Brünner / Pasrucker | GmbH light 2. Auflage | Buch | 978-3-7041-0588-2 | sack.de

Buch, Deutsch, 71 Seiten, PB, Format (B × H): 105 mm x 210 mm, Gewicht: 68 g

Brünner / Pasrucker

GmbH light 2. Auflage

gründen - führen - auflösen
2. Auflage 2014
ISBN: 978-3-7041-0588-2
Verlag: dbv-Verlag (Österreich)

gründen - führen - auflösen

Buch, Deutsch, 71 Seiten, PB, Format (B × H): 105 mm x 210 mm, Gewicht: 68 g

ISBN: 978-3-7041-0588-2
Verlag: dbv-Verlag (Österreich)


Mit 1.3.2014 trat das Abgabenänderungsgesetz 2014 in Kraft. Mit diesem Gesetz wurde das Kernelement der GmbH-Reform 2013 – die allgemeine Reduktion des Stammkapitals – zurückgenommen. Allerdings wird es auch in Zukunft die Möglichkeit einer auf 10 Jahre befristeten privilegierten Gründung (Stammkapital mindestens € 10.000,--) geben.

Diese Broschüre fasst kompakt und leicht verständlich den zeitlichen Ablauf einer GmbH von der Gründung bis zur Liquidation zusammen.

Aus dem Inhalt:

• Die Neuerungen auf einen Blick
• Die ersten Schritte zur Unternehmensgründung
• Einführung: Einzelunternehmer – Personen-gesellschaften – Kapitalgesellschaften
• Die Gründung einer GmbH
• Die Organe einer GmbH
• Die Leitung einer GmbH und das Zusammenspiel von Geschäftsführung und Generalversammlung
• Das Ende einer GmbH

2. Auflage: aktueller Stand März 2014 (AbgÄG 2014)

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Weitere Infos & Material


Vorwort

Kap 1 Ist die GmbH etwas für mich?

1.1 Bin ich ein Gründer bzw Unternehmertyp?
1.1.1 Bin ich eine Gründerpersönlichkeit?
1.1.2 Was gebe ich auf, was gewinne ich als Unternehmer?
1.1.3 Wie sieht meine Geschäftsidee aus?
1.1.4 Wo sind meine Stärken, wo sind meine Schwächen?
1.2 Welche Rechtsformen stehen zur Verfügung?
1.2.1 Worauf muss ich bei der Wahl der Rechtsform achten?
1.2.2 Einzelunternehmer
1.2.2.1 Gründung
1.2.2.2 Rolle des Gründers und Rolle Dritter
1.2.2.3 Haftung/Risiko
1.2.2.4 Steuern
1.2.2.5 Sozialversicherung
1.2.3 Personengesellschaften
1.2.3.1 Gründung
1.2.3.2 Sonderfall GesBR
1.2.3.3 Rolle der Gründer/Gesellschafter
1.2.3.4 Haftung/Risiko
1.2.3.5 Sonderfall KG
1.2.3.6 Rolle Dritter
1.2.3.7 Steuern
1.2.3.8 Sozialversicherung
1.2.4 Kapitalgesellschaften
1.2.4.1 Gründung
1.2.4.2 Rolle der Gründer/Gesellschafter
1.2.4.3 Organe/Rolle Dritter
1.2.4.4 Steuern
1.2.4.5 Sozialversicherung
1.2.4.6 Flexibilität der GmbH
1.2.5 Sind ausländische Rechtsformen attraktiver?
1.3 Kommt die GmbH für mich im Vergleich noch in Frage?
1.3.1 Einzelunternehmer, GesBR
1.3.2 OG, KG
1.3.3 Kapitalgesellschaften
1.4 Was habe ich hinsichtlich der Finanzierung zu beachten?
1.5 Woher bekomme ich Beratung und Förderung?
1.5.1 Beratung und Hilfe
1.5.2 Informationen
1.5.3 Förderungen

Kap 2 Wie wird eine GmbH gegründet?

2.1 Welche Schritte sind nötig?
2.2 Gesellschaftsvertrag/Errichtungserklärung
2.2.1 Privilegierte Gründung
2.3 Vorgesellschaft
2.4 Anmeldung
2.5 Gründerhaftung
2.6 Muster Errichtungserklärung/Gesellschaftsvertrag
2.6.1 Errichtungserklärung
2.6.2 Gesellschaftsvertrag

Kap 3 Wie funktioniert eine GmbH?

3.1 Wer führt die GmbH? Der Geschäftsführer
3.1.1 Bestellung
3.1.2 Aufgabe: Die Geschäftsführung
3.1.3 Vertretung
3.1.4 Abberufung
3.1.5 Rücktritt
3.1.6 Haftung
3.2 Prokura und Handlungsvollmacht
3.3 Was macht die Generalversammlung?
3.3.1 Einberufung
3.3.2 Beschlussfähigkeit und -mehrheit
3.3.3 Worüber beschließt die Generalversammlung?
3.3.4 Fehlerhafte Beschlüsse
3.4 Welche Rolle spielen die Gesellschafter?
3.4.1 Ab wann ist man Gesellschafter?
3.4.2 Rechte und Pflichten der Gesellschafter
3.4.3 Pflichten der Gesellschafter
3.5 Was kann nachträglich geändert werden?
3.5.1 Die Gesellschafterstruktur
3.5.2 Das Stammkapital
3.6 Braucht die GmbH einen Aufsichtsrat?
3.7 Wann muss der Jahresabschluss einer GmbH geprüft werden?

