Welling Was kann die Verbandsklage vom KapMuG lernen?

Untersuchung zentraler Regelungen des VDuG im Vergleich zum KapMuG.
1. Auflage 2024
ISBN: 978-3-428-59145-9
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)

Untersuchung zentraler Regelungen des VDuG im Vergleich zum KapMuG.

E-Book, Deutsch, Band 226, 331 Seiten

Reihe: Untersuchungen über das Spar-, Giro- und Kreditwesen. Abteilung B: Rechtswissenschaft

ISBN: 978-3-428-59145-9
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Im Oktober 2023 trat die Verbandsklage in Kraft und derzeit wird der Referentenentwurf zur KapMuG-Reform in 2024 diskutiert. Aktueller könnte also die vorliegende Arbeit nicht sein, zumal sie auch andere Modelle für Massenklagen wie das vorgeschlagene Leitentscheidungs- und das Vorabentscheidungsverfahren thematisiert. Insbesondere verbindet sie tiefgehende und teilweise überraschende Erfahrungen aus zwanzig Jahren praktischer Tätigkeit mit dem KapMuG und anderen Massenverfahren mit einer vertieften wissenschaftlichen Untersuchung der neuen Verbandsklage. Auf dieser Basis liefert die Arbeit sowohl wertvolle Auslegungshilfen für die Praxis hinsichtlich der bisherigen und der neuen Regelungen und zugleich profund erarbeitete Vorschläge für die Fortentwicklung des kollektiven Rechtsschutzes. Beispielhaft seien insofern die Ergebnisse zum Anwendungsbereich des KapMuG, zur Klageberechtigung, zur Nutzung der 'Schwarmintelligenz', zu den Problemen der Anmeldung und zur umfassenden Aussetzung von Parallelverfahren zur Entlastung der Gerichte genannt.

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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


A. Einführung

B. Ziele und Zweck der Verbandsklage
Überwindung des 'rationalen Desinteresses' – Stärkung des Verbraucherschutzes – Überwindung von unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteilen – Entlastung der Justiz und Verfahrensbeschleunigung – Verhinderung von Missbrauch

C. Entstehung und Gesetzgebungsverfahren
Kollektiver Rechtsschutz in Deutschland – Europäischer Hintergrund des kollektiven Rechtsschutzes – Nationale Gesetzgebungsverfahren

D. Vergleichende Untersuchung der Verbandsklage mit dem KapMuG
Anwendungsbereich der Verbandsklage – Zuständigkeit – Klagebefugnis – Besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verbandsklage – Statthaftes Klagebegehren – Feststellungsziele – Einleitung des Musterverfahrens – Bekanntmachung des Musterverfahrens – Anmeldung – § 46 VDuG – Aussetzung von Individualklagen und Beteiligung am Musterverfahren – Verhältnis Musterfeststellungs- und Verbandsklage zum KapMuG

E. Gesamtbewertung der untersuchten Regelungen von Verbandsklage und KapMuG-Musterverfahren
Zusammenführung der gefundenen Ergebnisse – Erfüllung der gesetzten Ziele – Ausblick und Abschluss

Literatur- und Stichwortverzeichnis


Marius Welling ist nach dem Studium an den Universitäten Trier und Salamanca seit 2006 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2012 zudem als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht qualifiziert. Schwerpunktmäßig beschäftigte er sich stets mit komplexen und Massenverfahren. So war er als Rechtsanwalt der beklagten Telekom AG bereits in die Entstehung des KapMuG involviert und vertrat nachfolgend zahlreiche Mandanten in verschiedensten Formen des kollektiven Rechtsschutzes und Sammelklagen wie auch in Organhaftungsverfahren und gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten. Nach seiner Tätigkeit in einer US-Kanzlei, der Leitung von ›Litigation and Investigations‹ in einer Schweizer Großbank und der Arbeit als General Counsel eines börsennotierten Prozessfinanzierers führt er nun den Bereich Dispute Resolution bei Schalast.

Marius Welling was admitted to the bar in 2006 after studying at the Universities of Trier and Salamanca and has also been qualified as a specialist lawyer for banking and capital markets law since 2012. He has always focused on complex and mass proceedings. As a lawyer for the defendant Telekom AG, he was already involved in the development of the KapMuG and subsequently represented numerous clients in various forms of collective redress and class actions as well as in directors' and officers' liability proceedings and corporate law disputes. After working in a US law firm, heading the Litigation and Investigations team of a major Swiss bank and working as General Counsel of a listed litigation financier, he now heads the Dispute Resolution department at Schalast.



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