Flemming Die bandenmäßige Begehung.
1. Auflage 2013
ISBN: 978-3-428-54147-8
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)
Eine umfassende Darstellung der Bandenmäßigkeit unter besonderer Berücksichtigung der Beteiligung von Kindern.
E-Book, Deutsch, Band 254, 352 Seiten
Reihe: Schriften zum Strafrecht
ISBN: 978-3-428-54147-8
Verlag: Duncker & Humblot
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Durch die Grundsatzentscheidung des Großen Strafsenats von 2001 (BGHSt 46, 321) schienen viele Fragen der Bandenmäßigkeit geklärt zu sein. Anhand zahlreicher Beispielsfälle legt die Autorin jedoch dar, dass viele Einzelfragen ungeklärt geblieben sind. Sie unterzieht daher das herrschende Verständnis der Bandenmäßigkeit einer tief greifenden Überprüfung.
Das eigentliche 'Neuland', welches die Autorin mit ihrer Arbeit betritt, erschließt sich aus dem Untertitel: Die Beteiligung von Kindern an einer Bande. Hier wird eine Vielzahl von Problembereichen eröffnet, nach deren Aufarbeitung man bisher in der wissenschaftlichen Diskussion vergeblich suchte. Dies beinhaltet die Fragen, ob Kinder überhaupt Bandenmitglieder sein können oder ob sie bandenmäßig handeln können. Dies ist zwar für die Bestrafung der Kinder selbst irrelevant, da eine solche infolge ihrer Schuldunfähigkeit und damit ihrer Strafunmündigkeit nach § 19 StGB von vornherein ausscheidet. Jedoch für die Strafbarkeit der strafmündigen Beteiligten sind diese Fragen äußerst bedeutsam, insbesondere weil die bandenmäßige Begehung zu einer Straferhöhung führt.
Es wird zugleich aufgezeigt, dass beim Zusammentreffen von Kindern und Banden die tatausführenden Kinder nicht nur Täter, sondern oftmals selbst Opfer sind. Die sie einsetzenden Hintermänner und nicht die 'kriminellen Kinder' sind dann das eigentliche Problem, dem strafrechtlich entsprechend begegnet werden muss.
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
Einleitung
Die 'Bande' mit Kindern – Methodisches Vorgehen
1. Teil: Historische Entwicklung der Bandenmäßigkeit
Römisches Recht – Rechte der germanisch-fränkischen Zeit – Rechte des Hoch- und Spätmittelalters – Rechte der frühen Neuzeit – Rechte des 19. Jahrhunderts – Strafrecht des Norddeutschen Bundes bis heute – Schlussfolgerung
2. Teil: Herrschendes Verständnis der Bandenmäßigkeit
Bestehen einer Bande – Bandenmäßige Begehung – Ergebnisse
3. Teil: Überprüfung des herrschenden Verständnisses der Bandenmäßigkeit
Systematische Bedeutung – Teleologische Bedeutung – Ergebnisse
4. Teil: Übertragung der Ergebnisse auf Banden und Kinder
Banden und Kinder – Grundsätzliche Berücksichtigung von Kindern bei Banden – Einzelfallbezogene (Nicht-)Berücksichtigung (von Kindern) bei Banden – Ergebnisse
5. Teil: Strafmündige Beteiligte als Bandentäter
Mittelbare Täter – Unmittelbare Täter durch Unterlassen – Ergebnisse
Endergebnis
Ergebnisse hinsichtlich der Bande allgemein – Ergebnisse hinsichtlich Banden und Kindern – Fazit
Literatur- und Sachverzeichnis