Der Erbfall | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 248 Seiten

Der Erbfall

Damit Ihre Erben auf alles vorbereitet sind
3. aktualisierte Auflage 2020
ISBN: 978-3-96533-038-2
Verlag: Wolters Kluwer Steuertipps GmbH
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark

Damit Ihre Erben auf alles vorbereitet sind

E-Book, Deutsch, 248 Seiten

ISBN: 978-3-96533-038-2
Verlag: Wolters Kluwer Steuertipps GmbH
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark



Rund 250 Milliarden Euro werden in Deutschland jährlich an die nächste Generation übertragen. Man spricht deshalb auch von der "Generation der Erben", der ein gewaltiger Nachlass zufällt.
Für die Erben sind die Folgen unzureichender Nachlassplanung aber häuftig entscheidend. Eine hohe Erbschaftssteuer führt zu erheblichen Vermögensverlusten. Es kommt zu Streit, intakte Familienverhältnisse werden zerstört, es fallen hohe Prozesskosten an.
Die Erben werden mit zahlreichen Fragen und Problemen konfrontiert:
Was muss direkt nach dem Todesfall geregelt werden?


Wie bekommt man einen Erbschein und die Nachlassgegenstände?
Wie wird der Nachlass abgewickelt, wenn eine Erbengemeinschaft besteht?
Auf was muss man achten, wenn Pflichtteilansprüche, Vermächtnisse oder Auflagen zu erfüllen sind?
Was muss man tun, wenn der Nachlass unübersichtlich oder überschuldet ist?
Welche Pflichten bestehen gegenüber dem Finanzamt?
Wie kann man Erbschaftssteuer sparen?


Das sind nur einige von vielen Fragen, die sich stellen. Erben müssen dann unter Umständen eine schnelle Entscheidung treffen, wenn sie sich eine günstige Rechtslage verschaffen wollen. Falsche Weichenstellungen hingegen können nicht mehr korrigiert werden.
Dieser Ratgeber hält wertvolle Expertentipps und praxisnahe Beispiele bereit, damit die Erben und auch der Erblasser die richtigen Entscheidungen vor und nach dem Erbfall treffen

