E-Book, Deutsch, Band 2, 167 Seiten
Reihe: Bibliothek des Eigentums
Depenheuer Eigentum
1. Auflage 2005
ISBN: 978-3-540-26926-7
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
Ordnungsidee, Zustand, Entwicklungen
E-Book, Deutsch, Band 2, 167 Seiten
Reihe: Bibliothek des Eigentums
ISBN: 978-3-540-26926-7
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
Band 2 der Bibliothek des Eigentums gibt einen umfassenden Überblick über die geistige Befindlichkeit Deutschlands in Ansehung des privaten Eigentums. Die Beiträge stellen den politischen Blick auf das Privateigentum dem juristischen, philosophischen, ökonomischen sowie den sozialethischen Blick dem sozialwissenschaftlichen gegenüber.
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
1;Vorwort;5
2;Inhaltsverzeichnis;7
3;Einführung in die Thematik --- Otto Depenheuer;10
4;Grußwort des Bundesministeriums der Justiz --- Hansjörg Geiger;14
5;Grußwort „Zur Ethik des Privateigentums" --- Reinhard Marx;20
6;Braucht das Eigentum eine eigene Interessenvertretung ? --- Edzard Schmidt-Jortzig;24
7;Eigentum als Ordnungsidee - Wert und Preis des Eigentums --- Paul Kirchhof;28
7.1;I. Dreifacher Auftrag zur gesetzlichen Gestaltung des Eigentums;29
7.2;II. Die Ordnungsfunktion des Eigentums;31
7.3;III. Eigentum in privater Hand;33
7.4;IV. Veränderung der Funktionsbedingungen;37
7.5;V. Erneuerung der Ordnungsidee;43
8;Eigentumsfreiheit und soziale Gerechtigkeit Versuch einer philosophischen Deutung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes „Eigentum verpflichtet" --- Wolfgang Kersting;52
8.1;I. Eigentumsbegründung und Kommunismuswiderlegung;54
8.2;II. Vernunftrechtliche Eigentumsbegründung und contractus originarius;58
8.3;III. Grundriss des Lockeschen Arbeitseigentums;60
8.4;IV. Staat als sich selbst organisierendes Eigentum;62
8.5;V. Sozialpflichtigkeit und Verteilungsgerechtigkeit;64
9;Soziale Sicherheit durch Eigentum Abwägung zwischen Eigentumsschutz und Sozialpflichtigkeit --- Johann Eekhoff;70
9.1;I. Einführung;70
9.2;II. Soziale Sicherung;71
9.3;III. Zur Bedeutung der Eigentumsordnung;75
9.4;IV. Öffentliche Mittel für die Altersvorsorge?;87
9.5;V. Schlussbemerkung;89
10;Natur- und Denkmalschutz durch privates Eigentum? --- Gerd Roellecke;90
10.1;I. Das Regelungsmuster für den Schutz von Sachen;90
10.2;II. Denkmalschutzpolitik;91
10.3;III. Kritik des Privateigentums;93
10.4;IV. Die Entlastung des Sacheigentums von Ansprüchen der Allgemeinheit;95
10.5;V. Sozialpflichtigkeit des Eigentums?;98
10.6;VI. Die Funktionalität und Modernität des Privateigentums;99
11;Der Stand des verfassungsrechtlichen Eigentumsschutzes --- Hans-Jürgen Papier;102
11.1;I. Einleitung;102
11.2;II. Ablösung und Renaissance des „klassischen" Enteignungsbegriffs;103
11.3;III. Entschädigung im Rahmen der Sozialbindung;107
11.4;IV. Ausblick;111
11.5;V. Zusammenfassende Thesen;112
12;Das Bild des Eigentums in der öffentlichen Meinung --- Renate Köcher;114
13;Der Schutz des Eigentums im europäischen Recht --- Doris König;122
13.1;I. Einführung;122
13.2;II. Eigentumsschutz nach dem Ersten Zusatzprotokoll zur EMRK;122
13.3;III. Eigentumsschutz im Recht der Europäischen Union;132
13.4;IV. Resümee;138
14;Der Schutz des Eigentums im Völkerrecht --- Jörn Axel Kämmerer;140
14.1;I. Grundlagen des Eigentumsschutzes im Völkerrecht;140
14.2;II. Die Begriffe des Eigentums und der Investition im Völkerrecht;144
14.3;III. Rechtsquellen des Eigentums- bzw. Investitionsschutzes;145
14.4;IV. Insbesondere die Enteignungsmaßstäbe;149
14.5;V. Gerichtliche Durchsetzung völkerrechtlich begründeter Entschädigungsansprüche;155
14.6;VI. Ergebnis;157
15;Die universelle Bestimmung der Güter Zur Eigentumsethik der Christlichen Gesellschaftslehre --- Manfred Spieker;160
15.1;I. Zwei Pfeiler der Eigentumsethik der Christlichen Gesellschaftslehre;160
15.2;II. Eigentum - in der Geschichte der Christenheit;161
15.3;III. Die Begründung des Privateigentums;162
15.4;IV. Die Unterordnung des Privateigentums unter die universelle Bestimmung der Güter;164
15.5;V. Die sozial- und kulturstaatliche Ausweitung des Privateigentums;164
15.6;VI. Die Menschenwürde als Grenze des Privateigentums;165
15.7;VII. Privateigentum und Gemeinwohl;167
15.8;VIII. Das Problem der Enteignung und der Restitution enteigneten Vermögens;168
15.9;IX. Verteilung und Produktion;171
15.10;X. Die Humanisierung der Arbeitswelt;172
15.11;XI. Das sozialstaatliche Leistungssystem;173
15.12;XII. Die globale Dimension der Eigentumsethik;173
15.13;XIII. Eigentumsethik und politische Ethik;174
15.14;XIV. Zusammenfassung;175
16;Autorenverzeichnis;176
Eigentum als Ordnungsidee - Wert und Preis des Eigentums (S. 19)
Paul Kirchhof
Die Ordnungsidee des Eigentums scheint durch eine mehr als fünfzigjährige Garantie des Eigentumsgrundrechts und die verfassungsgeprägte Wirklichkeit gefestigt. Das privatnützige Eigentum ist allgemein anerkannt und insbesondere auch durch die neuere Entwicklung Europas bestätigt worden. Andererseits gibt es kaum ein Rechtsinstitut, das sich so intensiv gegenüber neuen Anfragen an das Recht behaupten muss. Der klassische Eigentümer ist der Grundstückseigentümer, der auf seinem Grundstück seine Wohnung, seine Landwirtschaft oder seinen Gewerbebetrieb findet, in diesem Grundstück sesshafter Bürger wird und damit verstärkt diesem Staate zugehört.
