E-Book, Deutsch, Band 60, 51 Seiten
Reihe: Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte
Böckenförde Vom Ethos der Juristen
2., durchgesehene Auflage 2011
ISBN: 978-3-428-53652-8
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)
E-Book, Deutsch, Band 60, 51 Seiten
Reihe: Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte
ISBN: 978-3-428-53652-8
Verlag: Duncker & Humblot
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Ernst-Wolfgang Böckenförde, Dr. jur., Dr. phil., Dr. h.c. mult., geboren 1930, studierte Rechtswissenschaft, Geschichte und Philosophie an den Universitäten Münster/Westfalen und München. Nach der Habilitation in Münster (1964) lehrte er als Professor für Öffentliches Recht, Verfassungsrecht und Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie in Heidelberg (1964-69), Bielefeld (1969-1977) und Freiburg i.Br. (seit 1977, emeritiert 1995). Von 1983 bis 1996 war er Richter am Bundesverfassungsgericht. »Er ist einer der profiliertesten Staatsrechtler seit Gründung der Bundesrepublik. Und er ist einer der wenigen Juristen, die einen Satz geprägt haben, der das ewige Leben hat: >Der freiheitliche, säkularisierte Rechtsstaat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.< Man nennt diesen Satz >Böckenförde-Diktum<. Es handelt sich um das E=mc2 der Staatslehre.« (Heribert Prantl in: SZ, 18.9.2010)
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Weitere Infos & Material
I. Ethos der Juristen: was meint das?: Zum Begriff Ethos - Ethos der Juristen - II. Erscheinungsformen des Ethos der Juristen: Ethos der römischen Juristen - Ethos der kontinentaleuropäischen Juristen der Neuzeit - Ethos der anglo-amerikanischen am Case-Law orientierten Juristen - III. Was kennzeichnet den Juristen als Juristen?: Der Grundgehalt des Ethos der Juristen - Drei kennzeichnende Beispiele - IV. Philosophisch-anthropologische Grundlagen des Ethos der Juristen: Der anthropologische Wurzelgrund - Rechtsgewissen und Rechtskultur als Formelemente - Verbleibende Bedeutung von Naturrecht




