Buch, Deutsch, Band Heft 8, 100 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 171 g
Bautechnische und rechtliche Themensammlung - Heft 8
Buch, Deutsch, Band Heft 8, 100 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 171 g
Reihe: Bautechnische und -rechtliche Themensammlung
ISBN: 978-3-8462-0783-3
Verlag: Reguvis Fachmedien GmbH
Baujuristen und Sachverständige müssen in den beiden großen Themenbereichen Baurecht und Bautechnik umfassend informiert sein, da beide Fachbereiche stark aufeinander angewiesen sind. Baumängel können häufig nur dann abschließend bewertet werden, wenn Juristen und Techniker ihr Fachwissen eng miteinander verknüpfen. Die "Bautechnische und -rechtliche Themensammlung" bringt die jeweiligen Sichtweisen zusammen, indem gewerke- bzw. bauteilbezogen jeweils anhand vieler Beispiele heutige Kernprobleme des Bauens verständlich erläutert werden. Dazu werden zunächst häufig vorkommende und typische Fragen aufgeworfen, um anhand von Beispielen die wesentlichen technischen Grundlagen darzustellen, die jeweils rechtlich kommentiert werden.
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
- Rechtswissenschaften Bürgerliches Recht Privates Baurecht, Architektenrecht
- Technische Wissenschaften Bauingenieurwesen Baukonstruktion, Baufachmaterialien
- Technische Wissenschaften Bauingenieurwesen Baurecht, Recht für Ingenieure und Architekten
- Wirtschaftswissenschaften Wirtschaftssektoren & Branchen Bauindustrie, Baugewerbe
- Technische Wissenschaften Bauingenieurwesen Baugewerbe, Bauplanung, Baubetrieb
Weitere Infos & Material
Aus dem Inhalt: Die öffentl-rechtl. wie auch die privatrechtl. Anforderungen und Erwartungen an Bauwerke steigen stetig. Die Änderungen der Bautechnik gehen heute erheblich schneller als früher vonstatten, als sich Bauweisen und -produkte noch über einen längeren Zeitraum bewähren mussten und auch konnten.
Das Heft 8 behandelt den sich hieraus ergebenden Konflikt: Einerseits soll neu und leistungsfähig gebaut werden, andererseits sollen sich die Bauweisen bereits über längere Zeit praktisch bewährt haben. Diese widersprüchlichen Erwartungen werden an Beispielen aus verschiedenen Bereichen des Bauens verdeutlicht. Hinzu kommt, dass nicht nur die Berufsgruppen, sondern sogar jeder Einzelne etwas anderes unter dem Begriff der a.R.d.T. versteht. DIN-Normen und andere Regeln sind nicht von vorneherein mit anerkannten Regeln der Technik gleichzusetzen, wie dies häufig leider geschieht. Einerseits gibt es nicht für alle Fragen des Bauens solche Regeln, andererseits kann aufgrund der nicht mehr überschaubaren Zunahme von Regelwerken des DIN, der Fachverbände sowie der herstellenden Industrie nicht mehr von vornherein vorausgesetzt werden, dass eine Regel auch bekannt ist – eines der wesentlichen Elemente, damit sich eine Regel als anerkannte Regel der Technik etablieren kann.
Dabei war und bleibt der Begriff der a.R.d.T. als Platzhalter für richtiges Bauen dort notwendig, wo Inhalte nicht umfassend und detailliert beschrieben werden können. Die Autoren diskutieren diese Bedeutung der a.R.d.T.