Buch, Deutsch, Band 112, 326 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 433 g
Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeverbot zum Schutz der Medien im Strafverfahren
Buch, Deutsch, Band 112, 326 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 433 g
Reihe: Frankfurter kriminalwissenschaftliche Studien
ISBN: 978-3-631-58379-1
Verlag: Peter Lang
Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Verhältnis zweier demokratischer Grundwerte zueinander, nämlich der Medienfreiheit einerseits und dem Interesse an einer effektiven Strafverfolgung andererseits. Anhand der §§ 53 I Nr. 5 und 97 V StPO beleuchtet die Autorin die Erfordernisse einer Abwägung zwischen der Gewährleistung einer freien Medienberichterstattung und der Ahndung schwerer Straftaten. Die Studie analysiert die derzeitige Gesetzeslage und arbeitet unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts notwendige Änderungen heraus. Die Ergebnisse werden zu einem praktikablen Gesetzesvorschlag zusammengeführt, welcher die Konflikte zwischen dem Interesse an einer effektiven Strafverfolgung und dem Schutz der Medienfreiheit durch ausgewogene Regelungen auflöst.
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
- Sozialwissenschaften Medien- und Kommunikationswissenschaften Medienwissenschaften Medienphilosophie, Medienethik, Medienrecht
- Wirtschaftswissenschaften Wirtschaftssektoren & Branchen Medien-, Informations und Kommunikationswirtschaft Verlagswesen
- Sozialwissenschaften Medien- und Kommunikationswissenschaften Kommunikationswissenschaften
- Sozialwissenschaften Soziologie | Soziale Arbeit Soziale Gruppen/Soziale Themen Soziale Fragen & Probleme
- Rechtswissenschaften Wirtschaftsrecht Medienrecht
- Rechtswissenschaften Strafrecht
Weitere Infos & Material
Aus dem Inhalt: Medienfreiheit Art. 5 I GG – Informantenschutz – Staatliches Strafverfolgungsinteresse – Zeugnisverweigerungsrecht der Medienangehörigen im Strafprozess – Durchsuchung und Beschlagnahme in Redaktionsgebäuden – Cicero-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – Beihilfe zum Dienstgeheimnisverrat.