Bode | Sozial 4.0 statt Hartz 4 | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 208 Seiten, Format (B × H): 170 mm x 220 mm

Bode Sozial 4.0 statt Hartz 4

Grundeinkommen in nur einer Minute
1. Auflage 2021
ISBN: 978-3-938277-04-1
Verlag: Trochos
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark

Grundeinkommen in nur einer Minute

E-Book, Deutsch, 208 Seiten, Format (B × H): 170 mm x 220 mm

ISBN: 978-3-938277-04-1
Verlag: Trochos
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark



Sozial 4.0 ist ein Quantensprung auf dem Weg zum Grundeinkommen. Mit Hilfe der Digitalisierung gelingt schrittweise die Revolution: Ein einfaches, integriertes und motivierendes System. Ulrich Bode vermittelt einen kompakten Überblick und entwickelt die Roadmap für ein Grundeinkommen. Sozial 4.0 statt Hartz IV bringt neuen Schwung in die politische Debatte.
Grundeinkommen in nur einer Minute.

Aus dem Inhalt:
Prinzipien eines Grundeinkommens
Menschenwürde und das Bundesverfassungsgericht
Freiheit und Motivation
Gerechtigkeit und die Grenzen des Wissens
Anfang und Ende der Arbeit
Steuern und Bürokratie
Sozialstaat und persönliche Verhältnisse
Digitalisierung
Konzept und System Grundeinkommen

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Zielgruppe


Politisch denkende Menschen, die sich für eine Modernisierung des Staat, insbesondere des Sozialstaats, interessieren.


