Bode | Bußgeldkatalog | Buch | 978-3-8240-1342-5 | sack.de

Buch, Deutsch, 168 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 231 g

Bode

Bußgeldkatalog

mit Maßnahmen nach Fahreignungs-Bewertungssystem und bei Fahrerlaubnis auf Probe
8. Auflage 2014
ISBN: 978-3-8240-1342-5
Verlag: Deutscher Anwaltverlag & Institut der Anwaltschaft GmbH

mit Maßnahmen nach Fahreignungs-Bewertungssystem und bei Fahrerlaubnis auf Probe

Buch, Deutsch, 168 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 231 g

ISBN: 978-3-8240-1342-5
Verlag: Deutscher Anwaltverlag & Institut der Anwaltschaft GmbH


Zum 1.5.2014 wurden wesentliche Teile des Fahrerlaubnisrechts grundlegend neu geregelt. Der neue Bußgeldkatalog trägt u.a. der Anhebung der Verwarnungsgeldobergrenze von 35 € auf 55 € Rechnung und nutzt so den neu eröffneten Spielraum für eine differenzierte Anpassung der Verwarnungsgeldregelsätze (z. B. bei Park- und Geschwindigkeitsverstößen). In das Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) werden dem entsprechend Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nur eingetragen, wenn eine Geldbuße von mindestens 60 € festgesetzt worden ist (früher 40 €). Im neuen Fahreignungs-Bewertungssystem werden die in das Fahreignungsregister eingetragenen Entscheidungen wegen im Straßenverkehr begangener Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten nicht mehr mit 1 bis 7 Punkten sondern nur noch mit 1 bis 3 Punkten bewertet, je nach Schwere der Zuwiderhandlung. Die nach Landesrecht zuständige Behörde hat gegenüber den Inhabern einer Fahrerlaubnis folgende Maßnahmen stufenweise zu ergreifen, sobald sich in der Summe folgende Punktestände ergeben: Ergeben sich vier oder fünf Punkte, ist der Inhaber einer Fahrerlaubnis beim Erreichen eines dieser Punktestände schriftlich zu ermahnen; ergeben sich sechs oder sieben Punkte, ist der Inhaber einer Fahrerlaubnis beim Erreichen eines dieser Punktestände schriftlich zu verwarnen; ergeben sich acht oder mehr Punkte, gilt der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Fahrerlaubnis ist zu entziehen. Es werden nur noch die Personen erfasst und zentral gespeichert, die durch gefährdende Verkehrsverstöße auffallen. Rein formale Verstöße, die sich nicht unmittelbar auf die Verkehrssicherheit auswirken, werden nicht mehr eingetragen. Nur wer durch eine Vielzahl von Verstößen auffällt, wird den Maßnahmen des Punktsystems unterworfen. Für alle anderen bleibt damit ein Eintrag in Flensburg ohne weitere Folgen, weil keine oder nur wenige neue Delikte hinzukommen Rotlichtverstöße von Radfahrern werden nunmehr eigenständig aufgeführt, der bisherige Regelsatz von 45 wird auf 60 € angehoben. Verschaffen Sie sich mit der 8. Auflage des Bußgeldkatalogs den Überblick über die seit 1.5.2014 geltende Rechtslage, um Ihre Mandanten ab sofort rechtssicher beraten zu können. Zu jedem Tatbestand wird zusätzlich die Punktbewertung angegeben und ob es sich dabei um eine schwerwiegende Zuwiderhandlung im Sinne der Vorschriften über die Fahrerlaubnis auf Probe handelt. Der Bußgeldkatalog, das Punktsystem und die Maßnahmen bei Fahrerlaubnis auf Probe werden in diesem Werk gemeinsam behandelt. In einer Einführung werden die Vorschriften erläutert, was den Zugang zu der Materie erleichtert. Die maßgeblichen Regelungen der BKatV, BKat-Tabellen, FeV, des OWiG, StGB, StVG und der StPO runden den Bußgeldkatalog mit seinen Anlagen ab. Durch das Inhaltsverzeichnis und das am Ende abgedruckte Stichwort-verzeichnis haben Sie einen raschen Zugriff auf die jeweils interessierenden Gesichtspunkte. Perfekt beraten: Der aktuelle Bußgeldkatalog ab 1.5.2014 – sofort wissen, wie viel ein Verstoß kostet und ob er Punkte bringt!

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