Barnewitz | Die Entschädigung der Freimaurerlogen nach 1945 und nach 1989 | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 20, 202 Seiten

Reihe: Juristische Zeitgeschichte / Abteilung 5

Barnewitz Die Entschädigung der Freimaurerlogen nach 1945 und nach 1989


1. Auflage 2011
ISBN: 978-3-11-026465-4
Verlag: De Gruyter
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)

E-Book, Deutsch, Band 20, 202 Seiten

Reihe: Juristische Zeitgeschichte / Abteilung 5

ISBN: 978-3-11-026465-4
Verlag: De Gruyter
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Der Verfasser zeigt in seiner Arbeit auf, weshalb und wie Freimaurerlogen während der NS-Zeit verfolgt wurden und wie sie ihre Vermögenswerte verloren haben. Für alle Besatzungszonen in Deutschland wird dargestellt, wie sich die Wiedergutmachung für die Freimaurerlogen nach der NS-Zeit völkerrechtlich entwickelte. In den westlichen Besatzungszonen und in der jungen Bundesrepublik Deutschland haben die Freimaurerlogen, anders als in der sowjetischen Besatzungszone und DDR, eine Wiedergutmachung erfahren.

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1;Vorwort;7
2;Abkürzungsverzeichnis;17
3;Einleitung;25
3.1;A) Themenstellung / Fragestellung;25
3.2;B) Forschungsstand;31
3.3;C) Gang der Untersuchung;33
4;1. TEIL: DIE ENTZIEHUNG DURCH DIE NATIONALSOZIALISTEN;35
4.1;1. Kapitel: Freimaurervereine;37
4.1.1;A) Kurze Geschichte der Freimaurer und ihre Weltanschauung;37
4.1.2;B) Die drei deutschen rechtsfähigen Mutterlogen der Gegenwart;40
4.1.2.1;I. Die Große Nationale Mutterloge „Zu den drei Weltkugeln“;40
4.1.2.2;II. Die Große Landesloge „Freimaurer von Deutschland“;42
4.1.2.3;III. Die Mutterloge der Alten Freien und Angenommenen Maurer von Deutschland;43
4.2;2. Kapitel: Unterdrückung der Freimaurerlogen durch das NS-Regime;45
4.2.1;A) NS-Weltanschauung und Freimaurerlogen;45
4.2.2;B) Wachsender NS-Druck und Versuch der Anpassung der Freimaurerlogen 1933–1935;47
4.2.3;C) Maßnahmen des NS-Regimes gegen die Freimaurer;52
4.2.3.1;I. Der Göring-Erlass und seine Folgen;52
4.2.3.2;II. Zwangsauflösung von weiteren Logen und das Gesetz über die Entziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933;61
4.2.4;D) Folgen der Maßnahmen gegen die Freimaurer;63
5;2. TEIL: WIEDERGUTMACHUNGSGESCHICHTE VON 1945–1989;65
5.1;3. Kapitel: Neuanfang nach der NS-Zeit;67
5.1.1;A) Wiedergutmachung von NS-Unrecht kraft Völkerrechts;67
5.1.2;B) Vermögenssperrungen durch die Militärregierungen, Militärregierungsgesetz Nr. 52;69
5.1.3;C) Das Potsdamer Abkommen;70
5.1.4;D) Der Alliierte Kontrollrat;72
5.2;4. Kapitel: Rückerstattung kraft Völkerrechts in der sowjetischen Besatzungszone und der DDR;76
5.2.1;A) Erste Wiedergutmachungsgesetze;76
5.2.1.1;I. Das Thüringer Wiedergutmachungsgesetz;76
5.2.1.2;II. SMAD-Befehl Nr. 82;79
5.2.1.3;III. Sonstige landesrechtliche Regelungen in der sowjetischen Besatzungszone;79
5.2.2;B) Ergebnis;80
5.3;5. Kapitel: Wiederzulassung der Freimaurerlogen nach dem Zusammenbruch des NS-Staates;81
5.3.1;A) Sowjetische Besatzungszone;81
5.3.2;B) Amerikanische Besatzungszone;83
5.3.3;C) Britische Besatzungszone;85
5.3.4;D) West-Berliner Sektoren;87
5.3.5;E) Französische Besatzungszone;88
5.4;6. Kapitel: Rückerstattung kraft Völkerrechts in den westlichen Besatzungszonen und der BRD;89
