Födisch | Datenschutz bzgl. Kundendaten bei Unternehmenstransaktionen unter besonderer Berücksichtigung der DSGVO | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 300 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm

Reihe: Datenschutz-Berater

Födisch Datenschutz bzgl. Kundendaten bei Unternehmenstransaktionen unter besonderer Berücksichtigung der DSGVO

Eine praxisorientierte Bewertung aus der Perspektive von datenverarbeitenden Unternehmen
1. Auflage 2021
ISBN: 978-3-8005-9381-1
Verlag: Fachmedien Recht und Wirtschaft in Deutscher Fachverlag GmbH
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark

Eine praxisorientierte Bewertung aus der Perspektive von datenverarbeitenden Unternehmen

E-Book, Deutsch, 300 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm

Reihe: Datenschutz-Berater

ISBN: 978-3-8005-9381-1
Verlag: Fachmedien Recht und Wirtschaft in Deutscher Fachverlag GmbH
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark



Mit Geltung der DSGVO seit Mai 2018 müssen sich Unternehmen auf deren Regelungen und Durchsetzung einrichten. Die vorliegende Arbeit untersucht aus datenschutzrechtlicher Perspektive die Durchführung von Unternehmenstransaktionen, bei denen Daten von Kunden auf den Erwerber übertragen werden sollen. In diesem Zusammenhang wird die DSGVO als neuer datenschutzrechtlicher Rahmen in Bezug auf Unternehmenstransaktionen durch Auslegung konkretisiert. Das Thema ist nicht nur in theoretischer Hinsicht von enormer Bedeutung, sondern auch für die Rechtspraxis von aktueller Relevanz. Denn heutzutage sind Kundendaten für den Geschäftserfolg eines Unternehmens wichtiger denn je.

Im Fokus der Untersuchung stehen eine Unterteilung der Unternehmenstransaktion in verschiedene Phasen (Vorbereitung, Due Diligence, Vollzug und Post-Merger-Integration) sowie eine Differenzierung anhand der rechtlichen Gestaltungsformen (Umwandlung, Share Deal und Asset Deal). Neben einer umfassenden Analyse der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen werden die wesentlichen Risiken herausgearbeitet und datenschutzkonforme Lösungen präsentiert. Dabei werden die datenschutzrechtlichen Anforderungen an eine zulässige Datenverarbeitung detailliert beleuchtet, wobei insbesondere Kriterien für den Abwägungstatbestand des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO aufgezeigt werden.

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Zielgruppe


Unternehmensjuristen im Datenschutz und Compliance; Rechtsanwälte, die im Bereich Datenschutz beraten; (interne wie externe) Datenschutzbeauftragte


