E-Book, Deutsch, Band 63, 288 Seiten
Eichinger Videokonferenz in der Strafvollstreckung
1. Auflage 2015
ISBN: 978-3-428-54575-9
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)
Eine rechtliche und empirische Analyse
E-Book, Deutsch, Band 63, 288 Seiten
Reihe: Kölner Kriminalwissenschaftliche Schriften
ISBN: 978-3-428-54575-9
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)
Matthias Eichinger arbeitete 2003 bis 2004 mit jugendlichen Flüchtlingen in Bosnien und Herzegowina. Anschließend studierte er Rechtswissenschaft an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. In dieser Zeit war er bereits studentische Hilfskraft am Lehrstuhl von Prof. Dr. Frank Neubacher. Nach dessen Wechsel an die Universität zu Köln wurde Matthias Eichinger am dortigen Institut für Kriminologie als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Im Rahmen eines griechisch-deutschen Forschungsprojektes erfolgten Aufenthalte an der Universität Thessaloniki (Griechenland). Matthias Eichinger wurde 2014 an der Universität zu Köln promoviert. Im selben Jahr trat er am Landgericht Köln in den juristischen Vorbereitungsdienst ein.
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Einleitung
Forschungsanlass und Problemstellung – Die Anhörung mittels Videokonferenz in Strafvollstreckungssachen im wissenschaftlichen Kontext – Gang der Untersuchung
1. Videokonferenz und Strafvollstreckung – Begriffsbestimmung
Der Begriff 'Videokonferenz' – Der Begriff 'Strafvollstreckung'
2. Die historische Entwicklung der Videokonferenz
Die historische Entwicklung der Videokonferenz in Praxis und Judikatur sowie die Reaktion des Rechtes – Zusammenfassung
3. Rechtliche Zulässigkeit des Einsatzes von Videokonferenztechnik im Rahmen der Anhörung
Die Gesetzeslage vor dem Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren – Vom Entwurf zum Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren – Die Gesetzeslage nach dem Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren – Ergebnis
4. Besonderheiten der Videokonferenz im Rahmen der Jugendstrafvollstreckung
Die Videokonferenz bei obligatorisch-mündlichen Äußerungen gemäß § 88 JGG – Die Videokonferenz bei § 83 Abs. 1 JGG i. V. m. § 462a StPO und § 463 StPO – Ergebnis
5. Empirische Untersuchung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Strafvollstreckung
Empirische Erkenntnisse und ihre Verwertbarkeit für das Recht – Erkenntnisinteresse und forschungsleitende Hypothesen – Die Befragung: Aufbau und Durchführung – Die Ergebnisse
6. Die richterliche Prognose und der persönliche Eindruck – Nonverbale Kommunikation und Videokonferenztechnik in Strafvollstreckungsverfahren
Nonverbale Kommunikation – Die Übertragung nonverbaler Kommunikation durch Videokonferenz – Die richterliche Prognose: die Bedeutung von nonverbaler Kommunikation und persönlichem Eindruck – Schlussfolgerung
Zusammenfassung: Ergebnisse, Fazit und Ausblick
Anhang
Literatur- und Sachverzeichnis