5.4.1;A) Rückerstattungsentwurf des US-Länderrats für alle westlichen Zonen;89
5.4.2;B) Rückerstattungsgesetz in der amerikanischen Besatzungszone;90
5.4.3;C) Rückerstattungsgesetz in der französischen Besatzungszone;94
5.4.4;D) Rückerstattungsgesetz in der britischen Besatzungszone;95
5.4.5;E) Rückerstattungsgesetz für die West-Berliner Sektoren;97
5.4.6;F) Ergebnis;98
5.5;7. Kapitel: Ergänzungen zu den westlichen Rückerstattungsgesetzen nach Gründung der BRD;99
5.5.1;A) Fortsetzung der Wiedergutmachung nach Gründung der Bundesrepublik;99
5.5.2;B) Das Bundesentschädigungsgesetz;101
5.5.3;C) Inkraftsetzung des Deutschlandvertrags;103
5.5.4;D) Das Bundesrückerstattungsgesetz;104
6;3. TEIL: WIEDERGUTMACHUNG IN DEN NEUEN BUNDESLÄNDERN SEIT 1990 NACH DEM VERMÖGENSGESETZ;105
6.1;8. Kapitel: Veränderungen in der DDR und Europa;107
6.1.1;A) Das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen;109
6.1.1.1;I. Auswirkungen des Thüringer Wiedergutmachungsgesetzes;111
6.1.1.2;II. Die zur Wiedergutmachung von NS-Unrecht eingerichteten Behörden nach dem Vermögensgesetz;111
6.1.1.2.1;1. Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV);111
6.1.1.2.2;2. Die Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen für NS-Verfolgte;113
6.1.1.2.3;3. Die Landesämter zur Regelung offener Vermögensfragen;114
6.1.2;B) Das Investitionsvorranggesetz;115
6.1.3;C) Das NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz;117
6.2;9. Kapitel: Anspruchsvoraussetzungen für Freimaurerlogen nach dem Vermögensgesetz;123
6.2.1;A) Erste Anspruchsvoraussetzung: Fortbestehen der Freimaurerlogen;123
6.2.1.1;I. Reaktivierung;123
6.2.1.1.1;1. Göring-Erlass benötigt eine Ermächtigungsgrundlage;123
6.2.1.1.1.1;a) Auflösungsmöglichkeit der altpreußischen Mutterlogen;124
6.2.1.1.1.2;b) Auflösungsmöglichkeit von Tochterlogen;125
6.2.1.1.1.3;c) Zwischenergebnis;126
6.2.1.1.1.4;d) Ermächtigungsgrundlage für den Göring-Erlass;127
6.2.1.1.1.4.1;(1) Königlicher Akt als Ermächtigungsgrundlage für den Göring-Erlass;127
6.2.1.1.1.4.2;(2) Reichstagsbrandverordnung als Ermächtigungsgrundlage;128
6.2.1.1.1.4.3;(3) Runderlass des Ministers des Innern vom 28. August 1934 als Ermächtigungsgrundlage für den Göring-Erlass;129
6.2.1.1.1.4.4;(4) Ergebnis;130
6.2.1.1.2;2. Verbot von Freimaurerlogen durch NS-Gesetz;131
6.2.1.1.3;3. Zwischenergebnis;131
6.2.1.1.4;4. Reaktivierung der Freimaurerlogen als Anspruchsberechtigung nach dem VermG;132
6.2.1.1.4.1;a) Reaktivierung der beiden Altpreußischen Mutterlogen;132
6.2.1.1.4.2;b) Fehlende Reaktivierung von aufgelösten Tochterlogen auf dem Gebiet der Neuen Bundesländer;132
6.2.1.2;II. Rechtsnachfolge oder Funktionsnachfolge?;133
6.2.1.2.1;1. Anspruchsberechtigung von Mutterlogen für nicht mehr existierende Tochterlogen kraft Rechtsnachfolge nach dem Vermögensgesetz;133
6.2.1.2.1.1;a) Altpreußische Mutterlogen als Rechtsnachfolgerinnen;133
6.2.1.2.1.1.1;(1) Herrschende Meinung: Anspruchsberechtigung anerkannt;136
6.2.1.2.1.1.2;(2) Gegenansicht: Keine Anspruchsberechtigung der Mutterloge;137
6.2.1.2.1.1.3;(3) Stellungnahme;139
6.2.1.2.1.1.4;(4) Ergebnis;139
6.2.1.2.1.2;b) AFuAMvD Mutterloge als Rechtsnachfolgerin für ihre verbundenen Tochterlogen;140
6.2.1.2.1.2.1;(1) Anerkennung der Anspruchsberechtigung;141
