E-Book, Deutsch, Band 10.1, 554 Seiten, E-Book-Text
Von der Universitätsgründung bis zum Westfälischen Frieden 1456–1648
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Reihe: Beiträge zur Geschichte der Universität Greifswald
ISBN: 978-3-515-10020-5
Verlag: Franz Steiner
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
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1;Inhaltsverzeichnis;6
2;Vorwort der Herausgeber;12
3;Einleitung;16
4;Editorische Vorbemerkungen;64
5;1. Papst Calixt III. gestattet auf Bitte Herzog Wartislaws IX. vonPommern-Stettin die Einrichtung einer Universität in Greifswaldund trifft Anordnungen über deren Ausstattung, innereEinrichtungen und obrigkeitliche Aufsicht;68
6;2. Bischof Henning von Kammin macht die päpstliche Stiftungsbullebekannt und beauftragt Heinrich Rubenow, den er als Vizekanzlerder Universität einsetzt, ein Konzil einzurichten, mit dem Recht,den Rektor zu wählen und Statuten zu setzen;72
7;3. Herzog Wartislaw IX. setzt Heinrich Rubenow als seinenVizedominus an der Universität ein und gestattet ihm, ein Konzileinzuberufen, das den Rektor wählen, Statuten setzen, ein Siegelund Szepter anfertigen lassen sowie die Magister und Lektorenannehmen oder entlassen soll;74
8;4. Die Universität, das Domkapitel von St. Nikolai und der Rat derStadt Greifswald schließen einen Vertrag über gegenseitigenBeistand, Gerichtsbarkeit, Verwaltung der Lehrämter undVerwendung der Einkünfte;75
9;5. Kaiser Friedrich III. bestimmt, dass die Angehörigen derUniversität Greifswald keiner anderen als der kaiserlichen undherzoglichen Gerichtsbarkeit unterworfen sind und dass die dortPromovierten dieselben Rechte wie die Absolventen derUniversitäten Bologna, Siena, Padua, Pavia, Perugia, Paris undLeipzig genießen sollen;84
10;6. Statutenentwurf der Philosophischen Fakultät;86
11;7. Statuten der Philosophischen Fakultät;116
12;8. Bischof Benedikt von Cammin befreit die Universität von jederfremden Jurisdiktion und ordnet an, dass die Scholaren nur vor demRektor oder dem Bischof bzw. seinen Beauftragten in der StadtGreifswald belangt werden dürfen;153
13;9. Statuten der Universität;158
14;10. Amtspflichten und Vorrechte des Dekans der Artistenfakultät;218
15;11. Herzog Philipp I. bestätigt die Statuten der Universität, bekräftigtinsbesondere die Bestimmungen über Wahl und Amtszeiten derRektoren und ermahnt die Universitätsangehörigen zur Einhaltungder Disziplin;220
16;12. Einigung zwischen dem Rat der Stadt Greifswald und derUniversität über Jurisdiktionsfragen;226
17;13. Herzog Philipp I. bestätigt gegenüber der Stadt Greifswald dieBefreiung aller Universitätsangehörigen von Türkensteuer undbürgerlichen Anpflichten;233
18;14. Herzog Philipp I. erklärt, der Universität Greifswald neben denbereits bestehenden Hebungen 1200 Gulden jährlich aus derherzoglichen Kammer zuwenden zu wollen und künftig vierKuratoren für die Universität einzusetzen;235
19;15. Im Visitationsrezess für die Greifswalder Kirchen legt HerzogPhilipp I. fest, dass die drei theologischen Professuren künftig mitden Greifswalder Stadtpfarreien verbunden werden und trifftAnordnungen über deren Besoldung;241
20;16. Die Herzöge Johann Friedrich, Bogislaw XIII., Ernst Ludwig,Barnim X. und Kasimir ermahnen die Professoren unter Strafandrohung,ihren Vorlesungsverpflichtungen nachzukommen, undkündigen die Neuordnung der Vorlesungen an;246
21;17. Die Herzöge Johann Friedrich, Bogislaw XIII., Ernst Ludwig,Barnim X. und Kasimir bestellen zwei neue Professoren ermahnendie Professoren dazu, regelmäßig Vorlesungen und Disputationenabzuhalten und ordnen den vierteljährlichen schriftlichen Nachweisüber gehaltene Vorlesungen an;248
22;18. Ordnung der Vorlesungen an der Universität;250
23;19. Die Herzöge Johann Friedrich, Bogislaw XIII., Ernst Ludwig,Barnim X. und Kasimir regeln die Rechnungslegung des Universitätsprokurators;253
24;20. Die Herzöge Johann Friedrich, Bogislaw XIII., Ernst Ludwig,Barnim X. und Kasimir bestätigen sämtliche Privilegien, Rechteund die Jurisdiktionsgewalt der Universität, insbesondere die vonPhilipp I. vorgenommene Dotation der Universität und erweiterndieselbe auf 1500 Gulden jährlich;255
