Dahm / Hamacher | Termingeschäfte im Steuerrecht | E-Book | www2.sack.de
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E-Book, Deutsch, 147 Seiten, eBook

Dahm / Hamacher Termingeschäfte im Steuerrecht

Optionsgeschäfte und Futures steuerrechtlich beraten und einordnen
2010
ISBN: 978-3-8349-8722-8
Verlag: Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark

Optionsgeschäfte und Futures steuerrechtlich beraten und einordnen

E-Book, Deutsch, 147 Seiten, eBook

ISBN: 978-3-8349-8722-8
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In den letzten Jahrzehnten haben Derivate in Deutschland zunehmend an Bedeutung gewonnen, zunächst in Form sog. OTC-Geschäfte. Beschleunigt wurde dies durch die Anfang der 1990er Jahre gegründete Deutsche Terminbörse, die heutige EUREX, an der diverse Arten von Finanztermingeschäften abgeschlossen werden können. Weitere Terminbörsen folgten, z.B. die Warenterminbörse WTB in Hannover und die Strombörse EEX in Leipzig. Unter dem Begriff 'Derivate' verbirgt sich eine Vielzahl von Geschäften unterschiedlicher Ausprägung, die häufig durch eine hohe Komplexität ausgezeichnet sind. Die damit einhergehende Unsicherheit findet sich auch im Steuerrecht, da die ertragsteuerliche Behandlung beim Anleger und die umsatzsteuerrechtliche Qualifizierung der Instrumente lange Zeit nicht eindeutig geklärt waren - und dies teilweise noch heute sind.

Die Autoren sind Partner in der Axer Partnerschaft in Köln:
RA Joachim Dahm war Leiter in der Steuerabteilung eines im MDAX notierten Spezialkreditinstituts sowie Mitglied in verschiedenen Gremien des Bundesverbands deutscher Banken e.V.
RA / FAStR Rolfjosef Hamacher war vor seinem Eintritt Partner in einer der großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und langjährig Direktor beim Bundesverband deutscher Banken e.V.