Kap 4 Wie sieht das Ende einer GmbH aus?

4.1 Auflösung und Liquidation
4.1.1 Liquidatoren
4.1.2 Rechte und Pflichten der Liquidatoren
4.2 Auflösungsgründe
4.2.1 Befristung
4.2.2 Gesellschafterbeschluss
4.2.3 Nichtigkeitsklage
4.2.4 Individuelle Auflösungsgründe
4.2.5 Konkurs
4.2.6 Fusion/Umwandlung/Spaltung
4.2.7 Beschluss des Gerichts
4.3 Verteilung des Vermögens und Löschung

Kap 5 Was hat nach dem 1.3.2014 zu passieren, wenn…

5.1 …die Gesellschaft als „GmbH light“ noch vor dem 28.2.2014 gegründet wurde?
5.2 …noch vor dem 1.3.2014 eine Kapitalherabsetzung zum Firmenbuch angemeldet wurde?

Bonus: Zusätzlich stehen Käufern je ein Muster zur Errichtungserklärung und zum Gesellschaftsvertrag unter www.dbv.at/downloads/ im Menüpunkt „Ergänzungen zu dbv-Werken“ zur Verfügung.


In einem Eilverfahren wurde mit Juli 2013 die „GmbH light“ in Österreich eingeführt. „Light“ bedeutete vereinfacht gesagt: Das Mindeststammkapital wurde – aller Kritik zum Trotz (Stichwort: Gläubigerschutz) – auf € 10.000,-- gesenkt. Dadurch wollte man die Rechtsform für Gründer attraktiver gestalten. Gleichzeitig sollten damit aber auch die Einnahmen aus der an diesen Wert anknüpfenden Mindestkörperschaftsteuer sinken. Darüber hinaus fanden mit Juli 2013 noch die folgenden Neuerungen Einzug in das GmbH-Recht:

- keine Verpflichtung zur Veröffentlichung der Neugründung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung; weitere Änderungen des Gesellschaftsvertrages sind weiterhin zu veröffentlichen;
- die Pflicht der Geschäftsführer die Generalversammlung einzuberufen, wenn die Eigenmittelquote unter 8% sinkt und die Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre beträgt und
- die Möglichkeit, dass auch eine bereits bestehende GmbH ihr Stammkapital auf den neuen Mindestbetrag in Höhe von € 10.000,-- herabsetzen kann (§ 54 GmbHG).

Doch nur wenige Monate – und eine Nationalratswahl – später wurde der Kern der seinerzeitigen Novelle bereits wieder „abgeschafft“: Das Stamm-kapital einer GmbH hat in Zukunft wieder mindestens € 35.000,-- zu betragen und die „GmbH light“ wurde zu einem Auslaufmodell degradiert. Möchte der Gesetzgeber den Gläubigerschutz wieder verbessern? Nein! Die aktuelle Änderung dient – laut den Erläuterungen – ausschließlich dazu, den seinerzeit prognostizierten Steuerausfall zu vermeiden.

Mit 1.3.2014 traten jedoch noch weitere Änderungen in Kraft:

- Die GmbH „light“ wird durch die Gründungsprivilegierung ersetzt. Dh: Die Gründung einer GmbH ist weiterhin mit einem Stammkapital von mindestens € 10.000,-- möglich; dieses ist allerdings innerhalb von 10 Jahren auf mindestens € 35.000,-- zu erhöhen.
- Das Stammkapital von Gesellschaften, die bis Ende Februar 2014 in Form der GmbH light gegründet wurden, ist innerhalb von 10 Jahren auf mindestens € 35.000,-- zu erhöhen.
- Wurde das Stammkapital einer GmbH bis Ende Februar 2014 auf einen Betrag unter € 35.000,-- gesenkt, ist dieses ebenfalls innerhalb von 10 Jahren auf den Betrag von mindestens € 35.000,-- zu erhöhen.

Somit wurden zentrale Änderungen, die tatsächlich dazu geeignet waren, einen finanziellen Anreiz für die Gründung oder Übernahme einer GmbH zu geben, wieder abgeschafft. Nach Intervention der Wirtschaftskammer werden die Änderungen allerdings erst nach einer durchaus großzügig bemessenen Phasing-Out-Phase schlagend und muss auch nicht zB auf Geschäftspapieren auf eine privilegierte Gründung hingewiesen werden.

Die vorliegende Broschüre soll die Änderungen in das Leben einer GmbH eingebettet einführend darstellen. Für eine ausführliche Darstellung des GmbH-Rechts darf auf das Praxishandbuch „Die GmbH von der Gründung bis zur Auflösung“ hingewiesen werden.

Die Autoren März 2014


4 Kapitel inkl Muster Errichtungserklärung und Gesellschaftsvertrag



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