Buch, Deutsch, Band 30, 284 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 400 g
Reihe: Studien zum vergleichenden Privatrecht - Studies in Comparative Private Law
Eine vergleichende Betrachtung des deutschen und französischen Rechts sowie der Modellregelungen PECL, DCFR und CESL
Buch, Deutsch, Band 30, 284 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 400 g
Reihe: Studien zum vergleichenden Privatrecht - Studies in Comparative Private Law
ISBN: 978-3-428-19428-5
Verlag: Duncker & Humblot GmbH
Die Arbeit geht der Frage nach, ob aus persönlichen Näheverhältnissen Willensbeeinträchtigungen erwachsen können, welche die beeinträchtigte Partei zur Lösung von dem geschlossenen Vertrag berechtigen. Dazu identifiziert die Arbeit das besondere persönliche Vertrauen, beispielsweise zwischen Familienmitgliedern, und emotionale Abhängigkeit als häufige Ursache einer Willensbeeinträchtigung und erörtert die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Lösungsrechts der schwächeren Partei. Dabei werden primär das deutsche und französische Recht sowie die Modellregelungen PECL, DCFR und CESL beleuchtet, aber auch Bezüge zum englischen Institut der undue influence hergestellt. Ausgehend von den rechtsvergleichend aufgefundenen Ergebnissen thematisiert die Arbeit zudem, wie das Lösungsrecht wegen eines beziehungsbedingten Willensmangels zu den übrigen Lösungsrechten wegen Willensmängeln im deutschen Recht steht, und entwickelt zur besseren Vergleichbarkeit der Willensmängel ein Stufenmodell.
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Einleitung
Tatsächliche und rechtliche Ausgangslage – Ziel der Arbeit – Gang der Darstellung
1. Willensbeeinträchtigung des schwächeren Vertragspartners
Tatsächlich gestörte Willensbildung infolge einer beziehungsbedingten Schwäche – Vermutete Schwäche einer Partei innerhalb von bestimmten Beziehungen
2. Unfairer Vertrag als Ergebnis der Willensbeeinflussung
Kausalität zwischen Schwächezustand und Vertrag – Unfaire entgeltliche Verträge – Unfaire unentgeltliche Verträge
3. Kenntnis oder vorwerfbare Unkenntnis der stärkeren Partei
Kein konkretes Ausnutzungsverhalten erforderlich – Kenntnis oder vorwerfbare Unkenntnis von Schwächelage und Vertragsinhalt
4. Rechtsfolgen der Ausnutzung einer beziehungsbedingten Schwäche
Eigentumsrechtliche Situation nach dem Abschluss des nichtigen oder vernichtbaren Vertrages – Lage bei bereits erbrachter Leistung der schwächeren Partei – Leistungsverweigerungsrecht der ausgenutzten Partei