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


A. Einleitung und Forschungsfrage
I. Der rasante Anstieg von Datenmengen bei Unternehmenstransaktionen und dessen Auswirkungen
Schon jetzt ist die praktische und wirtschaftliche Bedeutung von Unternehmenstransaktionen enorm.1 Zunehmend agieren Unternehmen als „lebendige Organismen“ auf dem Markt, indem sie sich stetig selbst durch den Erwerb oder die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen oder Unternehmensbereichen verändern.2 Mit Blick auf die Zukunft prognostiziert auch der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit vor allem „in der Branche der Anbieter von Telemedien, der sozialen Netzwerke und Dienstleister aller Art [...] eine Tendenz zu [Unternehmenstransaktionen], aus denen immer größere Konzerne entstehen“.3 Charakteristisch für solche Branchen sind ihre Millionenbestände an Daten – insbesondere solche über ihre Kunden – , die im Zuge einer Transaktion auf den Erwerber übergehen und nicht selten den Datenbestand des Erwerbers exponentiell in die Höhe treiben. Diese Entwicklung lässt sich mittlerweile in allen wirtschaftlichen Bereichen beobachten, denn auch jenseits des IT-Marktes ist die digitale Wirtschaft längst angekommen. Daten bilden heutzutage das Fundament unternehmerischen Handelns, ganz gleich ob die Datenverarbeitungstätigkeit selbst das zentrale Geschäftsmodell eines Unternehmens ist4 oder eine Verarbeitung von Daten lediglich die Grundlage für die Ausgestaltung des Leistungsangebotes darstellt.5 Dabei bezieht sich eine wesentliche Unternehmenstätigkeit auf das Erfassen, Zusammenstellen und Analysieren von Daten bereits bestehender als auch potenzieller (Neu-)Kunden.6 Personalisierte Produkte und Dienstleistungen, die mithilfe von Datenanalysen erbracht werden, ermöglichen nicht nur, dass Unternehmen besser auf die Wünsche der Kunden eingehen können, sondern führen häufig auch zu einer gewaltigen Umsatzsteigerung und Kosteneinsparung. Für Unternehmen stellen Daten also zweifelsohne einen relevanten Vermögenswert dar, den sie wirtschaftlich zu verwerten versuchen.7 Zutreffend geht daher die Europäische Kommission davon aus, dass Daten „die wertvollste Ressource der heutigen Wirtschaft“ sind.8 Fest steht, dass in Zukunft nahezu kein Unternehmenskonzept mehr ohne Daten überleben wird.9 Bis zum Jahr 2025 ist zu erwarten, dass die heutige Datenmenge um ein Zehnfaches ansteigt.10 Es ist eine datengetriebene Wirtschaft herangewachsen, deren Herausforderungen sich das Recht stellen muss. Entsprechend steigt auch der Bestand an Datenmengen, die bei Unternehmenstransaktionen zu transferieren sind. Der wirtschaftlichen Bedeutung von Daten muss in der heutigen digitalen Welt, die vom Handel mit und der Ökonomisierung von Daten lebt, Rechnung getragen werden.11 Der globalisierte Markt hat dazu geführt, dass der Umgang sowie der Handel mit Daten mittlerweile zum alltäglichen Unternehmensgeschäft gehören und infolgedessen Datenflüsse länderübergreifend stattfinden.12 Dies berührt vornehmlich auch solche Unternehmenstransaktionen, bei denen Daten nicht nur als untrennbarer Bestandteil von Verträgen auf den Unternehmenserwerber übergehen, sondern als selbstständiger wertvoller Vermögensbestandteil eines Unternehmens den Gegenstand der Transaktion bilden, was vor allem Kundendaten betrifft.13 Kundendaten haben in ihrem Wertgehalt den klassischen Vermögensgütern eines Unternehmens längst den Rang abgelaufen und bilden die wesentliche Grundlage für die Fortführung des Unternehmens. Immer häufiger sind deshalb Unternehmenstransaktionen beinahe ausschließlich darauf ausgelegt, Datenbestände zu akquirieren.14 II. Die Rolle des Datenschutzes und der Einfluss der DSGVO auf Unternehmenstransaktionen
Neben dieser wirtschaftlichen Bedeutung der Datenübertragungen im Zuge von Unternehmenstransaktionen treten umfangreiche rechtliche Erfordernisse, die es zu bewältigen gilt. Da die Notwendigkeit einer Datenübertragung die rechtliche Komplexität von Unternehmenstransaktionen erhöht, rückt der Datenschutz immer häufiger in den Fokus der beteiligten Unternehmen, aber auch der Öffentlichkeit. Die Aktualität der Datenschutz-Grundverordnung,15 die erst seit dem 25. Mai 2018 gilt,16 und der dringende Bedarf ihrer Konkretisierung bedingen in entscheidender Weise die vorliegende Untersuchung zum Thema „Datenschutz bzgl. Kundendaten bei Unternehmenstransaktionen unter besonderer Berücksichtigung der Datenschutz-Grundverordnung“, bei der eine praxisorientierte Bewertung aus der Perspektive von datenverarbeitenden Unternehmen vorgenommen werden soll.17 Dem wirtschaftlichen Streben muss das (sich noch in einer Umbruchsphase befindende) Datenschutzrecht gerecht werden, um den grundrechtlich garantierten Rechten der betroffenen Personen ausreichend Schutz zu gewähren. Die Relevanz und Reichweite des Datenschutzes zeigt sich auch daran, dass die Vorschriften der DSGVO nicht nur für Großkonzerne Anwendung finden können. Selbst bei einem Verkauf eines kleinen oder mittelständischen Handwerksbetriebs verfügt der Veräußerer häufig über Daten seiner Kunden, die datenschutzrechtlichen Vorschriften unterliegen. Da Unternehmenstransaktionen