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Der Erbfall: Damit Ihre Erben auf alles vorbereitet sind 1   Vorwort Einführung Liebe Leserin, lieber Leser, sage und schreibe rund 250 Milliarden Euro werden in Deutschland jährlich an die nächste Generation übertragen. Man spricht deshalb auch von der »Generation der Erben«, der ein gewaltiger Nachlass zufällt. Allerdings haben fast drei Viertel der Deutschen keinerlei Regelungen für den Erbfall getroffen. Mit der Frage, was nach ihrem Tod mit ihrem Vermögen geschehen soll, beschäftigen sich die meisten Menschen wohl lieber nicht. Für die Erben sind die Folgen unzureichender Nachlassplanung aber häufig entscheidend. Es kommt zum Streit, intakte Familienverhältnisse werden zerstört, es fallen hohe Prozesskosten an, eine hohe Erbschaftsteuer führt zu erheblichen Vermögensverlusten. Und auch sich verändernde Familienverhältnisse angesichts von hohen Scheidungsraten, Zweit- und Drittehen sowie Patchworkfamilien machen die erbrechtliche Vermögensnachfolge komplizierter oder sorgen gar für manche Überraschung, wenn der Erbfall eintritt. Als Erbe werden Sie mit zahlreichen Fragen und Problemen konfrontiert. Wie bekommt man einen Erbschein und die Nachlassgegenstände? Wie wird der Nachlass abgewickelt, wenn eine Erbengemeinschaft besteht? Auf was muss man achten, wenn Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisse oder Auflagen zu erfüllen sind? Was muss man tun, wenn der Nachlass unübersichtlich oder überschuldet ist? Welche Pflichten bestehen gegenüber dem Finanzamt? Wie kann man Erbschaftsteuer sparen? Das sind nur einige von vielen Fragen, die sich stellen. Und als Erbe müssen Sie dann unter Umständen eine schnelle Entscheidung treffen, wenn Sie sich eine günstige Rechtslage verschaffen wollen. Falsche Weichenstellungen hingegen können häufig nicht mehr korrigiert werden. Dieser Ratgeber will Sie mit den wichtigsten erbrechtlichen Regelungen und Grundsätzen vertraut machen. Mit diesem Grundwissen können Sie im Erbfall die notwendigen Entscheidungen treffen. Anhand konkreter Beispiele wird die häufig komplizierte Rechtslage verdeutlicht. Tipps und Musterformulierungen sollen Ihnen helfen, eine für Sie günstige rechtliche Situation zu schaffen. Und die dargestellten Risiken und Fallstricke sollen Sie vor rechtlichen und finanziellen Nachteilen bewahren. Natürlich kann und will dieser Ratgeber eine umfassende erbrechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar nicht ersetzen. Insbesondere wenn es um ganz individuelle Gestaltungen oder ein größeres Vermögen geht oder wenn es sich um einen komplizierten Nachlass handelt, sollten Sie unbedingt fachkundigen Rat einholen. 2   Die ersten Schritte nach einem Todesfall Einführung Wenn ein Angehöriger stirbt, muss die Familie erst einmal den Schock und die Trauer bewältigen. Um bestimmte Formalitäten, die zeitnah erledigt werden müssen, kommt man jedoch nicht herum. Wichtig ist es vor allem, alle zuständigen Behörden, Institutionen und Stellen rechtzeitig über den Todesfall zu informieren. Andernfalls drohen unter Umständen rechtliche Nachteile. 2.1   Wem die Bestattungspflicht (Totenfürsorge) obliegt Die Frage der Bestattungspflicht mit dem Recht und der Pflicht zur Totenfürsorge ist von der Frage zu trennen, wer die Beerdigungskosten zu tragen hat (vgl. dazu 1.5). Die Totenfürsorge ist das Recht und zugleich die Pflicht, sich um den Leichnam eines Verstorbenen zu kümmern. 2.1.1   Was die Totenfürsorge beinhaltet Die Totenfürsorge umfasst insbesondere das Recht und die Pflicht der nächsten Familienangehörigen des Verstorbenen, die Bestattungsart und den Ort der letzten Ruhestätte zu bestimmen, die ärztliche Leichenschau zu veranlassen und Rechte nach dem Strafrecht (z.B. Störung der Totenruhe, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener) wahrzunehmen. Auch Umbettungen während der Ruhefrist werden von der Totenfürsorge ebenso erfasst wie Anordnungen zur Obduktion und Exhumierung des Toten. 2.1.2   Wem die Totenfürsorge obliegt Das Recht der Totenfürsorge steht nicht automatisch den Erben des Erblassers zu. Der Verstorbene kann zu Lebzeiten bestimmen, wem die Totenfürsorge obliegt. Dabei kann er auch die Reihenfolge der Totenfürsorgeberechtigten festlegen. Er kann auch ohne Weiteres einem Angehörigen das Totenfürsorgerecht entziehen. Regelungen über die Totenfürsorge können zu Lebzeiten u.a. in einer Vorsorgevollmacht, einer Generalvollmacht, in einem Bestattungsvorsorgevertrag oder in einer eigenständigen Erklärung getroffen werden. Hat der Verstorbene die Totenfürsorge nicht geregelt, ist sein mutmaßlicher Wille maßgebend. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, auch solche, die erst nach der Bestattung auftreten. Ist auch der mutmaßliche Wille des Verstorbenen nicht feststellbar, so steht das Recht zur Totenfürsorge den nächsten Angehörigen zu. Die Reihenfolge der berechtigten bzw. verpflichteten Angehörigen bestimmen die Bestattungsgesetze der Länder. Danach sind in erster Linie der Ehegatte und danach die Kinder des Verstorbenen zur Totenfürsorge berufen. Danach kommen die weiteren Verwandten in gerader Linie (z.B. Enkel) und sodann die nächsten Seitenverwandten (z.B. Onkel, Tanten). Der eingetragene Lebenspartner ist dem Ehegatten gleichgestellt. Achtung: Ist der Totenfürsorgeberechtigte gleichzeitig Erbe und schlägt er die Erbschaft aus, so bleibt sein Totenfürsorgerecht von der Ausschlagung unberührt. 2.1.3   Wenn die Berechtigten bzw. Verpflichteten ihren Verpflichtungen nicht nachkommen Weigern sich die Bestattungspflichtigen, die Bestattung innerhalb der Bestattungsfrist vorzunehmen, oder kann eine Bestattung deshalb nicht erfolgen, weil der Bestattungspflichtige nicht rechtzeitig ausfindig gemacht werden kann, kann das örtliche Ordnungsamt die Bestattung zwangsweise im Wege der Ersatzvornahme veranlassen. In diesem Fall wird die Behörde die Bestattung des Verstorbenen selbst vornehmen oder durch ein Bestattungsunternehmen vornehmen lassen. Die Beerdigungskosten werden dann vorerst von der Behörde auf Kosten des Bestattungspflichtigen übernommen. 2.2   Was in den ersten Tagen geregelt werden muss Der nachfolgende Überblick soll Ihnen eine erste Orientierungshilfe sein, wenn Sie mit einem Todesfall konfrontiert werden. Die Checkliste gibt einen groben Fahrplan über die zu erledigenden Aufgaben und die notwendigen Entscheidungen. 2.2.1   Unmittelbar nach Eintritt des Todes Arzt verständigen und Totenschein ausstellen lassen (vgl. 1.3.1 und 5.1). Angehörige verständigen. Wichtige Unterlagen des Verstorbenen zusammenstellen (Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Urkunden zu Lebens- und Unfallversicherungen). Pfarrer informieren, wenn kirchlicher Beistand gewünscht wird. Eigenen Arbeitgeber informieren und Sonderurlaub beantragen. 2.2.2   Innerhalb von 36 Stunden Arbeitgeber des Verstorbenen informieren. Sterbefall beim Standesamt anzeigen und Sterbeurkunde ausstellen lassen (vgl. 1.3.2 und 5.1). Behörden über den Todesfall informieren (z.B. bei Hartz-IV-Empfänger). Bestatter auswählen und abstimmen, welche Aufgaben selbst übernommen werden. Traueranzeige aufgeben (soweit dies nicht vom Bestattungsinstitut erledigt wird) und Trauerkarten versenden. Überführung in die Leichenhalle (soweit dies nicht vom Bestattungsinstitut erledigt wird). Termin für Trauerfeier bzw. Beerdigung festlegen. Bestattungsform bestimmen. Bei Feuerbestattung Genehmigung des Krematoriums einholen (soweit dies nicht vom Bestattungsinstitut erledigt...



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