Dutta / Stögmann | Das Familienvermögensrecht des Fürstlichen Hauses Liechtenstein | Buch | 978-3-428-19332-5 | sack.de

Buch, Deutsch, 380 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 400 g

Dutta / Stögmann

Das Familienvermögensrecht des Fürstlichen Hauses Liechtenstein

Eine rechtswissenschaftliche Studie. Mit einer Edition ausgewählter Quellen nebst erläuternden Anmerkungen von Arthur Stögmann
1. Auflage 2025
ISBN: 978-3-428-19332-5
Verlag: Duncker & Humblot GmbH

Eine rechtswissenschaftliche Studie. Mit einer Edition ausgewählter Quellen nebst erläuternden Anmerkungen von Arthur Stögmann

Buch, Deutsch, 380 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 400 g

ISBN: 978-3-428-19332-5
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Familien sind soziale Gruppen, aber keine rechtlichen Gebilde mit wechselndem Mitgliederbestand. Eine Ausnahme bildet das Fürstliche Haus Liechtenstein, das bis heute nicht nur generationenübergreifend das Vermögen einer Familie bindet, sondern auch in Staat und Verfassung des Fürstentums Liechtenstein eine wichtige Stellung einnimmt. Das Fürstliche Haus leitet seine Rechtspersönlichkeit und privatrechtliche Regelungsbefugnis kraft Hausautonomie nicht aus bürgerlichem Recht ab, sondern aus Privatfürstenrecht – einem weitgehend in Vergessenheit geratenen Gebiet des Privatrechts, das im deutschen Rechtskreis Staat, Wirtschaft und Gesellschaft bis zur Abschaffung der Monarchien am Anfang des 20. Jahrhunderts geprägt hat. Die Studie von Anatol Dutta zeigt, dass dieses Privatfürstenrecht in Liechtenstein, eine der kleinsten Rechtsordnungen der Welt, allen historischen Umbrüchen zum Trotz überlebt hat – auch dank einer dualistischen Verfassung, die monarchische Wurzeln bewahrt und mit kraftvollen (direkt)demokratischen Elementen kombiniert, welche unter anderem die Hoheit über die Staatsform in letzter Instanz dem Volk zuweisen. Der Fokus der Untersuchung liegt auf der generationenübergreifenden Organisation des Hausvermögens und den familienvermögensrechtlichen Regeln für die Hausmitglieder. Hierzu wird die einschlägige Praxis im Fürstlichen Haus aus mehr als vier Jahrhunderten analysiert. Einige der älteren Rechtsakte dokumentiert eine Quellenedition mit Anmerkungen von Arthur Stögmann und Herbert Haupt.

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Weitere Infos & Material


Anatol Dutta ist Inhaber eines Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Zuvor war er nach Studium in München und Oxford und Promotion in Hamburg Wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für Privatrecht in Hamburg und Universitätsprofessor an der Universität Regensburg. Forschungsaufenthalte haben ihn nach Cambridge, Edinburgh und an die New York University geführt. Er hat als Gast unter anderem an Universitäten in Italien, Polen, Österreich, Japan, Neuseeland und Israel unterrichtet. Seine Forschungsschwerpunkte liegen unter anderem im Familien- und Erbrecht aus rechtsvergleichender und interdisziplinärer Perspektive.

Anatol Dutta is Professor of Private Law, Private International Law, and Comparative Law at the Ludwig Maximilians University of Munich. He studied in Munich and Oxford. Formerly a Fellow at the Max Planck Institute for Private Law in Hamburg and Professor at the University of Regensburg, he has held visiting positions at Cambridge, Edinburgh, and New York University. He regularly teaches internationally, including in Italy, Poland, Austria, Japan, New Zealand, and Israel. A member of several scholarly boards, he specialises in family and succession law from comparative and interdisciplinary perspectives.



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