Blume | Internationales Übereinkommen über den Eisenbahn-Frachtverkehr vom 14. Oktober 1890 | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 236 Seiten, eBook

Blume Internationales Übereinkommen über den Eisenbahn-Frachtverkehr vom 14. Oktober 1890

mit den Änderungen und Ergänzungen in der Zusatzvereinbarung vom 16. Juli 1895 und in den Zusatzübereinkommen vom 16. Juni 1898 und vom 19. September 1906 und Zusatzerklärung vom 20. September 1893, vereinbart zwischen Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich und Ungarn, Rumänien, Rußland, Schweden und der Schweiz.
1910
ISBN: 978-3-642-47398-2
Verlag: Springer
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark

mit den Änderungen und Ergänzungen in der Zusatzvereinbarung vom 16. Juli 1895 und in den Zusatzübereinkommen vom 16. Juni 1898 und vom 19. September 1906 und Zusatzerklärung vom 20. September 1893, vereinbart zwischen Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich und Ungarn, Rumänien, Rußland, Schweden und der Schweiz.

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Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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Erster Teil. Einleitung.- I. Überblick über die Geschichte des Internationalen Übereinkommens.- II. Rechtliche Natur des IÜ.- III. Verhältnis zu den Bestimmungen des VDEV und ITK.- Zweiter Teil. Internationales Übereinkommen.- Eingang.- Art. 1. Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens.- Art. 2. Ausschluß der Anwendung der Bestimmungen des Internationalen Übereinkommens auf bestimmte Gegenstände.- Art. 3. Von der Beförderung ausgeschlossene oder nur bedingungsweise zugelassene Gegenstände.- Art. 4. Geltung der Tarifbedingungen.- Art. 5. Beförderungspflicht der Eisenbahnen.- Art. 6. Inhalt und Form des Frachtbriefes.- Art. 7. Haftung für die Angaben und Erklärungen im Frachtbriefe Bahnseitige Ermittelungen. Frachtzuschläge.- Art. 8. Abschluß des Frachtvertrages. Frachtbriefduplikate.- Art. 9. Verpackung der Güter.- Art. 10. Zoll-, Steuer- und Polizeivorschriften.- Art. 11. Grundsätze für die Frachtberechnung.- Art. 12. Zahlung der Fracht.- Art. 13. Nachnahme.- Art. 14. Lieferfristen.- Art. 15. Nachträgliche Verfügungen oder Anweisungen.- Art. 16. Auslieferung der Güter am Bestimmungsort.- Art. 17. Pflichten des Empfängers bei der Annahme der Güter.- Art. 18. Beförderungshindernisse.- Art. 19. Verfahren bei Ablieferung der Güter.- Art. 20. Rechte und Pflichten der Empfangsbahn.- Art. 21. Pfandrecht der Eisenbahn.- Art. 22. Wirkungen des Pfandrechts.- Art. 23. Beförderungsgemeinschaft der Eisenbahnen.- Art. 24. Ablieferungshindernisse.- Art 25. Feststellung von Verlust, Minderung und Beschädigung der Güter.- Art. 26. Aktivlegitimation.- Art. 27. Haftpflicht der Bahnen in der Beförderungsgemeinschaft Klage.- Art. 28. Widerklage oder Einrede.- Art. 29. Haftung der Eisenbahn für ihre Leute.- Art. 30. Haftung der Eisenbahn für Verlust,Minderung oder Be Schädigung.- Art. 31. Beschränkung der Haftung bei besonderen Gefahren.- Art. 32. Beschränkung der Haftung bei Gewichtsverlusten.- Art. 33. Vermutung für den Verlust des Gutes.- Art. 34. Schadensersatz bei gänzlichem oder teilweisem Verlust des Gutes.- Art. 35. Beschränkung des Schadensersatzes bei Spezialtarifen.- Art. 36. Wiederauffinden verlorener Güter.- Art. 37. Schadensersatz für Beschädigung des Gutes.- Art. 38. Interessedeklaration. Wirkung bei Verlust, Minderung oder Beschädigung.- Art. 39. Haftung für Versäumung der Lieferfrist.- Art. 40. Vergütung im Falle der Versäumung der Lieferfrist.- Art. 41. Schadensersatz bei Arglist oder grober Fahrlässigkeit.- Art. 42. Verzinsung der Entschädigungsbeträge.- Art. 43. Ausschluß der Haftung bei verbotenen oder nur bedingungsweise zugelassener Beförderung.- Art. 44. Erlöschen der Ansprüche gegen die Eisenbahn.- Art. 45. Verjährung der Schadensansprüche gegen die Eisenbahn.- Art. 46. Unzulässigkeit der Geltendmachung erloschener und verjährter Ansprüche.- Art. 47. Rückgriffsrecht der Bahnen untereinander.- Art. 48 Rückgriff im Falle der Versäumung der Lieferfrist.- Art. 49. Ausschluß der Solidarhaft für den Rückgaiff.- Art. 50. Wirkung der im Entschädigungsprozeß gegen die rückgriffnehmende Bahn ergangenen Entscheidung.- Art. 51. Einheitlichkeit des Verfahrens im Rückgriffsprozeß.- Art. 52. Unzulässigkeit der Verbindung des Rückgriffsverfahrens mit dem Entschädigungsverfahren.- Art. 53. Gerichtszuständigkeit im Rückgriffsprozeß.- Art. 54. Befugnis der Eisenbahnen, andere Vereinbarungen für den Rückgriff zu treffen.- Art. 55. Verbindlichkeit der Gesetze des Prozeßrichters.- Art. 56. Vollstreckbarkeit der Urteile und Sicherstellung der Prozeß- kosten.- Art.57. Errichtung eines Central-Amtes und Zuständigkeit desselben.- Art. 58. Liste der Eisenbahnen.- Art. 59. Revisionskonferenzen.- Art. 60. Verbindlichkeit und Dauer des Internationalen Übereinkommens.- Liste der Eisenbahnen und Anlagen 1–4.- Liste der Eisenbahnstrecken.- Ersatz für Anlage 1. Alphabetisches Verzeichnis der vom internationalen Transporte ausgeschlossenen oder nur bedingungsweise zugelassenen Gegenstände.- Anlage 2. Frachtbriefformular zwischen Seite 214 und.- Anlage 3. Erklärung über mangelhafte Verpackung.- Anlage 3a Allgemeine Erklärung darüber.- Anlage 4. Nachträgliche Anweisung.



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