Bieritz-Harder | Menschenwürdig leben | Buch | 978-3-8305-0214-2 | www2.sack.de

Buch, Deutsch, Band 13, 302 Seiten, Format (B × H): 140 mm x 210 mm, Gewicht: 375 g

Reihe: Rostocker Rechtswissenschaftliche Abhandlungen

Bieritz-Harder

Menschenwürdig leben

Ein Beitrag zum Lohnabstandsgebot des Bundessozialhilfegesetzes, seiner Geschichte und verfassungsrechtlichen Problematik
Erscheinungsjahr 2001
ISBN: 978-3-8305-0214-2
Verlag: BWV

Ein Beitrag zum Lohnabstandsgebot des Bundessozialhilfegesetzes, seiner Geschichte und verfassungsrechtlichen Problematik

Buch, Deutsch, Band 13, 302 Seiten, Format (B × H): 140 mm x 210 mm, Gewicht: 375 g

Reihe: Rostocker Rechtswissenschaftliche Abhandlungen

ISBN: 978-3-8305-0214-2
Verlag: BWV


Das sogenannte Lohnabstandsgebot der Sozialhilfe (§ 22 IV BSHG) soll die Höhe der Regelsätze und damit den Umfang der Hilfe zum Lebensunterhalt insgesamt begrenzen. Auf dem Prüfstand steht damit das sozialhilferechtliche Existenzminimum. Auslegung wie Sinn und Zweck des § 22 IV BSHG sind in der sozialhilferechtlichen Literatur jedoch umstritten und unklar. Eine Klärung erweist sich aber um so dringlicher, seit das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 29. Mai 1990 dem sozialhilferechtlichen Existenzminimum eine maßgebende Bedeutung im Blick auf das steuerrechtliche Kinderexistenzminimum zugewiesen hat. Insofern hat die Festlegung des sozialhilferechtlichen Existenzminimums Auswirkungen, die weit über den Bereich des Sozialhilferechts hinausgehen.
Die Untersuchung setzt mit der Auslegung des § 22 IV BSHG ein. In diesem Zusammenhang werden – beginnend mit 1941 – auch die Vorläuferfassungen der heute in § 22 IV BSHG definierten Obergrenze herangezogen. Auf dem Hintergrund der Geschichte des Armenpflege- und des Armenfürsorgerechts wird dann nach dem Sinn und Zweck des "Lohnabstandsgebots" gefragt. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei seiner Beziehung zu dem das Sozialhilferecht kennzeichnenden Bedarfsdeckungsprinzip.
Eine weitere wesentliche Frage richtet sich auf die Verfassungsmäßigkeit des § 22 IV BSHG. In diesem Zusammenhang wird sowohl das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes wie auch Art. 1 Abs. 1 GG in den Blick genommen, der immer wieder mit Bezug auf das sozialrechtliche Existenzminimum genannt wird.

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