E-Book, Deutsch, 88 Seiten, Format (B × H): 170 mm x 240 mm
Wipp / Sausen Nachtdienst in Pflegeeinrichtungen
1. Auflage 2022
ISBN: 978-3-7486-0539-3
Verlag: Vincentz Network
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Arbeitsorganisation optimieren und rechtssicher umsetzen
E-Book, Deutsch, 88 Seiten, Format (B × H): 170 mm x 240 mm
ISBN: 978-3-7486-0539-3
Verlag: Vincentz Network
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Der Nachtdienst und die optimale Planung des Dienstes sind anspruchsvolle Aufgaben. Verantwortliche müssen wissen: Wie viele nächtliche Einsätze und Interventionen sind erforderlich? Wie viele Mitarbeiter mit welcher Qualifikation sind einzusetzen? Welche rechtlichen Regelungen zur Besetzung des Nachtdienstes greifen im Bundesland?
Qualitätsexperte Michael Wipp und Rechtsanwalt Peter Sausen erläutern alle wichtigen arbeitsorganisatorischen und rechtlichen Fragen. In einem Beispiel-Konzept zeigen sie, was in einem einrichtungsinternen Konzept zu regeln ist.
Nutzen Sie das Praxishandbuch, um
- Interessen von Bewohner:innen und Mitarbeiter:innen zu berücksichtigen,
- einrichtungsinternes Handeln zu hinterfragen,
- die Arbeitsorganisation weiter zu optimieren,
- knappe Personalressourcen zielgerichtet einzusetzen,
- rechtssicher zu planen.
Der ideale Praxisbegleiter zum Thema Nachtdienst. Für alle, die für den Nachtdienst Verantwortung tragen oder im Nachdienst arbeiten.
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
1Ouantitativer Mitarbeitereinsatz
Merksatz: Die Kenntnis der individuellen bewohnerbezogenen erforderlichen Interventionen an Pflege und Betreuung im Nachtdienst unter Einbezug von darüber hinaus anfallenden Tätigkeiten stellen die Grundlage dafür dar, beurteilen zu können, welcher quantitative Mitarbeitereinsatz im Nachtdienst erforderlich ist. 1.1Mitarbeitereinsatz im Nachtdienst
Zunächst unbeeinflusst von der Frage nach möglichen bundeslandspezifischen Vorgaben zur qualitativen und quantitativen Besetzung des Nachtdienstes muss jeder dafür Verantwortliche in der Einrichtung Kenntnis darüber besitzen, welcher diesbezügliche Bedarf besteht. Davon enthebt ihn keine gesetzliche Vorgabe. Speziell für den Nachtdienst haben fünf Bundesländer konkrete quantitative Besetzungsvorgaben erlassen. Die Schwankungsbreite liegt zwischen einer Pflegefachkraft für 30–45/50 Bewohner:innen; das Mittel der Bundesländer hat als indirekte Vorgabe 1 zu 50, wobei die überwiegende bundesdeutsche Regelung darin besteht, dass nachts mindestens eine Fachkraft im Dienst anwesend sein muss. Das kommende Personalbemessungssystem macht in seiner grundsätzlichen Struktur keine spezielle Aussage zum Nachtdienst. Folglich wird sich hier zeigen, wie die Bundesländer in diesem Punkt damit umgehen werden (siehe Kapitel 9). Alle bestehenden Regelungen haben eines gemeinsam: Es sind rein quantitative Besetzungsvorgaben, welche noch nicht einmal zwischen den Pflegegraden differenzieren. Sie bilden somit nicht den tatsächlichen nächtlichen Pflege- und Betreuungsbedarf ab. Besonders kritisch ist dabei anzumerken, dass diese Regelungen in den meisten Fällen zu einer anteiligen Reduzierung der Tagdienstbesetzung führen, weil die Erhöhung der Nachtdienstbesetzung zu Lasten des Tagdienstes erfolgt, da sich die Nachtdienstbesetzung aus einem gesamten Pflegeschlüssel für 24 Stunden speist. Besondere Regelungen zu der Nachtdienstbesetzung beispielhaft an 5 Bundesländern Hessen: bis 40 Bew.: 1 PFK; 41–80: 2 PK, davon 1 PFK; 81–120 Bew: 3 PK, davon 2 PFK; 121–160 Bew.: 4 PK, davon 2 PFK Baden-Württemberg: 1 zu 45 Bayern: 1 zu 30–40 Schleswig-Holstein: bis 20 Bew: 2,29 VZÄ, darüber hinaus 1 zu 20 Bremen: 1 zu 40 PFK = Pflegefachkraft; PK = Pflegekraft; VZÄ = Vollzeitäquivalente; Bew. = Bewohner:innen Die aus dem bewohnerbezogenen nächtlichen Pflege- und Betreuungsbedarf abgeleiteten erforderlichen Interventionen stellen eigentlich das wesentliche Merkmal für die erforderliche qualitative und quantitative Besetzung des Nachtdienstes dar. Gerade an der Frage, wie viele Mitarbeiter:innen im Nachtdienst eingesetzt sein müssen/sollen, scheiden sich die mehr oder weniger qualifizierten und/oder emotionalen Diskussionen. Nicht unberechtigt stellt sich die Frage nach dem quantitativen Mitarbeitereinsatz im Nachtdienst neben derjenigen nach der erforderlichen Qualifikation als qualitativem Korrektiv. Betrachtet man die Nachtdienstthematik im Detail, lässt bereits der abendliche Beginn, aber analog auch das morgendliche Ende des Nachtdienstes in