Der Klassiker im Personalbüro
Loseblattwerk, Deutsch, 10084 Seiten, In 6 Ordnern
ISBN: 978-3-448-01185-2
Verlag: Haufe
„Das Personal-Büro in Recht und Praxis“ bietet Personalverantwortlichen und –sachbearbeitern sofort anwendbares Know-how. Die kompletten und übersichtlichen Informationen sind exakt auf den täglichen Bedarf der Personalabteilung zugeschnitten. Die Inhalte werden regelmäßig erweitert und aktualisiert. Besonders praktisch: In den sechs Ordnern sind Arbeitsrecht, Lohnsteuer, Sozialversicherung und Personalmanagement rechtsgebietsübergreifend aufbereitet. Mit Hinweisen und Beispielen erfahrener Fachautoren lösen Sie so Ihre Personalfragen schnell und rechtssicher.
Ob Kündigungsschutz, befristete Arbeitsverträge oder Abfindungen - mit dem Personal-Büro sind Sie auch bei den aktuellen Änderungen immer informiert und haben sichere Antworten für jeden Einzelfall.
Ihre Vorteile:
- Verlässliche Informationen: Dank monatlicher Aktualisierung bleiben Sie auf dem Laufenden und erfahren alle relevanten Neuerungen im Personalwesen.
- Verständliche Inhalte: Die Inhalte sind speziell für Personalverantwortliche aufbereitet und konzipiert.
- Praktische Arbeitshilfen CD: wichtige Arbeitshilfen wie z. B. Prüf- und Checklisten, Tabellen oder Muster erleichtern Ihnen die tägliche Arbeit.
Fachgebiete
Weitere Infos & Material
- Aktuelle Informationen
- Lexikon
- Arbeitsrecht
- Lohn & Gehalt
- Sozialversicherung
- Steuerrecht
- Lohnpfändung
- Vermögensbildung und Altersversorgung
- Internationales Personalrecht
- Arbeitsschutz
- Recht der Aus- und Weiterbildung
- Entgelt
- Praxisbeispiele Betriebsvereinbarungen
- Prozessrecht
- Personalmanagement
- Umfangreiches Stichwortverzeichnis
Befristeter Arbeitsvertrag: Abschluss
Als Unterfall des Dienstvertrages i.S.v. § 611 BGB ist der Arbeitsvertrag von seiner Rechtsnatur als Dauerschuldverhältnis her darauf ausgerichtet, zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis ohne zeitliche Begrenzung zu schaffen.
Gleichwohl ist es zulässig, einen Arbeitsvertrag von vornherein nur für einen bestimmten Zeitraum (befristet) zu schließen. Mit dem 'Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge' (Teilzeit- und Befristungsgesetz
- TzBfG) hat der Gesetzgeber allgemeine Regelungen für die Befristung von Arbeitsverträgen (auch Zeitverträge genannt) geschaffen. Bei Abschluss einer Befristungsvereinbarung sind eine Reihe von Besonderheiten zu beachten, die
entweder die formale Seite (Schriftform etc.) betreffen oder aus besonderen Umständen resultieren, wie z.B. der Eventualität, dass mit dem jeweiligen Arbeitnehmer schon einmal oder gar mehrfach in der Vergangenheit befristete
oder unbefristete Arbeitsvertrge geschlossen wurden.
Rechtsquellen
Die gesetzliche Grundlage für die Befristung von Arbeitsverträgen ist im 'Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge' (Teilzeit- und Befristungsgesetz- TzBfG) geregelt.