Friedl | Grundwissen für Brandschutzbeauftragte | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 224 Seiten

Friedl Grundwissen für Brandschutzbeauftragte


überarbeitete Auflage, 2023
ISBN: 978-3-415-07430-9
Verlag: Richard Boorberg Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark

E-Book, Deutsch, 224 Seiten

ISBN: 978-3-415-07430-9
Verlag: Richard Boorberg Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark



Kompakter Ratgeber
Die überarbeitete 5. Auflage des Brandschutz-Klassikers vermittelt in kompakter Form alles, was Brandschutzbeauftragte wissen müssen. Inhaltlich orientiert sich das Buch an der aktuellen Ausbildungsvorgabe DGUV-Information 205-003 vom Dezember 2020. Es eignet sich daher ideal zur Vorbereitung auf den Ausbildungslehrgang zum/zur Brandschutzbeauftragten.

Aus dem Inhalt:

Rechtliche Grundlagen
Brand- und Explosionslehre
Baulicher Brandschutz
Organisatorischer Brandschutz
Anlagentechnischer Brandschutz
Brandschutzmanagement
Kompetenter Autor
Der Autor Dr.-Ing. Wolfgang J. Friedl ist seit Jahrzehnten als Berater im Bereich des Brandschutzes tätig und verfügt über großes Fachwissen und viel Erfahrung. Er erläutert präzise und auf das Wesentliche konzentriert die Aufgaben von Brandschutzbeauftragten, ihre Qualifikation und juristische Verantwortung. Besonders hilfreich sind die zahlreichen Abbildungen, Grafiken, Tabellen und Piktogramme.

Verständlich und übersichtlich
Das Werk enthält die Neuerungen der aktuellen ASR A2.2 vom Mai 2018 sowie ein umfassendes Stichwortverzeichnis. Mit kurzen Abschnitten und zusätzlichen Gliederungspunkten sind die einzelnen Kapitel besonders verständlich und übersichtlich gestaltet. Zu Beginn jedes Kapitels wird auf die Relevanz hingewiesen, die dem jeweiligen Thema in der schriftlichen Abschlussprüfung zukommt.

Optimale Prüfungsvorbereitung
Bewährt haben sich hierbei die am Ende jedes Kapitels eingefügten Kontrollfragen, die den Leserinnen und Lesern eine rasche Überprüfung des gelernten Stoffes ermöglichen und so die Vorbereitung auf die Prüfung zum/zur Brandschutzbeauftragten erleichtern. Ein Griffregister am Seitenrand vervollständigt die Arbeitshilfe.

Mit einem Vorwort von Prof. Dipl.-Ing. Reinhard Ries, Ltd. Direktor a.D. der Branddirektion in Frankfurt am Main, sowie einem Nachwort von Albrecht Broemme, Präsident des THW a.D., zuvor Landesbranddirektor Berlin.

Besonders empfehlenswert für:

Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Lehrgangs zum/zur Brandschutzbeauftragten
Brandschutzbeauftragte in Unternehmen
Feuerwehrangehörige und
Brandschutz-Fachplanerinnen und -planer
Tipp! Günstiger Kombinationspreis:

'Grundwissen für Brandschutzbeauftragte' und 'Prüfung für Brandschutzbeauftragte'

Friedl Grundwissen für Brandschutzbeauftragte jetzt bestellen!

Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Abkürzungen


Gesetze, Bestimmungen, Verordnungen, Richtlinien


ArbSchG

Arbeitsschutzgesetz

ArbStättV

Arbeitsstättenverordnung

ASA

Arbeitsschutzausschusssitzung

ASR

Arbeitsstättenregel

ASF

Allgemeine Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherer

ASiG

Arbeitssicherheitsgesetz

BetrSichV

Betriebssicherheitsverordnung

BG

Berufsgenossenschaft

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BU

Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung

BW

Brandwand, Feuerwiderstandsdauer = 90 min. in der GK 5, mechanisch stabil, 30/50–70 cm (LBO/IndBauRL) über Dach geführt oder beiderseitig je 50 cm feuerbeständig; keine Brandlasten vor oder über der Brandwand