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1;Vorwort;5
2;Inhaltsübersicht;6
3;Einführung;13
4;§ 1 Einkommensteuer/Abgeltungsteuer;17
4.1;A. Historie der Besteuerung von Termingeschäften im Privatvermögen;17
4.1.1;I. Rechtslage bis 31.12.1998;17
4.1.1.1;1. Grundsatz;17
4.1.1.2;2. Die Rechtsprechung des BFH zu Optionsgeschäften;17
4.1.2;II. Rechtslage bis 31.12.2008;18
4.1.3;III. Rechtslage seit 01.01.2009;19
4.2;B. Der Termingeschäftsbegriff des EStG;20
4.2.1;I. Termingeschäft versus Kassageschäft im Zivilrecht und im Steuerrecht;20
4.2.1.1;1. Abgrenzung zu Kassageschäften im zivilrechtlichen Sinn;21
4.2.1.2;2. Keine inhaltliche Änderung durch das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz;22
4.2.1.3;3. Optionsscheine und Zertifi kate, die Aktien vertreten;23
4.2.1.4;4. Neufassung durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008;23
4.2.1.5;5. stFazit und Versuch einer euerrechtlichen Begriff sfassung;24
4.2.2;II. Abgrenzung Zertifi kate zu Indexoptionen;25
4.2.3;III. Liefergeschäfte versus Termingeschäfte i.S.d. EStG;26
4.2.4;IV. OTC-Geschäfte und Geschäfte an Terminbörsen;27
4.2.4.1;1. Optionen an der Eurex und vergleichbaren Terminbörsen;27
4.2.4.2;2. Futures an der Eurex und vergleichbaren Terminbörsen;28
4.2.4.3;3. Zivilund steuerrechtliche Bewertung;28
4.2.4.4;4. OTC-Geschäfte;30
4.3;C. Materielles Steuerrecht;30
4.3.1;I. § 20 EStG/Einkünfte aus Kapitalvermögen;30
4.3.1.1;1. Allgemeine Grundsätze;30
4.3.1.2;2. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG;30
4.3.1.3;3. § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG;32
4.3.1.4;4. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 a und b EStG;35
4.3.1.5;5. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG;49
4.3.1.6;6. § 20 Abs. 4a EStG;50
4.3.1.7;7. Währungsumrechnung;52
4.3.2;II. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG;52
4.3.3;III. Termingeschäfte in Investmentvermögen;53
4.3.3.1;1. Erträge des Investmentvermögens;53
4.3.4;IV. Übergangsregelungen;56
4.3.4.1;1. Laufende Erträge i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG;56
4.3.4.2;2. § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG;56
4.3.4.3;3. Veräußerungsgeschäfte i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG;57
4.3.4.4;4. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 a) und b) EStG;57
4.3.4.5;5. Verluste aus Stillhaltergeschäften i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG-alt;57
4.3.4.6;6. Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz Nr. 1 – 4 EStG-alt;58
4.3.4.7;7. Veräußerungsgewinne bei Zertifikaten;58
4.3.4.8;8. Bonuszahlungen bei Vollrisikozertifi katen;59
4.3.4.9;9. § 20 Abs. 4a Satz 6 EStG;59
4.3.4.10;10. Erträge aus Investmentvermögen;59
4.4;D. Kapitalertragsteuer;61
4.4.1;I. Grundsatz;61
4.4.2;II. Zur Vornahme des Kapitalertragsteuerabzugs Verpfl ichteter/ auszahlende Stelle;61
4.4.3;III. Depotüberträge;62
4.4.4;IV. Fifo;64
4.4.5;V. Ausnahmen vom Kapitalertragsteuerabzug;64
4.4.5.1;1. Steuerausländer;64
4.4.5.2;2. Interbankenprivileg;65
4.4.5.3;3. NV-Fälle;66
4.4.5.4;4. Freistellungsbescheide;66
4.4.5.5;5. Körperschaften;66
4.4.5.6;6. Betriebliche Einkünfte;67
4.4.5.7;7. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung;69
4.4.5.8;8. Anzeige der vom Kapitalertragsteuerabzug befreiten Sachverhalte nach § 43 Abs. 2 Satz 5 und 6 EStG;69
4.4.6;VI. Steuerbescheinigungen;70
4.4.6.1;1. Muster I;71
4.4.6.2;2. Muster II;71
4.4.6.3;3. Muster III;71
4.5;E. Ausblick;72
5;§ 2 Umsatzsteuer;73
5.1;A. Die Einordnung der Termingeschäfte im Umsatzsteuersystem;73
5.1.1;I. Historie der Umsatzbesteuerung von Termingeschäften;73
