§ 184b Abs. 4 StGB im Lichte neuer Medien
Buch, Deutsch, 363 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 545 g
ISBN: 978-3-428-14538-6
Verlag: Duncker & Humblot
Jan Baumann geht der Frage nach, inwieweit das Betrachten kinderpornografischer Darstellungen im Internet bereits dann strafbar ist, wenn der Täter diese Darstellungen nicht bewusst herunterlädt oder er keine Kenntnis von der beim Betrachten im Hintergrund stattfindenden Zwischenspeicherung hat. Der Autor hat sich im Wege der klassischen Auslegung mit dem bestehenden Besitzbegriff des § 184b Abs. 4 StGB auseinandergesetzt und dabei einen neuen, digitalen Besitzbegriff entwickelt. Dieser zielt nicht auf die zwischenspeichernde Festplatte oder andere Computerbauteile ab, sondern bezieht sich allein auf die Beherrschbarkeit der angezeigten kinderpornografischen Darstellung auf dem Computerbildschirm.
'Besitz' i.S.d. § 184b StGB umfasst damit auch den Besitz durch bloße Datenherrschaft. Ein solches Begriffsverständnis ermöglicht einen lückenlosen Strafrechtsschutz auch ohne die Schaffung neuer, wiederum auslegungsbedürftiger Abruftatbestände. Der Einführung einer Abrufstrafbarkeit durch das 49. StrÄndG hätte es daher nicht bedurft.
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
A. Einführung
Urteil des OLG Hamburg vom 15.2.2010 – 2–27/09 (REV) – Kritik und Stellungnahme
B. Besitz i.S.d. Strafrechts
Allgemeine Betrachtungen – Historische Entwicklung der Besitzstrafbarkeit – Der Besitzbegriff in der Gesamtrechtsordnung – Funktionen und Erscheinungsformen von Besitzdelikten – Zusammenfassung
C. Daten- und Schriftenbegriffe
Der Datenbegriff – Der Schriftenbegriff i.S.d. § 11 Abs. 3 StGB – Technische Abläufe beim 'Betrachten' von Webseiten – Zwischenergebnis
D. Besitz i.S.d. § 184b Abs. 4 StGB bei digitalen Inhalten
Tathandlung des Sich-Verschaffens und des Besitzens – Subjektiver Tatbestand – Besondere Tatbestandskonstellationen
E. Besitz i.S.d. § 184b Abs. 4 StGB durch bloße Datenherrschaft
Auslegung des bestehenden Besitzbegriffs – Abwägung der Auslegungsergebnisse – Die Abbildung i.S.d. § 11 Abs. 3 StGB als Tatobjekt – Ergebnis der Auslegung – Besitz als bloße Konsumstrafbarkeit
F. Endergebnis
Relativität der Rechtsbegriffe – Der Besitzbegriff in der Rechtsordnung – Besitz durch Datenherrschaft
Literaturverzeichnis
Sachwortregister




