Buch, Deutsch, 84 Seiten, Paperback, Format (B × H): 155 mm x 220 mm, Gewicht: 148 g
Buch, Deutsch, 84 Seiten, Paperback, Format (B × H): 155 mm x 220 mm, Gewicht: 148 g
ISBN: 978-3-96146-682-5
Verlag: Diplomica Verlag
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
- Geisteswissenschaften Christentum, Christliche Theologie Christliche Kirchen, Konfessionen, Denominationen Katholizismus, Römisch-Katholische Kirche
- Geisteswissenschaften Christentum, Christliche Theologie Christentum/Christliche Theologie Allgemein Kirchenrecht, Kirchenverwaltung
- Rechtswissenschaften Öffentliches Recht Staats- und Verfassungsrecht Staat und Kirche, Religions- und Kirchenrecht
Weitere Infos & Material
Textprobe:
Kapitel 3 Theologische Hintergründe zum Sakramentenrecht:
3.1 Römisch-katholisches Verständnis:
Die Römisch-Katholische Kirche erklärt das Wesen der Sakramente heute unter Berufung auf Aussagen von Augustinus, Thomas von Aquin sowie des Vaticanums II. So werden die Sakramente als „sichtbar gewordenes Wort Gottes“ (Augustinus) und als „Zeichen, mit denen wir unseren Glauben bekennen“ (Thomas v. Aquin) bezeichnet. Nach dem Vaticanum II setzen die Sakramente den Glauben voraus und nähren und stärken ihn. Sie heißen deshalb „Sakramente des Glaubens“ (Konstitution Sacrosanctum Concilium, Art. 59). Ein Problem in der heutigen Zeit sei aber, dass nicht von allen Getauften ein zum gültigen und Frucht bringenden Sakramentenempfang notwendiger Glaube vorausgesetzt werden könne. Dadurch gerate das Gefüge von Sakrament und Wort aus den Fugen. In Bezug auf die Sakramentenspendung verbiete sich sowohl Rigorismus als auch Laxismus. Notwendig seien eine lebendige Gemeindekatechese sowie eine gründliche Sakramentenvorbereitung.
Das Wort „Sakrament“ geht zurück auf den griechischen Begriff „mysterion“, der in altlateinischer Übersetzung mit „sacramentum“ wiedergegeben wird. Bezüglich der Anforderungen an die Spender und die Empfänger der Sakramente hat die Römisch-Katholische Kirche umfangreiche und konkrete Regelungen festgelegt, die im Wesentlichen als Rechtsnormen formuliert sind. Nach katholischer Glaubensüberzeugung kommt es der Kirche zu, Bedingungen für die Rechtmäßigkeit und Gültigkeit der Spendung der Sakramente zu erlassen, und zwar insbesondere deshalb, weil die Sakramente im Rahmen der Liturgie gespendet werden und diese zweifellos im Verantwortungsbereich der Kirche liegt.
Zur Frage des Wesens der Sakramente nach der römisch-katholischen Lehre findet sich folgende aussagekräftige Zusammenstellung bei Biemer (Vgl. Biemer, Symbole des Glaubens, S. 56f.):
„1. Jesus Christus, der erhöhte Herr, erschafft durch das Wirken des Heiligen Geistes im Dialog der Geschichte mit den einzelnen und den Völkern seinen Mystischen Leib – die Kirche – das Grundsakrament des Heils.
2. Die Kirche ist das Zeichen und Werkzeug für unsere Vereinigung mit Gott und für die Einheit der ganzen Menschheit.
3. In der Kirche wirkt Gottes Geist durch die sieben Sakramente, deren Zeichen Grundsituationen des Lebenslaufs entsprechen, im glaubenden Menschen das Heil.
4. Der Vollzug der Sakramente enthält die Gabe der Gnade Gottes an die/den einzelne/n und das Ja des Menschen als Antwort seines/ihres Glaubens an Gott. Sakramente sind Erfahrung der Gottes-Zuwendung durch die Gemeinschafts-Zuwendung der Kirche an die einzelnen.
5. Durch die Sakramente wird für die Glaubenden an den Höhe- und Wendepunkten ihres Lebens Gottes schöpferische Liebe unfehlbar zum Heil wirksam.
6. Die Sakramente gliedern die Empfänger in die von Jesus Christus herkommende Heils-Geschichte ein, die zur Auferstehung führt, zum Gericht und zum ewigen Leben.“
In kirchenrechtlicher Hinsicht beschreibt c. 840 CIC das Wesen, die Aufgabe und den notwendigen Umgang mit den Sakramenten wie folgt:
„Sacramenta Novi Testamenti, a Christo Domino instituta et Ecclesiae concredita, utpote actiones Christi et Ecclesiae, signa exstant ac media quibus fides exprimitur et roboratur, cultus Deo redditur et hominum sanctificatio efficitur, atque ideo ad communionem ecclesiasticam inducendam, firmandam et manifestandam summopere conferunt; quapropter in iis celebrandis summa veneratione debitaque diligentia uti debent tum sacri ministri tum ceteri christifideles.“
An dieser kirchenrechtlich verbindlichen Definition ist insbesondere die Festlegung darauf von Bedeutung, dass die (sieben) von der Kirche als Sakramente angesehenen Zeichen als „von Christus dem Herrn eingesetzt und der Kirche anvertraut“ und als „Handlungen Christi und der Kirche“ charakterisiert werden. Die im Rahmen dieses Buches zu untersuchenden Abgrenzungen seitens der Römisch-Katholischen Kirche im Sinne einer stark exklusivistischen Haltung in Bezug auf die Spendepraxis der Sakramente werden stets im Kontext dieser Definition wahrgenommen werden müssen.
