Möchte ein Fremder nach Österreich reisen oder sich im Bundesgebiet aufhalten, so ist dieser Sachverhalt nach dem
Fremdenrecht
zu beurteilen. Die Bestimmungen zur
Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft
finden sich im Staatsbürgerschaftsgesetz wieder. Für jeden Fremden und dessen Rechtsvertreter sind diese
Rechtsvorschriften
von großer praktischer Bedeutung. Nur welcher der
über 300 Paragraphen
des Fremdenrechts ist der richtige?
Das Skriptum „Fremdenrecht für Studium und Praxis“ bietet
Studierenden
und
Praktikern
in mit dieser Materie befassten
Ämtern
und
Behörden
sowie
Sozialarbeitern
und sonstigen
Beratern
einen ersten
Einstieg
in diese Rechtsmaterien.
Behandelt werden, nach einer allgemeinen Einführung, die relevanten
Grundrechte
, das
Fremdenpolizeigesetz
, das
Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht
sowie das
Staatsbürgerschaftsrecht
.
Die mit 1. Jänner 2014 geschaffene neue Behördenstruktur sowie die in Kraft tretenden Änderungen werden hervorgehoben.Von A wie Aufenthaltstitel über S wie Schengen bis Z wie Zurückweisung erklären Praktiker dieses Rechtsgebiet.
Eberwein / Pfleger
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Weitere Infos & Material
Dr. Helgo Eberwein
ist seit 2004 als Jurist im BM.I, seit 2005 in der Abteilung III/4, Aufenthalts-, Personenstands- und Staatsbürgerschaftswesen, tätig. Er war 2009 Sachverständiger für österreichisches Fremdenrecht beim EuGH. Zahlreiche Publikationen im Bereich des Niederlassungs- und Staatsbürgerschaftsrechts zeichnen ihn aus.
Dr. Eva-Caroline Pfleger
ist seit 2009 als Juristin im BM.I tätig. Seit Mai 2013 ist sie Referatsleiterin für fremdenpolizeiliche Zwangsmaßnahmen und stellvertretende Menschenrechtskoordinatorin. Zuvor war sie seit Dezember 2007 am Unabhängigen Bundesasylsenat bzw seit 1. Juli 2008 am Asylgerichtshof als juristische Mitarbeiterin tätig. Ihre Dissertation verfasste sie zur asylrechtlichen Ausweisung.