Verbindung mit dem Beginn des darauffolgenden Frühdienstes aussagekräftige Rückschlüsse auf die Arbeitsorganisation unter qualitativen Gesichtspunkten zu. Diese beiden Schnittstellenorganisationen stellen zentrale Parameter der qualifizierten nächtlichen Betreuung der Bewohner:innen dar. Richtet man den Blick auf den tageszeitlichen Beginn des Nachtdienstes, lässt sich relativ einfach unter Einbezug der Besetzung der Dienste von Spät- und Nachtdienst zurückrechnen, wann Abendessen und Abendversorgung stattfinden. Das bedeutet, dass ein Organisationssystem implementiert sein muss, welches auch in dem Zeitraum ca. 2 Stunden vor Beginn des Nachtdienstes und bis Abschluss des „ersten geplanten Durchgangs“ der Bewohnerversorgung innerhalb des Nachtdienstes eine konkret geplante zeitliche Abfolge dessen, was wann bei welchem Bewohner bzw. welcher Bewohnerin erfolgt, transparent darstellt. Eine arbeitsorganisatorische völlige Fehlplanung – und nicht selten praktiziert – ist, dass der Spätdienst komplett alle Bewohner:innen versorgt, als käme danach kein Dienst mehr, und infolgedessen der Nachtdienst, ungeachtet dessen, welche Leistungen davor und in welcher zeitlichen Abfolge vom Spätdienst wann bei welchem Bewohner bzw. welcher Bewohnerin erbracht wurden, mit seiner Arbeit beginnt, als wäre davor kein Dienst anwesend gewesen. Mit einer beispielsweise einfachen Planstecktafel, welche als stationäre Tourenplanung die grobe zeitliche Abfolge der Bewohnerbetreuung darstellt, lässt sich die individuelle Abfolge der erforderlichen Besuche planen und somit zeit-, ressourcenschonend, bewohner- und mitarbeiterorientiert gleichermaßen arbeiten. Bevor überhaupt über die quantitative und/oder qualitative Ausstattung der erforderlichen Besetzung im Nachtdienst nachgedacht werden kann, muss man sich über die konkrete Bewohnerklientel und deren Hilfebedarf im Klaren sein. Hier hat zumindest die bayerische Regelung Kriterien benannt, ansatzweise auch Baden-Württemberg, in anderen Bundesländern fehlen diese in den jeweiligen Verordnungen, soweit diese überhaupt vorhanden sind, völlig. Inwieweit diese Kriterien tatsächlich hilfreich sind, soll der Bewertung des Einzelnen überlassen werden; teilweise sind diese Kriterien auch noch ziemlich veraltet. Kriterien (in Kurzform dargestellt) AVPfleWoqG § 15 Abs.1: Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner mit den „Pflegestufen“ 2 und 3 überwiegen Hohe Anzahl an immobilen Bewohnerinnen und Bewohner Erkenntnisse über Unruhezustände z. B. von demenziell erkrankten Bewohnern Die Einrichtung erstreckt sich auf mehr als ein Gebäude Die Einrichtung erstreckt sich über mehr als zwei Geschosse Kriterien Baden-Württemberg (PErsVO – Entwurf/Verordnungsbegründung): „…. dass die zuständige Behörde einen besseren Personalschlüssel (< 40) einfordern kann, wenn die Bedarfslage es erfordert.“ Als Beispiele sind genannt: deutlich erhöhter Pflegebedarf, Anzahl der immobilen oder demenziell erkrankten Bewohner:innen, konkrete bauliche Gestaltung. Als quantitativ ausreichend im Sinne der heutigen personellen Stellenschlüssellogik wäre die Mindestbesetzung von 1 zu 50 mit einer Fachkraft und einem verfügbaren Zeitkontingent von 10–15 Minuten/Bewohner:in und Nacht. Dabei muss natürlich die Dauer des Nachtdienstes berücksichtigt werden, weil diese unmittelbar – bei gleicher Besetzung – das durchschnittlich verfügbare bewohnerbezogene Zeitkontingent verlängert bzw. verkürzt. Das Schaubild zeigt die genannten Überlappungszeiten von Spät- zu Nacht- und von Nacht- zu Frühdienst. In Kapitel 5 zur Arbeitsablauforganisation im Nachtdienst wird beispielhaft beschrieben, wie diese Zeiten sinnvoll für alle Beteiligten geplant werden könnten. Abbildung 1.1: Überlappungszeiten Spät-, Nacht- und Frühdienst Grundsätzlich stellen sich für die Verantwortlichen folgende Fragen, die es zu beantworten gilt: In welcher zeitlichen Abfolge fallen nachts bei welchem Bewohner/welcher Bewohnerin welche pflegerischen/betreuenden Interventionsbedarfe mit welchem Qualifikationsbedarf und mit etwa welchem zeitlichen Umfang an? Welche quantitative Besetzung mit welchem qualitativen Umfang resultiert daraus in einer Zeitschiene bezogen auf den konkreten Ablauf des Nachtdienstes? Welche Tätigkeiten werden im Nachtdienst durchgeführt, deren Platzierung im Nachtdienst gerechtfertigt ist oder überdacht werden sollte? Tabelle 1.1: Übersicht zu den Nachtdienstbesetzungsregelungen, Quelle: bpa Bundesverband Bundesland Aktuelle Regelungen Grundlage Anmerkungen Baden- ...