiter Operativer Service
- Logistikmitarbeiter
- Mitarbeiter der IT-Abteilung
- Niederlassungsleiter
- Personalleiter
- Personalreferentin
- Pharmareferentin
- Produktmanager I
- Produktmanager II
- Reinigungskraft
- Regionalleiter Außendienst
- Sekretärin I
- Sekretärin II
- Steuerfachangestellte
- Verkaufssachbearbeiter
- Versicherungsmitarbeiterin
- Vorstandssekretärin
Checkliste für den Aufbau eines qualifizierten Zeugnisses
Stichwortverzeichnis
Der Autor
2 Die Codes der Zeugnissprache
Gemäß § 109 Abs. 2 Satz 2 GewO ist es verboten, dass das Zeugnis Merkmale oder Formulierungen enthält, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.
Formulierungstechniken
In der Praxis haben sich Formulierungstechniken herausgebildet, die, wenn man sie kennt und versteht, genau die aus ihrem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer treffen, mithin grundsätzlich keine unzulässigen Geheimzeichen sind. Werden solche Formulierungstechniken („Zeugniscodes“) eingesetzt, muss sich der Zeugnisaussteller für einen etwaigen Zeugnisberichtigungsrechtsstreit darüber klar sein, dass die sich aus der Formulierung ergebende Bedeutung seiner Aussagen der Wahrheit entsprechen muss. Zudem gibt es aber auch Codes, bei denen der Zeugnisaussteller davon ausgehen muss, dass der Arbeitnehmer mit einer sogenannten Zeugnisberichtigungsklage, mit der er eine bestimmte Formulierung angreift, Aussicht auf Erfolg hat. Gleichwohl finden sich bei Bewerbungen von Arbeitnehmern immer wieder auch Arbeitszeugnisse, die sogar solche Zeugniscodes noch beinhalten.
Geheimcodes
In zahlreichen Publikationen und Entscheidungen zum Zeugnisrecht bzw. zur Zeugnissprache wird über Geheimcodes geschrieben und spekuliert, wobei Geheimcodes im wahrsten Sinne des Wortes wohl nicht gegeben sind und auch gar nicht praktikabel wären. Würde der Zeugnisaussteller nämlich verschlüsselt schreiben, dann müsste der Zeugnisleser (der potenzielle neue Arbeitgeber, bei dem der beurteilte Arbeitnehmer sich bewirbt) über den Dechiffrierungscode verfügen. Das Arbeitszeugnis wird aber dem Arbeitnehmer erteilt, demgegenüber ein etwaiger Geheimcode gerade geheim bleiben sollte. Bei wem der Arbeitnehmer sich sodann mithilfe des ihm erteilten Arbeitszeugnisses bewirbt, ist jedoch seine Sache und dem bisherigen Arbeitgeber als Zeugnisaussteller schon gar nicht bekannt, weshalb dieser überhaupt nicht in der Lage ist, seinen „Dechiffrierungscode“ dem interessierten Zeugnisleser zur Verfügung zu stellen. Der Geheimcode des Zeugnisausstellers wäre dann so geheim, dass er quasi nicht zu knacken ist. Gäbe es demgegenüber einen quasi allgemeingültigen und offiziellen Geheimcode, könnte man keinesfalls davon ausgehen, dass dieser noch geheim ist.
Demgegenüber ist besser und richtigerweise von Formulierungstechniken zu sprechen, die in der Praxis bekannt und etabliert sind, ohne dass diese stets unzulässige Geheimcodes wären. Sie wirken quasi nur für denjenigen als „geheim“, der mit den üblichen Formulierungstechniken nicht vertraut ist.
2.1 Zeugnisaufbau und äußere Form
Die Abfassung des Zeugnisses hinsichtlich Wortwahl und Satzbau liegt grundsätzlich im Ermessen des Arbeitgebers (Formulierungsfreiheit), der sich an den Grundsätzen der Zeugniswahrheit und der wohlwollenden Beurteilung zu orientieren hat. Hinsichtlich des Zeugnisaufbaus und der äußeren Form des qualifizierten Zeugnisses ist eine Grundstruktur etabliert und bei jeglichem Abweichen hiervon ein Störgefühl begründet und daher Misstrauen geboten.
Aufbau eines qualifizierten Arbeitszeugnisses
Der grundsätzliche Aufbau eines qualifizierten Arbeitszeugnisses gestaltet sich wie folgt:
Aufbau eines qualifizierten Arbeitszeugnisses |
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ÜberschriftZeugnis, Zwischenzeugnis, Ausbildungszeugnis |
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Aufgabenbeschreibung |
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Leistungsbeurteilung |
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Bei Führungskräften: Führungsleistung |
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Verhaltensbeurteilung |
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Schlussteil |
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2.2 Beurteilung des Arbeitnehmers mithilfe der Notenskala
Typischerweise endet sowohl der leistungsbeurteilende Block als auch der verhaltensbeurteilende Block des Arbeitszeugnisses in einer zusammenfassenden Beurteilung von Leistung und Verhalten, für die sich in der Praxis jeweils eine Notenskala etabliert hat.
2.2.1 Notenskala für die Leistungsbeurteilung
Für die zusammenfassende Leistungsbeurteilung, die quasi die Durchschnittsnote der vorstehenden Einzelbewertungen darstellt, ergibt sich die Bewertung – übersetzt in das Schulnotensystem – aus der folgenden Übersicht:
Formulierung im Zeugnis | Note |
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stets zu unserer vollsten Zufriedenheit | sehr gut |
stets zu unserer vollen Zufriedenheit | gut |
zu unserer vollen Zufriedenheit | befriedigend |
stets zu unserer Zufriedenheit | befriedigend |
zu unserer Zufriedenheit | ausreichend |
im Großen und Ganzen zu unserer... |