Endrös | Rechtsprechung und Computer in den neunziger Jahren | Buch | 978-3-540-50131-2 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 174, 129 Seiten, Format (B × H): 170 mm x 244 mm, Gewicht: 276 g

Reihe: Informatik-Fachberichte

Endrös

Rechtsprechung und Computer in den neunziger Jahren

Am Beispiel von Begriff und Typologie der Körperschaft des öffentlichen Rechts
1. Auflage 1988
ISBN: 978-3-540-50131-2
Verlag: Springer Berlin Heidelberg

Am Beispiel von Begriff und Typologie der Körperschaft des öffentlichen Rechts

Buch, Deutsch, Band 174, 129 Seiten, Format (B × H): 170 mm x 244 mm, Gewicht: 276 g

Reihe: Informatik-Fachberichte

ISBN: 978-3-540-50131-2
Verlag: Springer Berlin Heidelberg


Das Thema Rechtsprechung und Computer wird anhand eines praktischen Beispiels behandelt. Das Buch projiziert den Einfluß der Informationstechnik auf die Entwicklung der neunziger Jahre und vermittelt erstmals anhand eines Beispiels ein Bild davon, wie die Informationstechnik Entscheidungen selbst höchster Gerichte beeinflussen wird. Neue Ergebnisse und Methoden liegen in der Darstellung von Einzelheiten bereits ergangener höchstrichterlicher Entscheidungen, die bei Einsatz moderner Informationstechnik anders ausgesehen hätten. Zugleich wird durch Abgrenzung von Begriff und Typologie versucht, den Definitionswirrwarr bei der Körperschaft des öffentlichen Rechts auch im internationalen Rechtsbereich einzudämmen. In einem Anhang wird als Anschauungsmaterial die Praxis eines Wettbewerbsgerichts im Informatikzeitalter im einzelnen dargestellt. Ziel des Buches ist es, dem Juristen, der die Rechtsinformatik bisher im wesentlichen aus theoretischen Erörterungen kennt, aber auch dem Rechtsinformatiker eine praktische Vorstellung von den Möglichkeiten der Computerunterstützung zu vermitteln.
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Zielgruppe


Research


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1. Informationstechnische (IT) Grundlagen.- 1.1 Stand der Technik des PC-Industriestandards.- 1.2 Einplatz-, Mehrplatz- und Multifunktionalterminal.- 1.3 Datenbanken.- 1.4 Bisheriger IT-Einsatz in der Gerichtspraxis.- 1.5 Zu erwartender IT-Einsatz in der richterlichen Praxis der neunziger Jahre.- 2. IT-Logik und Rechtsbegriff.- 2.1 “Teilformalisierung” von Rechtsbegriffen.- 2.2 Einfluß der IT-Logik auf die Begriffe Definition und Typologie.- 2.3 IT-Logik und Positivismus.- 2.4 Mehr kritische Auseinandersetzung durch IT.- 3. Traditionelle Bemühungen um Klärung des Begriffs Körperschaft des Öffentlichen Rechts.- 3.1 Entwicklung des Begriffs zu einer normativen inhaltlich nicht bestimmten Sammelbezeichnung.- 3.2 Beispiele einer Definition mit inhaltlichen Merkmalen.- 3.3 Begriff Körperschaft des öffentlichen Rechts im Steuerrecht.- 3.4 Beispiele: “atypischer” Mischformen außerhalb der üblichen Definition.- 3.5 “Kümmerformen”.- 3.6 Sonderbegriff der Kirchen als Körperschaften des öffentlichen Rechts.- 4. Einfluss der IT auf Begriff und Typologie der Körperschaft des Öffentlichen Rechts.- 4.1 Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Kirchen als Gegenstand der Untersuchung des IT-Einflusses.- 4.2 Nichtverwendbarkeit bisher angenommener Begriffsmerkmale der Körperschaft des öffentlichen Rechts.- 4.3. Neuere Versuche einer Bildung von Begriffsmerkmalen.- 4.4 Entwicklung einer IT-brauchbaren Definition mit den Begriffsmerkmalen: Rechtsfähigkeit, Steuerbegünstigung (ohne Gewerbebetrieb), Staatsaufsicht und Aussonderung von Anstalt und Stiftung des öffentlichen Rechts.- 4.5 IT-Typologie der Körperschaft des öffentlichen Seiten Rechts.- 4.6 IT-Begriffsbildung und -Typisierung im internationalen Wirtschaftsrecht.- 5. Rechtsprechung desBundesverfassungsgerichts zu Begriffsmerkmalen der Körperschaft des Öffentlichen Rechts und IT.- 5.1 Abgrenzung von verfassungs- und einfachrechtlicher Interpretation.- 5.2 Begriffsmerkmale in Urteilsgründen.- 5.3 Sprachliche Metaformen.- 5.4 Geschichtliche obiter dicta zum Begriff Körperschaft des öffentlichen Rechts.- 5.5 Retrieval-Technik bei Auswahl von Literaturzitaten erläutert am Beispiel der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes 68, S. 193 zu Art. 19, Abs. 3 GG.- 5.6 Allgemeine Schlußfolgerungen für Literaturzitate zu gerichtlichen Entscheidungen.- 6. IT und Körperschaft des Öffentlichen Rechts “Kraft Wesens” in der Rechtsprechung.- 6.1 Preußische Rechtsprechung.- 6.2 Steuerrechtsprechung und Entscheidungen des Bayer. Verfassungsgerichtshofes.- 6.3 Beispiel: Entscheidungen zur Rechtsnatur des Johanniter-Ordens.- 7. Exkurs — Beispiel: IT-Workstation in der Praxis von Wettbewerbsgerichten.- 7.1 Neue Möglichkeiten der Beschleunigung des Verfahrens.- 7.2 Retrieval bei externen und internen Datenbanken.- 7.3 Weiterer Sachkundevorsprung auf außerrechtlichen Gebieten.- 8. Schlussbemerkung.



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