5.1.2;II. Gesetzliche Grundlagen;75
5.1.2.1;1. EG-Recht;75
5.1.2.2;2. Nationales Recht;77
5.1.3;III. Gründe für die Steuerbefreiungen;78
5.1.4;IV. Einzelne Steuerbefreiungen nach europäischem und nationalem Recht;81
5.1.4.1;1. Grund für die Steuerbefreiung der Kreditgewährung;81
5.1.4.2;2. Grund für die Steuerbefreiung des Zahlungsund Überweisungsverkehrs;82
5.1.4.3;3. Grund für die Steuerbefreiung des Einlagengeschäfts;84
5.1.4.4;4. Grund für die Steuerbefreiung der Wertpapierund Devisengeschäfte und der Übertragung von Anteilen an Gesellschaften;85
5.1.4.5;5. Grund für die Steuerbefreiung der Verwaltung von Sondervermögen;85
5.2;B. Geschäftsarten;86
5.2.1;I. Optionen;86
5.2.1.1;1. Inhalt der Geschäfte;86
5.2.1.2;2. Umsatzsteuer;86
5.2.2;II. Index-Optionen;90
5.2.2.1;1. Inhalt der Geschäfte;90
5.2.2.2;2. Umsatzsteuer;90
5.2.3;III. (Index)Optionsscheine;92
5.2.3.1;1. Inhalt der Geschäfte;92
5.2.3.2;2. Umsatzsteuer;92
5.2.4;IV. Zinsbegrenzungsverträge;92
5.2.4.1;1. Inhalt der Geschäfte;92
5.2.4.2;2. Umsatzsteuer;92
5.2.5;V. Spreads, Straddles, Strangles;94
5.2.5.1;1. Inhalt der Geschäfte;94
5.2.5.2;2. Umsatzsteuer;94
5.2.6;VI. Capped Warrants;95
5.2.6.1;1. Inhalt der Geschäfte;95
5.2.6.2;2. Umsatzsteuer;95
5.2.7;VII. Futures;95
5.2.7.1;1. Inhalt der Geschäfte;95
5.2.7.2;2. Umsatzsteuer;95
5.2.8;VIII. Future-Style-Optionen;96
5.2.8.1;1. Inhalt der Geschäfte;96
5.2.8.2;2. Umsatzsteuer;96
5.2.9;IX. Contracts for Difference („CFDs“);96
5.2.9.1;1. Inhalt der Geschäfte;96
5.2.10;X. Swaps 1. Zinsswaps;96
5.2.10.1;1. Zinsswaps;96
5.2.10.2;2. Cross-Currency-Swaps;98
5.2.10.3;3. Aktienswaps;99
5.2.10.4;4. Credit-Default-Swaps;99
5.2.10.5;5. Commodity-Swaps;99
5.2.10.6;6. Swaptions;99
5.2.11;XI. Warentermingeschäfte;100
5.2.11.1;1. Future-Kontrakte;100
5.2.11.2;2. Optionen auf Waren;101
5.2.11.3;3. Tätigkeit der WTB-Clearing-Bank;101
5.2.12;XII. Goldwarrants;102
5.2.12.1;1. Anleihe mit Goldoptionsrecht;102
5.2.12.2;2. Anleihe mit Gewinnrecht;104
5.2.12.3;3. Anleihe mit Wertfi ndungsklausel;105
5.2.13;XIII. CO 2 Emissionsrechte;107
5.2.13.1;1. Inhalt der Geschäfte;107
5.2.13.2;2. Umsatzsteuer;107
5.3;C. Börsentätigkeit;109
5.3.1;I. Börsenorganisation im dualen System;109
5.3.1.1;1. Grundsätzliche Struktur;109
5.3.1.2;2. Rechte und Pfl ichten;110
5.3.1.3;3. Gebührenarten;112
5.3.2;II. Die Börse als hoheitlicher Bereich;112
5.3.2.1;1. Herkömmliche Betrachtung der Beleihung;113
5.3.2.2;2. Rechtsprechung des EuGH;114
5.3.2.3;3. Zwischenergebnis;117
5.3.3;III. Hilfsweise: Steuerbefreiung;118
5.3.3.1;1. Umsätze im Geschäft mit Geldforderungen;118
5.3.3.2;2. Anwendung dieser Grundsätze auf die Anschlussgebühr;120
5.3.3.3;3. Transaktionsentgelte;120
5.3.4;IV. Besondere Entgelte an Forderungs-Terminbörsen;120
5.3.5;V. Sicherheitsleistungen (Margins);123
5.3.6;VI. Der zentrale Kontrahent;123
5.4;D. Ermittlung der abziehbaren Vorsteuern, insbesondere bei Kreditinstituten;124
5.4.1;I. Gesetzliche Aufteilungsregeln;124
5.4.2;II. „Bankenschlüssel“: Margenmodell zur Vorsteueraufteilung;125
5.4.2.1;1. Grundumsätze und Margenumsätze;125
5.4.2.2;2. Behandlung des Derivategeschäfts im Margenschlüssel;126
5.5;E. Umsatzsteuerliche Behandlung in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten;127
5.5.1;I. Frankreich;127
5.5.1.1;1. Finanztermingeschäfte;127
5.5.1.2;2. Warentermingeschäfte;128
5.5.2;II. Belgien;129
5.5.3;III. Italien;129
5.6;F. Aktuelle Entwicklungen auf EU-Ebene;130
6;Anhang;135
6.1;A. Darstellung Ablauf Eurex-Geschäfte;135
6.1.1;I. Optionen;135
6.1.2;II. Futures;138
6.2;B. DTB-Erlass;141
7;Stichwortverzeichnis;146