6.2.1.2.1.2.2;(2) Ablehnung der Anspruchsberechtigung mangels Vermögensübergang;142
6.2.1.2.1.2.3;(3) Stellungnahme;142
6.2.1.2.1.2.4;(4) Ergebnis;142
6.2.1.2.2;2. Anspruchsberechtigung von Freimaurerlogen als Funktionsnachfolgerinnen;142
6.2.1.2.2.1;a) Funktionsnachfolgerin und das Vermögensgesetz;143
6.2.1.2.2.1.1;(1) Erste Meinung: VermG umfasst Funktionsnachfolge;145
6.2.1.2.2.1.2;(2) Zweite Meinung: VermG umfasst Funktionsnachfolge nicht;146
6.2.1.2.2.1.3;(3) Stellungnahme;146
6.2.1.2.2.1.4;(4) Ergebnis;147
6.2.1.2.2.2;b) Anspruchsvoraussetzung der AfuAMvD als Funktionsnachfolgerin für ihre verbundenen Logen;148
6.2.1.2.2.2.1;(1) Erste Meinung: AFuAMvD als Funktionsnachfolgerin;148
6.2.1.2.2.2.2;(2) Zweite Meinung: AFuAMvD keine Funktionsnachfolge;150
6.2.1.2.2.2.3;(3) Stellungnahme;151
6.2.1.2.2.2.4;(4) Ergebnis;151
6.2.2;B) Zweite Anspruchsvoraussetzung: NS-Verfolgung;151
6.2.2.1;I. Verfolgung aus politischen Gründen;152
6.2.2.1.1;1. Politische Überzeugungshaltung;154
6.2.2.1.2;2. Reale Verfolgung;156
6.2.2.1.3;3. Stellungnahme;157
6.2.2.1.4;4. Ergebnis;158
6.2.2.2;II. NS-Verfolgung aus weltanschaulichen Gründen;158
6.2.2.3;III. Ergebnis;161
6.2.3;C) Dritte Anspruchsvoraussetzung: Vermögensverlust;161
6.2.3.1;I. Vermögensverlust durch Zwangsverkauf;162
6.2.3.2;II. Vermögensverlust durch Enteignung;166
6.2.3.3;III. Vermögensverlust auf andere Weise;166
6.3;10. Kapitel: Zwei Wiedergutmachungsbeispiele nach dem Vermögensgesetz;168
6.3.1;A) Wiedergutmachung von NS-Unrecht zugunsten der neu gegründeten Funktionsnachfolgerinnen „Zu den drei Schwertern und Asträa zur grünenden Raute“ und zum „goldenen Apfel im Orient“;168
6.3.1.1;I. Kurze Einführung zu den Dresdner Freimaurerlogen;168
6.3.1.2;II. Wiedergutmachungsverfahren;169
6.3.1.2.1;1. Verfolgungsbedingter Vermögensverlust während der NS-Zeit;169
6.3.1.2.2;2. Mögliche Anspruchssteller nach dem Vermögensgesetz;170
6.3.1.2.2.1;a) Keine Reaktivierung der Dresdner Freimaurerlogen;170
6.3.1.2.2.2;b) Großlogen als Rechtsnachfolgerinnen;170
6.3.1.2.2.3;c) Großlogen als Funktionsnachfolgerinnen;171
6.3.1.2.2.4;d) Neu gegründete Freimaurerlogen als mögliche Funktionsnachfolgerinnen;171
6.3.1.2.2.5;e) Zwischenergebnis;172
6.3.1.2.2.6;f) Anerkennung der Funktionsnachfolge gegenüber den neu gegründeten Tochterlogen;172
6.3.1.2.2.6.1;(1) Vergleich der Satzungen – Freimaurerloge „Zu den drei Schwertern“ e.V. zu Dresden zu der ehemaligen Freimaurer Genossenschaft;174
6.3.1.2.2.6.2;(2) Zwischenergebnis;175
6.3.1.2.2.6.3;(3) Vergleich der Satzungen-Freimaurerloge „Zum goldenen Apfel, Dresden“ e.V. im Vergleich zu der ehemaligen Freimaurer Genossenschaft;175
6.3.1.2.2.6.4;(4) Ergebnis zur Funktionsnachfolge;176
6.3.1.2.3;3. Außergerichtlicher Vergleich;177
6.3.1.2.4;4. Ergebnis;179
6.3.2;B) Rückerstattungsausschluss nach §§ 4, 5 VermG am Beispiel des Stammhauses der GNML „3WK“;180
6.3.2.1;I. Das Stammhaus der GNML „3WK“;180
6.3.2.2;II. Wiedergutmachungsverfahren nach dem VermG;180
6.3.2.3;III. Gerichtliches Verfahren und Vergleich;182
6.3.2.4;IV. Ergebnis;183
7;4. TEIL: SCHLUSSBETRACHTUNGEN;185
7.1;11. Kapitel: Zusammenfassung und Ausblick;187
8;ANHANG;189
8.1;Literaturverzeichnis;191


Lars Barnewitz, Rechtsanwalt in Berlin, Düsseldorf und Hamburg.



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