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Gesetz über Ordnungswidrigkeiten – OwiG – online


Kommentar mit Vollzugsbestimmungen und sonstigen einschlägigen Vorschriften des Bußgeldverfahrens

Rehm Verlag

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Sie haben eine Rechtsfrage aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht zu entscheiden?Der Online-Kommentar beantwortet alle gängigen Fragen und setzt u.a folgende Schwerpunkte: - Geldbuße, Einziehung von Taterträgen, Fahrverbot- Zumessung der Geldbuße, Gewinnabschöpfung- Bußgeldverfahren gegen natürliche und juristische Personen- Rechtssichere Bescheidtechnik in allen Verfahrensarten- Verteidigung, staatsanwaltschaftliches und gerichtliches Verfahren- Abgrenzung zum Strafverfahren und zur Straftat- Hauptverhandlung, Urteil, Beschlussentscheidung, Rechtsbeschwerde- Vollstreckung von Geldbußen und Nebenfolgen.Die digitale Welt ist ab 2018 auch im Bußgeldverfahren Realität: Die gesetzliche Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der E-Akte wird auch im Kommentar berücksichtigt:- Elektronische Aktenführung auch im Bußgeldverfahren- Besonderes elektronisches Behörden- und Anwaltspostfach- Neureglung der Akteneinsicht, Online-Verfahren bei Rechtsanwälten- Online-Anhörung von Betroffenen und Nebenbeteiligten- Änderungen bei der Bescheidtechnik und Rechtsbehelfsbelehrung- Einführung des elektronischen Einspruchs- Elektronische Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaft und GerichtenDie ausführliche Kommentierung umfasst alle:- OWiG-Vorschriften- im Bußgeldverfahren anwendbaren StPO-Bestimmungen- für Verkehrsordnungswidrigkeiten wichtigen StVG-RegelungenMit über 100 Musterbescheiden und Musterschreiben sowie Rechtsprechungsübersichten, auch zum Herunterladen verfügbar.Zielgruppe:Verwaltungsbehörden des Bundes und der Länder sowie aller kommunalen Behörden, Städte und Gemeinden, Rechtsanwälte und Steuerberater, Bußgeldrichter und Staatsanwälte
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Zielgruppe


Verwaltungsbehörden des Bundes und der Länder sowie aller kommunalen Behörden, Städte und Gemeinden, Rechtsanwälte und Steuerberater, Bußgeldrichter und Staatsanwälte


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Weitere Infos & Material


Von Raimund Wieser, Richter am Amtsgericht Augsburg. Begründet von Dr. Erich Haniel, Regierungspräsident von Oberfranken, Bayreuth, fortgeführt bis zur 44. Ergänzungslieferung von Dr. Martin Geiger, Bürgermeister der Stadt Wasserburg am Inn, Willi Schmutterer, Leitender Kriminaldirektor beim Bayerischen Landeskriminalamt, München und Manfred Möckl, Lehrer an der Bayerischen Beamtenfachschule, Hof.



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