Buch, Deutsch, 76 Seiten, PB, Format (B × H): 105 mm x 210 mm, Gewicht: 78 g
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Buch, Deutsch, 76 Seiten, PB, Format (B × H): 105 mm x 210 mm, Gewicht: 78 g
ISBN: 978-3-7041-0619-3
Verlag: dbv-Verlag (Österreich)
Die GesbR ist im Alltag von großer Bedeutung, bisher waren die Regelungen dazu aber leider wenig praktikabel bzw zeitgemäß. Da auch die Gerichte bereits vom Gesetz abweichende Meinungen vertraten, war eine Reform unumgänglich. Ziel des im Oktober 2014 beschlossenen GesbR-Reformgesetzes war es, die gesetzlichen Bestimmungen über die „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ zu modernisieren, nachdem die Grundlagen dafür aus dem Jahr 1811 stammten.
Die Reform umfasst zum einen Klarstellungen, zum anderen wurden zahlreiche Bestimmungen an die OG angeglichen. Der vorliegende Folder fasst die neuen Bestimmungen im zeitlichen Ablauf der Gesellschaft – von der Gründung bis zur Liquidation – zusammen.
Aus dem Inhalt:
• Die GesbR und andere Rechtsformen
• Die Gründung einer GesbR
• Der laufende Betrieb (Geschäftsführung, Rechte und Pflichten der Gesellschafter, Gesellschafterwechsel, …)
• Die Auflösung und Liquidation der GesbR
• Die Möglichkeit der Fortsetzung einer aufgelösten GesbR
• Die Umwandlung in OG oder KG
• Die Übergangsregelungen GesbR zu GesbR NEU
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
Vorwort
Kap 1 Die GesbR und andere Rechtsformen
1.1 Einleitung
1.2 Vergleich mit anderen Rechtsformen
1.2.1 Einzelunternehmer
1.2.2 GesbR und andere Personengesellschaften
1.2.2.1 Gründung, Haftung
1.2.2.2 Sonderfall GesbR
1.2.2.3 Rolle der Gründer/Gesellschafter
1.2.2.4 Sonderfall KG
1.2.2.5 Steuern
1.2.2.6 Sozialversicherung
1.2.3 Kapitalgesellschaften
1.2.3.1 Gründung
1.2.3.2 Organe
1.2.3.3 Steuern
1.2.3.4 Sozialversicherung
1.3 Zusammenfassung
1.3.1 Einzelunternehmer, GesbR
1.3.2 OG, KG
1.3.3 Kapitalgesellschaften
1.3.4 Fazit
1.4 Woher bekomme ich Beratung und Förderung?
1.4.1 Beratung und Hilfe
1.4.2 Informationen
1.4.3 Förderungen
Kap 2 Gründung der GesbR
2.1 Gesellschaftsvertrag
2.2 Abgrenzung zu anderen Rechtsgeschäften
2.3 Innen- oder Außengesellschaft
2.4 Gesellschaftsvermögen und Einlagen
2.5 Name
2.6 Gewinn und Verlust, Entnahmen
Kap 3 Laufender Betrieb
3.1 Geschäftsführung und Vertretung
3.1.1 Geschäftsführung
3.1.2 Stellvertretung
3.2 Gesellschafterbeschlüsse
3.3 Rechte und Pflichten der Gesellschafter
3.3.1 Gesellschaftsanteil
3.3.2 Nachschusspflicht
3.3.3 Ersatz von Aufwendungen, Verlusten und Bevorschussung, Herausgabeanspruch
3.3.4 Verzinsungspflicht
3.3.5 Mitwirkung/Interessenwahrung, Nebengeschäfte/Konkurrenz
3.3.6 Gleichbehandlung
3.3.7 actio pro socio
3.3.8 Kontrollrechte
3.4 Verhältnisse zu Dritten
3.4.1 Forderungen der Gesellschaft
3.4.2 Haftung der Gesellschafter für gesellschaftsbezogene Verbindlichkeiten
3.4.3 Einwendungen der Gesellschafter
3.5 Gesellschafterwechsel
3.5.1 Eintritt eines neuen Gesellschafters
3.5.2 Ausscheiden eines Gesellschafters
3.5.3 Exkurs: Auseinandersetzung
3.5.4 Übertragung des Gesellschaftsanteils
3.5.5 Tod eines Gesellschafters
3.5.5.1 Fortsetzungsklausel
3.5.5.2 Nachfolgeklausel
Kap 4 Auflösung, Fortsetzung und Liquidation
4.1 Auflösungsgründe
4.1.1 Zeitablauf
4.1.2 Beschluss der Gesellschafter
4.1.3 Kündigung oder gerichtliche Entscheidung
4.1.3.1 Kündigung durch einen Gesellschafter
4.1.3.2 Kündigung durch einen Privatgläubiger
4.1.3.3 Gerichtliche Entscheidung
4.1.4 Tod eines Gesellschafters
4.1.5 Vertragliche Auflösungsgründe
4.2 Bekanntmachung
4.3 Fortsetzung
4.4 Liquidation
4.4.1 Bestellung und Abberufung der Liquidatoren
4.4.2 Aufgaben der Liquidatoren, Rechte und Pflichten
