Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 50, Heft 1 | Buch | 978-3-11-244151-0 | sack.de

Buch, Deutsch, Band Band 50, Heft 1, 48 Seiten, Format (B × H): 160 mm x 236 mm, Gewicht: 249 g

Reihe: Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen

Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 50, Heft 1


Nachdruck 2021
ISBN: 978-3-11-244151-0
Verlag: De Gruyter

Buch, Deutsch, Band Band 50, Heft 1, 48 Seiten, Format (B × H): 160 mm x 236 mm, Gewicht: 249 g

Reihe: Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen

ISBN: 978-3-11-244151-0
Verlag: De Gruyter


Frontmatter -- Inhalt -- 1. Liegt den Rechtsbeziehungen zwischen einem eingetragenen Verein und seinem Mitglied ein gegenseitiger Vertrag zugrunde? Zulässigkeit des Rechtswegs -- 2. Setzt § 23 WZG. einen ausländischen Geschäftsbetrieb voraus? Welchen Einfluß hat die Unwirksamkeit des ausländischen Zeichens auf die deutsche Eintragung? Voraussetzungen des Anspruchs aus § 6 Abs. 2 WZG. Wann wird ein Wortzeichen zum Warennamen und Freizeichen? -- 3. Zur Auslegung des Preuß. Tumultgesetzes -- 4. Ist 8 193 BGB. auf die in 8 5 des preuß. Tumultges. vorgeschriebene präklusivische Frist von 14 Tagen anwendbar? -- 5. In welchen Grenzen ist die Erteilung einer Lizenz am Warenzeichen zulässig? -- 6. Hastet das Reich gemäß dem Ges. v. 22. Mai 1910 für Handlungen der Mannschaften der Arbeiter- und Soldatenräte? Zur Anwedung des preuß. Ges. über den Waffengebrauch des Militärs v. 20. März 1837 -- 7. Haftet bei der Vorsorgeversicherung der Versicherer, wenn der gefährliche, der behördlichen Genehmigung bedürfende Betrieb, durch dm der Schaden verursacht Worden ist, ohne behördliche Genehmigung erfolgt ist? -- 8. Zur Frage der Haftung des Bezogenen aus der Einlösung eines Verrechnungsschecks, an dem zur Zeit der Vorlegung der Verrechnungsvermerk im Wege der Fälschung entfernt Worden war -- 9. Kann ein Arbeitsgerät, das aus zwei umfangreich« und technisch schwierigen Maschinen zusammengesetzt ist, als Gebrauchsmuster geschützt werden? Widerrechtliche Entnahme eines Gebrauchsmusters -- 10. Welche Bedeutung hat die Vorschrift des 8 15 NahrungsmittelG. über die zwingend angeordnete Einziehung für die Frage, ob der Verstoß geg« 8 12 daS Rechtsgeschäft nichtig ma -- 11. Setzt ein Anspruch auf Schadensersatz wegen schuldhafter Verzögerung der Erfüllung eines Vertrags stets Verzug voraus? Mitverschulden des Mieters durch Unterlassung der Selbstbeseitigung des Mangels der Mietsache -- 12. Welche Ansprüche sind bei Sachfirmen, die denselben Gegenstand benenn«, an die Vermeidung einer Verwechslungsgefahr zu stellen? -- 13. Kann der Anspruch auf angemessene Entschädigung aus 642 BGB. neben dem Anspruch auf die vereinbarte Vergütung aus 8 631 das. geltend gemacht werden? Schließt eine vorübergehende Verhinderung des Bestellers an der Vornahme der bei Herstellung des Werkes erforderlichen Handlung dessen Annahmeverzug im Sinne des 8 642 aus -- 14. Muß der Kaufmann einen Angestellten, den er namens der Firma Briefe schreiben und unterzeichnen läßt, welche Verhandlungen über dm Abschluß eines Geschäfts enthalten, als Handlungsbevollmächtigten gelten lassen? -- Backmatter

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