Buch, Deutsch, 128 Seiten, 5_kartoniert, Format (B × H): 210 mm x 297 mm, Gewicht: 420 g
Vergleichende Gegenüberstellung/Synopse des alten und neuen Rechts inklusive Gesetzesmaterialien und ergänzenden Anmerkungen
Buch, Deutsch, 128 Seiten, 5_kartoniert, Format (B × H): 210 mm x 297 mm, Gewicht: 420 g
ISBN: 978-3-8029-1888-9
Verlag: Walhalla und Praetoria
Alt und Neu schnell nachschlagen: Präzise Gegenüberstellung
Die Novelle des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes führt ab 1. Januar 2016 zu umfassenden Änderungen. Hervorzuheben sind insbesondere folgende Neuerungen:
Gestellungen und Zuweisungen zu einer Einrichtung außerhalb des Geltungsbereichs des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes
Verbesserung der Arbeitssituation der Personalvertretungen durch Neustaffelung der für die Freistellung erforderlichen Beschäftigtenzahl
Verbesserung der Arbeitssituation der Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV)
Möglichkeit zur Bildung eines Wirtschaftsausschusses auf Antrag des Personalrats
Wesentliche Ergänzung und Erweiterung der Mitbestimmungstatbestände
Übernahme von Tatbeständen der Benehmensherstellung in die Mitbestimmungskataloge
Einsatz moderner Kommunikationsmittel im Rahmen des formellen Beteiligungsverfahrens und des Verfahrens der Nichteinigung
Anhörung der zuständigen Personalvertretungen vor dem Erlass einer allgemeinen Regelung durch die Landesregierung
Abschaffung des bisher für Schulpersonalvertretungen geltenden Fachgruppenprinzips
Schnelle Orientierung durch präzise Gegenüberstellung
Diese WALHALLA Arbeitshilfe macht es leicht, sich schnell und fundiert über die Neuerungen zu informieren:
Die absatzgenaue Gegenüberstellung gibt einen Sofort-Überblick über den alten und neuen Wortlaut.
Die optische Hervorhebung der Änderungen zeigt: Was gilt künftig? Wo werden bestehende Regelungen übernommen? Wie ist die Beziehung zwischen neuem und altem Recht?
Die Gesetzesbegründung zum jeweiligen Paragraphen erläutert die Modifikation, führt Definitionen aus und gibt Hinweise zur Umsetzung des neuen Rechts.
Anmerkungen mit Rechtsprechungshinweisen ergänzen die Gesetzesbegründungen.