Demgegenüber sucht das fungible Geldeigentum den Weltmarkt und scheint kaum in eine Rechts- und Kulturordnung eingebettet zu sein. Es verkörpert die Beliebigkeit weltweiten Wirtschaftens. Der Mensch findet nicht mehr, wie im 19. Jahrhundert, seine ökonomische Sicherheit im Sacheigentum - der Landwirtschaft und dem Gewerbetrieb -, sondern im Lohnanspruch, in seiner Sozialversicherung, in der Aktiendividende. Aus dem absoluten dinglichen Recht wird ein Anspruch gegenüber anderen, also ein Begegnungsrecht.
Das Eigentum ist die ökonomische Grundlage individueller Freiheit und gibt dem Eigentümer das Recht auf Besitz, Nutzung, Verwaltung und Verfügung des Eigentumsgegenstandes. Eigentum sind all die Vermögenswerten Positionen, die „dem Berechtigten von der Rechtsordnung in der Weise zugeordnet sind, dass er die damit verbundenen Befugnisse nach eigenverantwortlicher Entscheidung zu seinem privaten Nutzen ausüben darf. Bei der Nutzung des Eigentums erwirbt der Sacheigentümer dadurch, dass er seine Ware anbietet und dafür einen Preis erhält, sein Erwerb setzt die Aufgabe von Eigentum voraus.
Im Gegensatz dazu erlaubt das geistige Eigentum, ein Patent, einen Film, ein Computerprogramm oder ein Urheberrecht gegen Entgelt zur Nutzung zu überlassen, also zu erwerben, ohne Eigentumssubstanz aufzugeben. Das Mäßigungsinstrument des herkömmlichen Marktes, die Knappheit der Güter, bleibt unwirksam. Der Markt drängt auf Gewinnmaximierung ohne Gegengewicht und scheint damit in die Maßlosigkeit zu entgleiten.
Kernidee des Eigentums ist das Verantwortungseigentum. Ein Unternehmer bewirtschaftet sein eigenes Unternehmen, steht mit seiner Arbeit, seinem Namen und seinem Vermögen für die Qualität seiner Leistung ein. Viele Eigentümer erwirtschaften heute aber ihren Gewinn durch einen Fondsmanager, der ihr Kapital in Sekundenschnelle um den Erdball kreisen lässt und dort platziert, wo die größte Rendite zu erwarten ist. Ob mit diesem Kapital Medikamente oder Waffen produziert werden, ist unerheblich. Der Eigentümer verantwortet kaum noch die Wirkungen seiner Kapitalmacht. Vor allem aber ist ein großer Teil der Eigentümerrechte zum Inhalt und Gegenstand des Generationenvertrages geworden. Wenn das Geldeigentum sein Einlösungsvertrauen auf die nächste Generation richtet, der Sozialversicherungsanspruch die Erwerbenden von Morgen zur Finanzierung verpflichtet, das geistige Eigentum darauf baut, dass auch in dreißig Jahren das erworbene Recht noch genutzt wird, so gewinnt dieses Eigentum seine ökonomische Substanz in der Verpflichtung der nachfolgenden Generation.
Diese aber kann am Entstehen der Verbindlichkeit oder Rechtserwartung noch nicht mitwirken. Mit dem Wandel dieser Freiheitsgrundlagen ändert sich auch der Eigentumsbegriff und trennt sich von bürgerlichrechtlichen Begrifflichkeiten. In all diesen Fällen ist das Eigentum Grundlage und Folge der Freiheit. Es gibt kaum ein Freiheitsrecht, das ohne Herrschaft über Wirtschaftsgüter ausgeübt werden könnte. Wer leben will, muss sich ernähren. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist nur für denjenigen wirksam, der über Wohnraum verfügt. Wer ein Unternehmen oder eine Praxis gründen will, braucht Kapital, die Wissenschaftsfreiheit setzt Bücher und Labors voraus.