Einkommensteuer

Abgeltungsteuer / Kapitalertragsteuer

Umsatzsteuer

Beschreibung und Behandlung der wesentlichen Geschäftsarten, insbes. Optionen, Futures, CFD´s und Swaps

Termingeschäfte bei Investmentvermögen

EU-rechtliche Vorgaben

Darstellung der Abläufe bei EUREX-Geschäften


§ 2 Umsatzsteuer (S. 75-76)

A. Die Einordnung der Termingeschäfte im Umsatzsteuersystem

I. Historie der Umsatzbesteuerung von Termingeschäften

Die Umsatzsteuer knüpft zwar an einzelne Verkehrsvorgänge an, mit Einführung des europäischen Mehrwertsteuersystems in den 1960er Jahren hat sie aber den Charakter einer Verbrauchsteuer. Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes1 hat dies auch für die Auslegung des Gesetzes selbst Konsequenzen und ist nicht nur eine bloße Zielvorgabe.

Wie noch an anderer Stelle zu zeigen sein wird, ist es das Bemühen der EuGH-Rechtsprechung herauszuarbeiten, wie sich der Verbrauch im Zusammenhang mit einzelnen Umsatzgeschäften manifestiert. Auf eine kurze Formel gebracht, bedeutet dies die Untersuchung daraufhin, welche Bemessungsgrundlage dem jeweiligen Verbrauch entspricht.

Es läge normalerweise im Sinne eines systematischen Aufbaus, sich zunächst der Ebene der steuerbaren Bemessungsgrundlage zuzuwenden und alsdann Steuerbefreiungen zu untersuchen. Indes ist dies eine Vorgehensweise, die im hier interessierenden Bereich der derivativen Finanzdienstleistungen nicht unbedingt zum Verständnis beiträgt, denn wie nachstehend unter § 2 A III. dargelegt, hat sich der Gesetzgeber über die Jahrzehnte – und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein kumulatives Umsatzsteuer- oder Mehrwertsteuersystem handelte – nicht mit der Frage der Bemessungsgrundlage auseinandergesetzt, sondern ist ihr gleichsam durch Schaffung von Steuerbefreiungen ausgewichen.

Diese merkwürdige Berührungsangst zwischen Finanzgeschäften, in Sonderheit, wenn sie Termingeschäftscharakter haben, und der Umsatzsteuer hat selbstverständlich ihre Ursachen, die man nur dann richtig einordnen kann, wenn man einige historische Eckpunkte heranzieht: Die Umsatzsteuern früheren Zuschnitts waren, wie schon gesagt, kumulativ angelegt. D. h. auf jeder Ebene des Handels mit Waren oder der Erbringung sonstiger Leistungen wurde die Umsatzsteuer fällig.

Damit lag die Steuerlast um so höher, je länger die Leistungskette wurde. Die Umsatzsteuer resultiert im 19. Jahrhundert aus dem sog. Umsatzstempel, d. h. einer Steuer, die in der Tat nur auf Warenumsatz angewendet wurde und notwendigerweise an den Preis dieser Ware anknüpfte. Diesen Zusammenhang hat auch die Umsatzsteuer des Jahres 1919 nicht aufgegeben, sondern es stand eigentlich außer Frage, dass eine andere Bemessungsgrundlage als der Umsatz nicht in Betracht gezogen werden konnte. Dabei wurde Umsatz damals nicht als Residualgröße im Sinne der Mehrwertsteuer oder ähnlicher Überlegungen verstanden, sondern eben als der Preis der Ware.


Die Autoren sind Partner in der Axer Partnerschaft in Köln:
RA Joachim Dahm war Leiter in der Steuerabteilung eines im MDAX notierten Spezialkreditinstituts sowie Mitglied in verschiedenen Gremien des Bundesverbands deutscher Banken e.V.
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