Buch, Deutsch, Band 367, 121 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 220 g
Reihe: Schriften zum Strafrecht
Die Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende.
1. Auflage 2021
ISBN: 978-3-428-18187-2
Verlag: Duncker & Humblot
Eine rechtsdogmatische Untersuchung der Voraussetzungen des § 105 Abs. 1 JGG und zugleich ein Beitrag zur rechtspolitischen Diskussion um die strafrechtliche Behandlung Heranwachsender "de lege ferenda".
Buch, Deutsch, Band 367, 121 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 220 g
Reihe: Schriften zum Strafrecht
ISBN: 978-3-428-18187-2
Verlag: Duncker & Humblot
Achtzehn- bis einschließlich Zwanzigjährige nehmen als Heranwachsende eine besondere Stellung im deutschen Strafrecht ein. Denn ihre Taten können sowohl nach Jugend- als auch nach allgemeinem Strafrecht abgeurteilt werden. Doch um den adäquaten strafrechtlichen Umgang mit Heranwachsenden werden seit Langem kontroverse rechtsdogmatische und rechtspolitische Debatten geführt. Erik Weiss entwickelt eine methodisch stringente Auslegung der Anwendungsvoraussetzungen des § 105 Abs. 1 JGG. Er zeichnet die rechtspolitische Diskussion nach und zeigt auf, dass sowohl aus rechtsdogmatischer als auch rechtstatsächlicher Perspektive allein die vollständige Einbeziehung in das Jugendstrafrecht zu überzeugen vermag. Diese lässt sich durch eine Reform des dritten Teils des JGG erreichen.
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
Einleitung
Themeneingrenzung – Gang der Untersuchung
1. Historie: Entwicklung hin zu § 105 JGG und die sie begleitende Diskussion
Das Jugendgerichtsgesetz von 1923 – Das Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943 – Das Jugendgerichtsgesetz von 1953 – Diskussion um die strafrechtliche Sonderbehandlung Heranwachsender ab 1953 – Zusammenfassung der Ergebnisse der historischen Untersuchung
2. Die Voraussetzungen des § 105 Abs. 1 JGG
Gemeinsame Voraussetzungen der Nr. 1 und Nr. 2 – Spezielle Voraussetzungen des § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG: Das Einem-Jugendlichen-Gleichstehen in der sittlich-geistigen Entwicklung – Spezielle Voraussetzungen des § 105 Abs. 1 Nr. 2 JGG: Die Jugendverfehlung – Das Verhältnis zwischen § 105 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 JGG
3. Die strafrechtliche Behandlung Heranwachsender de lege ferenda
Vollständige Einbeziehung in das allgemeine Strafrecht – Regel-Ausnahmeverhältnis zugunsten des allgemeinen Strafrechts – Beibehaltung des § 105 Abs. 1 JGG – Vollständige Einbeziehung in das Jugendstrafrecht – Einbeziehung der 21- bis 24-Jährigen in das Jugendstrafrecht / Einführung eines gesonderten Jungtäterrechts – Ergebnis der Untersuchung – Konkreter Änderungsvorschlag de lege ferenda
Literatur- und Stichwortverzeichnis