Die blosse Begründung eines Verantwortlichkeitsanspruchs hilft dem Geschädigten kaum weiter. Erst mit dessen praktischer Durchsetzung erhält er eine liquide Ersatzleistung für seinen Schaden. Das liechtensteinische Verantwortlichkeitsrecht sieht deshalb in den Art.222 und 223 PGR verschiedene Klagerechte der Verbandsperson, der Mitglieder und der Gläubiger vor. Diese Dissertation untersucht sowohl die Grundlagen als auch die Funktionsweise dieser Klagerechte und weist dabei auf Unklarheiten, Ungereimtheiten und Verbesserungspotenzial der gesetzlichen Regelung hin. Da das liechtensteinische Verantwortlichkeitsrecht einerseits schweizerischen OR-Entwürfen nachempfunden ist, andererseits aber auch unter dem Einfluss des österreichischen Haftpflicht- und Insolvenzrechts steht, nimmt der Autor immer wieder Bezug auf Lehre und Rechtsprechung der beiden Nachbarländer.
Eberle
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