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


3 Menschenwürde
Es besteht ein Anspruch auf ein Grundeinkommen in Höhe des Existenzminimums, denn das Grundgesetz gebietet es, jedem Menschen ein Existenzminimum zu sichern. Diese Absicherung ist im Grundsatz ohne Bedingungen zu erfüllen. Artikel 1 (1) in Verbindung mit Artikel 20 (1) setzen den Rahmen für ein Existenzminimum als Grundrecht ohne Gegenleistung. Grundgesetz Art 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.28 Art 20 (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.29 3.1. Menschenwürdiges Existenzminimum
Das Bundesverfassungsgericht leitet aus dem Grundgesetz ein „menschenwürdiges Existenzminimum“ ab. Dazu legt das Gericht in seinen Urteilen von 2010 und 201930 fest: Das menschenwürdige Existenzminimum ist ein absoluter Anspruch, der jedem Menschen ohne Gegenleistung zusteht. Dieser Anspruch kann auch durch „unwürdiges“ Verhalten nicht verwirkt werden. Der Anspruchsumfang muss realitätsgerecht und nachvollziehbar berechnet werden. Der Anspruch gewährleistet das gesamte Existenzminimum, zum einen die physische Existenz des Menschen, also Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit, zum anderen das soziokulturelle Existenzminimum zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Der Gesetzgeber kann den Anspruch nachrangig gewähren, also wenn Menschen ihre Existenz nicht vorrangig selbst (etwa durch Arbeit) sichern können. Der Gesetzgeber kann zur Mitwirkung an der Überwindung der Bedürftigkeit verpflichten. Sanktionen, die das Existenzminimum berühren, sind jedoch sehr enge Grenzen gesetzt. Fehlt die Mitwirkung grundlegend, wie die Beibringung von Unterlagen für den Antrag, kann die Leistung aber versagt werden. Ob der Gesetzgeber das Existenzminimum durch Geld-, Sach- oder Dienstleistungen31 sichert, bleibt grundsätzlich ihm überlassen. Das menschenwürdige Existenzminimum besteht also aus folgenden Elementen: Physische Existenz Körperliche Bedürfnisse: Nahrung, Kleidung, Hygiene Wohnen: Unterkunft, Hausrat, Heizung Gesundheit: Medizinische Versorgung Soziokulturelle Teilhabe Beide Elemente gehören rechnerisch als Ganzes zum Existenzminimum und lassen sich daher laut Gericht nicht in einen physischen Kernbereich und einen sozialen Randbereich aufspalten.32 Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende § 1 (1) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.33 Als Grundrecht ist das menschenwürdige Existenzminimum also ohne Voraussetzung oder Gegenleistung zu gewähren.34 Es kann allerdings in einem gewissen Rahmen, wie andere Grundrechte auch, eingeschränkt werden, d.h. es kann nachrangig zum eigenen Einkommen gewährt werden und es kann in geringem Maße mit Sanktionen belastet werden. Darüber hinaus hat der Staat die Wahlfreiheit bei der Umsetzung, etwa Geld- oder Sachleistung. Neben dem Grundgesetz und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, bildet u.a. auch folgende Vereinbarungen einen rechtlichen Rahmen für die existenzielle Absicherung: Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Artikel 34 – Soziale Sicherheit und soziale Unterstützung35 Europäischen Sozialcharta des Europarats36 Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der UN37 Vereinte Nationen Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Auszüge38: Artikel 3 Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. Artikel 22 Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind. Artikel 25 Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz. 3.1.1. Das Existenzminimum als Referenz Im Sozialbereich spricht man vom soziokulturellen Existenzminimum. Im Schuldrecht gibt es das pfändungsfreie Existenzminimum39. Das Einkommensteuerrecht verwendet die Bezeichnung sächliches Existenzminimum, das im Wesentlichen auf dem menschenwürdigen Existenzminimum basiert und als Grundfreibetrag40 den Steuerpflichtigen mindestens dieses Einkommen steuerfrei stellt41. 2021 beträgt der jährliche Grundfreibetrag 9.744 Euro, 2011 betrug er 8.004 Euro. Niemand soll unterhalb des Existenzminimums leben müssen. Bündnis 90/Die Grünen Grundsatzprogramm 202042 3.1.2. Wer Transferleistungen bezieht In Deutschland erfolgt die existenzielle Absicherung im Wesentlichen über folgende Transferleistungen: Mindestsicherung 2019 Anzahl Personen Arbeitslosengeld II / Sozialgeld (SGB II) 5,281 Mio. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII „Sozialhilfe“) 1,085 Mio. Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) 0,385 Mio. Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (SGB XII „Sozialhilfe“) 0,113 Mio. Summe 6,864 Mio. Die Zahl der Leistungsbezieher in der Mindestsicherung43 betrug damit 2019 knapp 6,9 Mio. Menschen. Das ist mit 8,3 % Anteil an der Gesamtbevölkerung die niedrigste Quote seit 200644 bei sinkender Tendenz. Bedingt durch die COVID-19-Pandemie ist es aber möglich, dass dieser Trend gebrochen wird. Die Zahlen sagen natürlich nichts darüber aus, ob das System ausreichend ist, ob Menschen durch das Raster fallen und ob Menschen eher darin verharren oder schnell wieder den Auf- und Ausstieg schaffen. Neben diesen sozialen Mindestsicherungen sind vor allem noch Hilfe zum Lebensunterhalt innerhalb von Einrichtungen (232.000 Berechtigte)45, Wohngeld (504.000 Haushalte)46 und Kinderzuschlag (104.000 Berechtigte mit 301.000 Kinder)47 zu erwähnen. Bezug von ALG II aufgeschlüsselt nach Personengruppen (Zahlen gerundet) 48: Gruppe Anzahl Personen Bedarfsgemeinschaften (BG) 2,80 Mio. Anteil BG mit Kindern unter 18 Jahren Das entspricht einem Anteil von 34,5 % aller BG. 0,97 Mio. Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) Das sind rund 2 Personen je BG. 5,55 Mio. Anteil Leistungsberechtigte (LB) 5,33 Mio. Anteil erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) Männer und Frauen etwa gleich viel; davon sind rund 0,5 Mio. Alleinerziehende. 3,74 Mio. Anteil nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) Das sind insbesondere Minderjährige. 1,54 Mio. Eine Bedarfsgemeinschaft49 ist ein Haushalt mit einer oder mehreren Personen. Eine Wohngemeinschaft bildet aber noch keine Bedarfsgemeinschaft. In einer Gemeinschaft wird das Einkommen nach Äquivalenzklassen gewichtet50, da es in größeren Haushalten zu Einsparungen (Skaleneffekt) kommt und daher Einpersonenhaushalte mit Mehrpersonenhaushalte nicht eins zu eins vergleichbar sind. Ergebnis ist das sogenannte Äquivalenzeinkommen, der Anteil jeder Person am Haushaltseinkommen, den diese für einen Lebensstandard...


Bode, Ulrich
Ulrich Bode ist Informatiker und seit vielen Jahren als Berater in Branchen wie Automotive, Handel, Finanzdienstleister und öffentliche Verwaltung tätig. In seinem Buch „Die Informationsrevolution“ (1997) sagte er unter anderem die Entwicklung des Smartphones (2007) und kryptografischen Digitalgeldes (2009) vorher. 2018 erschien „The Making of Digital“. Ulrich Bode ist Fellow der Gesellschaft für Informatik.
Politisch engagiert sich Ulrich Bode als Kreis- und Gemeinderat, in beiden Gremien auch als Referent für Digitalisierung und IT. Ulrich Bode setzt sich für grundlegende Reformen in Deutschland ein. Für ihn sind Digitalisierung und eGovernment die treibenden Potentiale für eine Modernisierung Deutschlands.



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