aber unter hohem Zeitdruck stehen, werden immer wieder datenschutzrechtliche Vorgaben um des Transaktionserfolges willen vernachlässigt. Abgesehen von den Gefahren, die sich für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen dabei ergeben, können Verstöße gegen die DSGVO hohe Geldbußen in Millionenhöhe für den Veräußerer eines Unternehmens und den Erwerber nach sich ziehen, die die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens gefährden können. Zugleich kann die Missachtung des Datenschutzes gravierende negative Auswirkungen auf das Image eines Unternehmens haben. Seit der Geltung der DSGVO ist es verstärkt Gegenstand öffentlichen Diskurses, inwieweit sich die Privatwirtschaft mit der Einhaltung des Datenschutzes befasst. Das Unrechtsempfinden der Kunden und ihre Erwartungen an den Schutz ihrer Privatsphäre haben sich verändert.18 Während zwar einige betroffene Personen sorglos mit ihren Daten umgehen und diese oft aus freiem Entschluss in den öffentlichen Wirtschaftsverkehr hineingeben,19 steigt gleichzeitig aber die Angst davor, dass sie die Kontrolle über ihre Daten verlieren. Diesen Umstand müssen Unternehmen während einer Transaktion berücksichtigen, denn der Datenschutz birgt nicht mehr bloß rechtliche Probleme, sondern ist längst von gesellschaftlicher Tragweite und kann schwerwiegende wirtschaftliche Konsequenzen für das Unternehmen hervorrufen. III. Das Paradoxon der bestehenden Rechtsunsicherheit und dem hohen Wert von Kundendaten bei Unternehmenstransaktionen
Nicht nur weil die Öffentlichkeit für den Datenschutz sensibler wird und die Geldbußen in der DSGVO drastisch erhöht worden sind, ist es für die beteiligten Akteure an einer Unternehmenstransaktion längst ein eigenes wichtiges Anliegen geworden, dass der gesamte Vorgang datenschutzkonform ausgestaltet wird. Auch für den Erfolg einer Unternehmenstransaktion ist die Veräußerung von Kundendaten unabdingbar.20 Auf der einen Seite steht für den Veräußerer eines Unternehmens die zulässige Verwertung der Kundendaten im Mittelpunkt, um einen möglichst hohen Kaufpreis für das Unternehmen zu erzielen. Auf der anderen Seite besteht ebenso ein erhebliches Interesse an der Nutzungsmöglichkeit der Daten im weiteren Geschäftsbetrieb des Erwerbers. Ob aber der Erwerber im Falle der Durchführung der geplanten Transaktion überhaupt in der Lage sein wird, den Geschäftsbetrieb des übernommenen Unternehmens fortzuführen, hängt entscheidend von der Übertragung der Kundendaten ab.21 Können Kundendaten im Anschluss an eine Unternehmenstransaktion nicht weiter genutzt werden, da sie nicht datenschutzkonform veräußert wurden, verlieren sie ihren Wert. Der besondere Anreiz der Unternehmenstransaktion, der gegenüber einer Neugründung gerade darin liegt, dass Kundendaten nicht erst noch akquiriert werden müssen, geht damit verloren. Es reicht jedoch nicht aus, wenn Unternehmen sich auf die rein reaktive Prüfung von datenschutzrechtlichen Fragestellungen beschränken. Stattdessen müssen sie bereits im Vorfeld die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Datenübermittlung beurteilen. Die Kontroverse entspringt insbesondere der datenschutzrechtlichen Frage, ob den Kunden eine autonome Entscheidungsfreiheit über den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten eingeräumt werden muss oder stattdessen die DSGVO einen wirksamen Rechtsrahmen schafft, der auch ohne ein Einwilligungserfordernis einen hinreichenden Schutzumfang für die Interessen und Rechte der Kunden gewährleistet. In der Vergangenheit wurden bislang bei Unternehmenstransaktionen große Mengen an personenbezogenen Daten übertragen, ohne dass betroffene Kunden darüber informiert wurden oder deren Behandlung aus datenschutzrechtlicher Sicht geklärt war. Neuerdings ist in der datenschutzrechtlichen Debatte zu befürchten, dass sich – angesichts einer zur alten Rechtslage ergangenen behördlichen Entscheidung und der fehlenden Konkretisierung durch die DSGVO – nicht mehr mit alternativen Lösungswegen auseinandergesetzt und darauf beharrt wird, dass unter allen Umständen der Kunde in die Datenübertragung einwilligen muss.22 Neben dieser pauschalen Einschränkung der Rechtfertigungsmöglichkeiten muss zugleich hinterfragt werden, ob es aus unternehmerischer Sicht überhaupt gerechtfertigt werden kann, dass dem Kunden eine derart weitgehende...


Carmen Födisch hat an der Georg-August-Universität zu Göttingen ihr Studium der Rechtswissenschaften abgeschlossen. Sie befindet sich im Juristischen Vorbereitungsdienst am Oberlandesgericht des Landes Freie und Hansestadt Hamburg. Während des Studiums und des Referendariats absolvierte sie mehrere Auslandsaufenthalte.
Ihr juristischer Schwerpunkt liegt im Bereich des IP- und IT-Rechts. Ihre fachlichen Kenntnisse vertiefte sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer internationalen Wirtschaftskanzlei sowie als Referendarin in einem internationalen Technologieunternehmen und in einer Bundesbehörde im Referat zur Digital- und Innovationspolitik.
Carmen Födisch wurde als Promotionsstipendiatin der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit gefördert.



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