25;21. Die Herzöge Johann Friedrich, Bogislaw XIII., Ernst Ludwig,Barnim X. und Kasimir ermahnen die Universität, Knaben aus derPartikularschule nur mit Zustimmung der Schulaufseher zurDeposition zuzulassen;266
26;22. Herzog Bogislaw XIII. befiehlt der Universität, Vorschläge zurReform der Disziplinarordnung auszuarbeiten und ordnet einebesondere Aufsicht über die Ordnung der Vorlesungen und dieDisziplin an der Philosophischen Fakultät an;268
27;23. Instruktion der Universität für den Oeconomus;271
28;24. Visitationsabschied der Herzöge Johann Friedrich, Bogislaw XIII.,Ernst Ludwig, Barnim X. und Kasimir für die Universität;274
29;25. Die Herzöge Johann Friedrich, Bogislaw XIII., Ernst Ludwig,Barnim X. und Kasimir übersenden der Universität den Visitationsabschied,fordern dessen unbedingte Befolgung und drohen Strafenbei Zuwiderhandlung an;289
30;26. Visitationsabschied Herzog Ernst Ludwigs für die Universität;290
31;27. Entwurf einer forma disciplinae der Oeconomie;298
32;28. Statuten der Universität;301
33;29. Herzog Ernst Ludwigs Renovierte Ordnung für die Universität;358
34;30. Herzog Ernst Ludwig gestattet die Eröffnung der neuen Regentieund fordert die Abstellung verschiedener Visitationsmängel;375
35;31. Herzog Ernst Ludwig trägt Christoph Gruel und Thomas Meviusdie Bauaufsicht bei der Oeconomie (cura aedilitia ) auf und ermahntdie Universität zur Einhaltung der Festlegungen des Visitationsabschiedes,insbesondere der Registerführung, der monatlichenNachweisung der Lehrveranstaltungen und der Verwaltung derOeconomie;378
36;32. Herzog Ernst Ludwig trifft Anordnungen über die Bauaufsichtsowie Inspektion und Disziplin in der Oeconomie;380
37;33. Visitationsabschied Herzog Ernst Ludwigs für die Universität;383
38;34. Herzog Ernst Ludwig ermahnt die Universität, ihre Jurisdiktionsgewaltstrenger wahrzunehmen;391
39;35. Instruktion der Universität für den Oeconomus;393
40;36. Statuten der Philosophischen Fakultät;399
41;37. Ordnung der Depositionen;420
42;38. Ordnung des actus dispensationis;422
43;39. Ordnung der Oeconomie;427
44;40. Statuten der Medizinischen Fakultät;431
45;41. Herzog Philipp Julius ermahnt die Universität, ihre Pflichten ausder eigenen Gerichtsbarkeit wahrzunehmen und die Disziplin derStudierenden mit größerer Strenge zu führen;436
46;42. Herzog Philipp Julius untersagt dem Rat zu Greifswald, sich dieStrafgewalt über Studenten anzumaßen und die Universität in derAusübung ihrer Kriminaljurisdiktion zu behindern;438
47;43. Statuten der Philosophischen Fakultät;440
48;44. Resolution Herzog Philipp Julius’ auf die Vorstellungen derUniversität wegen der Besoldung der Professoren und derFinanzierung der Bauangelegenheiten;464
49;45. Statuten der Theologischen Fakultät;467
50;46. Rektor und Konzil bestätigen die Statuten der TheologischenFakultät;480
51;47. Herzog Bogislaw XIV. bestätigt die Privilegien und verleiht derUniversität das Nominations- und Präsentationsrecht;482
52;48. Herzog Bogislaw XIV. übergibt der Universität Greifswald dasKloster Eldena mit allen dazugehörigen Besitzungen und Höfen,Ackerwerken und Dörfern zu dauerndem Eigentum;484
53;49. Instruktion der Universität für die dem Amtmann auf Eldena alsInspektoren beigeordneten Professoren;497
54;50. Königin Christina von Schweden unterrichtet die Universität, dassderen Angelegenheiten künftig durch den Generalgouverneurvertreten werden;503
55;51. Rektor und Konzil verbieten bei Strafe der Relegation dieTeilnahme an einer studentischen res publica oder societas;505
56;52. Statuten der Juristenfakultät;509
57;53. Rektor und Konzil bestätigen die Statuten der Juristenfakultät;532
58;54. Johan Oxenstiernas Resolution über die Privilegien der Universität;535
59;55. Instruktion der Universität für die dem Amtmann auf Eldena alsInspektoren beigeordneten Professoren;539
60;56. Königlich-Schwedischer Visitationsrezess für die Universität;545
61;57. Instruktion der Universität für den Hauptmann auf Eldena JoachimEdling;557
62;58. Ordnung der Oeconomie;561
63;59. Rektor und Konzil verbieten schoristische Praktiken unter denStudenten bei Androhung der Relegation;566
64;Quellen- und Literaturverzeichnis;570
65;Personenregister;600
66;Sachregister;611