Buch, Deutsch, 65 Seiten, Paperback, Format (B × H): 155 mm x 220 mm, Gewicht: 130 g
Reihe: Masterarbeit
Buch, Deutsch, 65 Seiten, Paperback, Format (B × H): 155 mm x 220 mm, Gewicht: 130 g
Reihe: Masterarbeit
ISBN: 978-3-95993-098-7
Verlag: Bachelor + Master Publishing
Der Aufsichtsrat setzt sich aus verschiedenen Gruppierungen zusammen und hat daher auch verschiedene Interessen zu vertreten. Dies wirft die Frage auf, wann es bei der Vertretung dieser Interessen zu kritischen Konflikten kommen kann, die nicht im Sinne des Unternehmensinteresses liegen oder diesem sogar schaden können und wie relevant diese Konflikte für die Praxis tatsächlich sind. Dieses Buch beschäftigt sich mit der Analyse von Interessenkonflikten in der Pflichterfüllung von Aufsichtsratsmitgliedern aus dem Blickwinkel des Unternehmensinteresses. Die Untersuchung beschränkt sich dabei auf die Interessenkonflikte, die in der Ausführung der Aufsichtsratstätigkeit auftreten und das Unternehmensinteresse negativ beeinflussen können.
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
Weitere Infos & Material
Textprobe:
Kapitel 2.3.1 Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates:
Grundsätzlich lassen sich die Aufgaben des Aufsichtsrates in zwei verschiedene Bereiche aufteilen: Die Unternehmensüberwachung und der Interessenausgleich. Die Aufgaben der Unternehmensüberwachung sind in § 95-116 AktG geregelt. Danach hat der Aufsichtsrat die Aufgabe den Vorstand zu bestellen, zu beraten und zu überwachen. Er hat keine geschäftsführende Rolle und auch keine Weisungsbefugnisse gegenüber Angestellten der Gesellschaft oder Dritten. Allerdings kann der Aufsichtsrat durch die Bestellung des Vorstandes und die Festlegung von dessen Vergütung einen mittelbaren Einfluss auf die unternehmerische Führung des Unternehmens ausüben. Die Aufgabe des Interessenausgleichs dagegen beschreibt das Zusammenwirken des Aufsichtsrats als ein Gremium aus verschiedenen Interessensgruppen. Um all diesen Gruppen in die unternehmerischen Entscheidungen mit einbeziehen zu können, muss jeder Gruppe ein Informations-, Mitsprache- und auch ein Widerspruchsrecht eingeräumt werden.
Daneben übernimmt auch jedes einzelne Aufsichtsratsmitglied eine Reihe von Pflichten für die Dauer seiner Amtszeit, die es zu erfüllen hat. Diese sind insbesondere im Hinblick auf Haftungsfragen von Bedeutung. Die Sorgfaltspflicht ist in § 116 Satz 1 AktG geregelt und hält den Aufsichtsrat dazu an, seine Tätigkeit ordentlich und gewissenhaft zu verrichten. Um dieser Pflicht gerecht zu werden, muss er das Unternehmensinteresse wahren, verschwiegen sein, seine Mitwirkungspflicht einhalten sowie den allgemeinen Anforderungen an dieses Amt erfüllen. Verletzt ein Aufsichtsratsmitglied diese Pflicht schuldhaft, so ist es, nach Ziffer 3.8 des Deutschen Corporate Governance Kodex schadensersatzpflichtig gegenüber der Gesellschaft. Eine weitere Pflicht, die sich daraus ergibt, ist die Treuepflicht. Diese beinhaltet, dass der Aufsichtsrat seine Entscheidungen unabhängig und unbefangen im Interesse des Unternehmens treffen soll. Auch dazu finden sich Regelungen im DCGK. In Ziffer 5.5.1 wird z. B. explizit festgelegt, dass einzelne Mandatsträger weder persönliche Interessen verfolgen noch Geschäftschancen für sich nutzen dürfen. Daneben herrscht die Verschwiegenheitspflicht nach § 116 Satz 2 des Aktiengesetzes. Danach sind Aufsichtsräte zur Verschwiegenheit über erhaltene vertrauliche Informationen gegenüber allen Personen verpflichtet, die nicht unmittelbar dem Vorstand oder dem Aufsichtsrat angehören. Der DCGK sieht in der Verschwiegenheitspflicht die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Aus der oben genannten Sorgfaltspflicht lassen sich noch zwei weitere Pflichten ableiten. Zum einen die Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme an Sitzungen und zum anderen die Pflicht zur sorgfältigen Beschaffung und Prüfung der jeweiligen Beratungsunterlagen.