4.4.3 Aufteilung des restlichen Vermögens unter den Gesellschaftern
4.5 Übergang des Gesellschaftsvermögens
4.6 Die vertragliche Auseinandersetzung
Kap 5 Umwandlung in OG oder KG
5.1 Beschluss
5.2 Vermögensverzeichnis
5.3 Vermögensübertragung
5.4 Wirkung der Umwandlung gegenüber Dritten
5.4.1 Verbindlichkeiten der GesbR
5.4.2 Verbindlichkeiten gegenüber der GesbR
Kap 6 Übergangsregelung GesbR zu GesbR NEU
6.1 Gründung der Gesellschaft vor dem 1.1.2015
6.2 Gründung der Gesellschaft ab dem 1.1.2015
Am 22.10.2014 hat der Nationalrat das GesbR-Reformgesetz beschlossen. Ziel war es, die gesetzlichen Bestimmungen über die „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ zu modernisieren. Die rechtlichen Grundlagen der GesbR finden sich im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) §§ 1175 ff. Dieses stammt aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts und ist 1811 (!) in Kraft getreten. Die Regelungen bezüglich der GesbR bestanden seit damals beinahe unverändert fort, also nun schon mehr als 200 Jahre. Da die GesbR im Alltag äußerst relevant ist, die Regelungen aber leider wenig praktikabel bzw zeitgemäß waren und vor allem die Gerichte bereits vom Gesetz abweichende Meinungen vertraten, wurde bereits seit längerem an einer Reform der gesetzlichen Bestimmungen gearbeitet. Diese ist nun mit Beginn des Jahres 2015 in Kraft getreten.
Das GesbR-Reformgesetz umfasst zum einen Klarstellungen und zum anderen wurden zahlreiche Bestimmungen an die OG angeglichen. Klargestellt wurden ua:
- die Funktion der GesbR als Auffanggesellschaft für alle Zusammenschlüsse, die nicht die Rechtsform OG, KG, GmbH oder AG aufweisen,
- die GesbR besitzt KEINE Rechtspersönlichkeit,
- für unkörperliche Sachen gilt Gesamthandeigentum vs Miteigentum bei körperlichen Sachen,
- die Rechtsverhältnisse zwischen den Gesellschaftern können weitgehend frei gestaltet werden und
- alle Gesellschafter haften solidarisch für gesellschaftsbezogene Verbindlichkeiten.
Zu einer Annährung der GesbR an die OG kam es insbesondere bei folgenden Themen:
- Es gilt der Grundsatz der Alleingeschäftsführung in der ordentlichen Geschäftsführung; es kann Gesamtgeschäftsführung nach dem Mehrheitsprinzip im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden.
- Jeder Gesellschafter kann Geschäftsführungsmaßnahmen widersprechen; für außergewöhnliche Geschäfte sind einstimmige Gesellschafterbeschlüsse notwendig.
- Dritte können auf die Vertretungsbefugnis der Gesellschafter bei unternehmerisch tätigen Außengesellschaften vertrauen (Vertrauensschutz).
- Die Geschäftsführerbefugnis kann aus wichtigem Grund entzogen werden; ein umfassendes Bucheinsichtsrecht und eine Auskunftspflicht der geschäftsführenden Gesellschafter bestehen in jedem Fall.
- Jedem Gesellschafter steht ein Kündigungsrecht (Kündigungsfrist: 6 Monate zum Schluss des Geschäftsjahres) zu, das vertraglich nicht ausgeschlossen werden kann.
- Bei einem Gesellschafterwechsel durch Austritt und Eintritt sind keine einzelnen Übertragungsakte notwendig; der eintretende Gesellschafter übernimmt die Rechte des ausscheidenden Gesellschafters im Wege der Gesamtrechtsnachfolge.
- Der Ausschluss eines Gesellschafters im Klagsweg ist möglich.
- Die GesbR kann in eine OG oder KG umgewandelt werden.
Die genannten Neuerungen gelten bereits für all jene Gesellschaften bürgerlichen Rechts, die nach dem 1.1.2015 gegründet wurden. Die Übergangsregelungen für bereits bestehende Gesellschaften werden in Kapitel 6 dargestellt.
Die genannten Bestimmungen sollen in dem vorliegenden Folder vorgestellt werden und so die GesbR als zB niederschwellige Alternative zur OG oder KG vorgestellt werden.
Die Autoren April 2015