Die Sakramente werden neben den Sakramentalien und dem Gebet als Gnadenmittel gesehen und als wirkmächtige Zeichen, die Jesus Christus eingesetzt hat, um uns innere Gnade zu geben. Das Wesen eines Sakraments ist das äußere Zeichen, die innere Gnade und die Einsetzung durch Jesus Christus. Sieben Sakramente wurden durch Christus eingesetzt, nämlich Taufe, Firmung, Eucharistie, Buße, Krankensalbung, Priesterweihe und Ehe. Zum Empfang der Sakramente muss man mit Ausnahme der Taufe und der Beichte im Stand der Gnade sein. Ein Sakrileg begeht, wer ein Sakrament unwürdig empfängt.
3.2 Alt-katholisches Verständnis:
Das Bemühen um eine Darstellung des alt-katholischen theologischen Verständnisses der Sakramente stößt auf das Problem, dass es zu diesem Thema keine wissenschaftlich-theologische Fachliteratur der Altkatholiken selbst gibt. Aussagen über den Charakter der Sakramente und Normen über die Anforderungen an die Spender und die Empfänger der Sakramente sind im Kirchenrecht nur vereinzelt zu finden und haben sehr zurückhaltenden Charakter. Die Altkatholiken halten an den sieben Sakramenten der katholischen Tradition fest. Zwischen dem Wort im Sinne der Verkündigung und der Spendung der Sakramente bestehe eine enge Verbindung. Dem Vorbild Christi gemäß, der durch Wort „und“ Tat das Reich Gottes verkündigt habe, geschehe die Nachfolge Christi in der Kirche ebenfalls durch Wort und Tat. Die Vollmacht zur Verwaltung und Spendung der Sakramente sowie zur Verkündigung durch das Wort wird unter Bezugnahme auf Mk. 16,15ff.; Mt. 28,18ff. und Joh. 20,21ff. aus dem Missionsauftrag an die Apostel abgeleitet.
Zur Wirkungsweise der Sakramente führt Küry aus, dass die Alt-Katholische Kirche den Satz „sacramenta efficiunt, quod significant“ anerkenne, sich jedoch in der Auslegung von den Positionen des Protestantismus einerseits und der Position der Römisch-Katholischen Kirche andererseits abgrenze. Nach protestantischer Auffassung wirken Sakramente subjektiv durch den Glauben der Empfänger (tum, cum). Die Wirkung sei erkenntnismäßig-spirituell, kognitiv. Die römisch-katholische Auffassung beschreibt Küry wie folgt: „als wirksam durch die Kraft des gespendeten Sakramentes selbst. Die Sakramente ‚enthalten‘ (continent) die Gnade und teilen sie (conferunt) denen mit, die zu ihrem Empfang disponiert sind.“ Die Wirkung der Sakramente sei somit eine objektiv-kausative. Bei der Beschreibung des alt-katholischen Sakramentenverständnisses geht Küry von dem Begriff des Symbols aus. Er weist darauf hin, dass dieser im antik-biblischen Sinne zu verstehen sei. Danach sei das Symbol nicht nur Sinnbild dessen, was außerhalb des Bildes liege, sondern es sei auch erfüllt von der Mächtigkeit des bezeichneten Heilsgeschehens. Das Zeichen und das bezeichnete Heilsgeschehen bildeten eine Einheit, die das Symbol zu einer Heilsverwirklichung werden lasse. Das Sakrament sei somit Symbol und Wirklichkeit zugleich. Der Begriff des Symbols habe eine dreifache Wirklichkeit: als äußeres Symbol, als Symbolwirklichkeit und als Heilswirklichkeit. Die Wirkung des Sakramentes sei deshalb auch eine dreifache.
Aus den vorstehenden Ausführungen kann geschlossen werden, dass zwischen der alt-katholischen und der römisch-katholischen Sakramententheologie eine große Nähe besteht. Eine größere Distanz wird zwischen der alt-katholischen und der protestantischen Auffassung deutlich. Bereits aus dem Bekenntnis zur Siebenzahl der Sakramente ist ersichtlich, dass die alt-katholische Sakramententheologie der römisch-katholischen Tradition verpflichtet ist. Unterschiede in der Spendepraxis beider Kirchen werden insbesondere im Rahmen des systematischen Rechtsvergleichs herauszuarbeiten sein.