BW, A

Brandwand Zusatzangabe, nicht brennbare Bestandteile

BW, AB

Brandwand Zusatzangabe, brennbare und nicht brennbare Bestandteile

BW, B

Brandwand Zusatzangabe, brennbare Bestandteile

DGUV

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

DGUV Grundsatz

Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz der DGUV

DGUV Information

Berufsgenossenschaftliche Information der DGUV

DGUV Regel

Berufsgenossenschaftliche Regel der DGUV

DGUV Vorschrift

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift der DGUV

DIBt

Deutsches Institut für Bautechnik

DIN

Deutsches Institut für Normung

DIN 4102

Deutsche Baustoffklassifizierung:

– A 1, A 2

Nichtbrennbare Baustoffe

– B 1, B 2, B 3

Schwer-, normal- und leichtentflammbare Baustoffe

– T 30/60/90

Brandschutztür, Feuerwiderstandsdauer in min.

– F 30/90

Feuerhemmende/Feuerbeständige Wand

– G 30/60/90

Brandschutzverglasung, hält Wärmestrahlen nicht ausreichend ab, aber Flammen für 30, 60 und 90 min.

– F 30/60/90

Brandschutzverglasung, hält auch Wärmestrahlen ausreichend ab für 30, 60 oder 90 min.

– K 30/90

Klappe in Lüftungsleitung

– S 90

Kabelschott, feuerbeständig

– RD

Rauchdicht (bezüglich Türen: oben und an beiden Seiten dicht)

– RS

Rauchschutz (bezüglich Türen: 4-seitig dicht im geschlossenen Zustand, eine Dichtlippe fährt automatisch nach unten aus)

– E 30/90

Strom-/Datenkabel, das eine Beflammung 30/90 min. aushält (Funktionserhalt)

– I 30/90

Installationskanal für Leitungen, der eine Beflammung 30/90 min. zurückhält

DIN EN 13 501

Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten

EML

Estimated Maximum Loss (wahrscheinlich eintretender Schaden unter Berücksichtigung von Sicherheitstechnik); Anm.: Die Relation PML zu EML kann versicherungsrechtlich relevant sein für die Versicherbarkeit, die Einstufung und die Höhe der Prämie

EN

Europanorm

ETK

Einheitstemperaturkurve

F/FI

Feuer/Feuer-Industrie (Versicherungsrecht)

FeuV

Feuerungsverordnung (Heizungen)

GAU

Größter anzunehmender Unfall (d. h. einen sog. „Supergau“ gibt es nicht)

GaV/GaStellV

Garagenbauverordnung/Garagen- und Stellplatzverordnung

GK

Gebäudeklasse lt. Landesbauordnung

– GK 1

Freistehendes Gebäude mit = 2 Nutzungseinheiten, = 400 m2, Höhe = 7 m

– GK 2

Gebäude mit = 2 Nutzungseinheiten, = 400 m2 oder landwirtschaftliches Gebäude, Höhe = 7 m

– GK 3

Sonstige Gebäude mit einer Höhe = 7 m

– GK 4

Gebäude mit einer Höhe = 13 m

– GK 5

Gebäude mit einer Höhe = 22 m

GUV

Gemeindeunfallversicherung

HHBO/HHRL

Hochhausbauverordnung/Hochhausbaurichtlinie

IndBauR

Industriebaurichtlinie

LAR/LARL

Leitungsanlagenrichtlinie

LBO

Landesbauordnung

LüARL

Lüftungsanlagenrichtlinie

MPA

Materialprüfanstalt

OWiG

Ordnungswidrigkeitsgesetz

PML

Probable Maximum Loss (geschätzter wahrscheinlich eintretender Höchstschaden ohne Berücksichtigung von Sicherheitstechnik)

StGB

Strafgesetzbuch

TR

Technische Regel

TRBS

Technische Regel Betriebssicherheitsverordnung

TRGS

Technische Regel Gefahrstoffverordnung

VersStättV

Versammlungsstättenverordnung

vfdb

Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes

VkV

Verkaufsstättenverordnung

VVB

Verordnung zur Verhütung von Bränden (Bayern)

VVG

Versicherungsvertragsgesetz

Anlagentechnische und organisatorische Brandschutzbegriffe


BSO

Brandschutzordnung

– BSO, Teil A

Aushang für alle im Gebäude befindlichen Personen

– BSO, Teil B

Schriftliche Information für alle Mitarbeiter

– BSO, Teil C

Schriftliche Information für alle Mitarbeiter, die in Notsituationen wie Gebäuderäumungen, Bränden usw. besondere Aufgaben...



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