E-Book, Deutsch, 235 Seiten
Wassermann / Simschek / Hillwig Sportbootführerschein Binnen kompakt
4. überarbeitete Auflage 2023
ISBN: 978-3-7398-0609-9
Verlag: UVK Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Motorboot und Segelboot
E-Book, Deutsch, 235 Seiten
ISBN: 978-3-7398-0609-9
Verlag: UVK Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Dieses Buch vermittelt Ihnen einfach, schnell und unkompliziert alles, was Sie für die Prüfung zum Sportbootführerschein Binnen benötigen. Sie lernen sowohl das Wissen für die Theorieprüfung als auch die für Praxis erforderlichen Knoten und Manöver. Ausgewählte Themenbereiche können Sie per Übungsvideo lernen.
Die Autoren haben Erfahrung durch das Betreiben einer Wassersportschule am Bodensee.
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KAPITEL 2: ALLGEMEINE VERHALTENSREGELN
In diesem Kapitel lernen Sie grundlegende Verhaltensweisen der Schifffahrt, insbesondere der Binnenschifffahrt, und das Verhalten in Sondersituationen wie beispielsweise in Schleusen oder bei Hochwasser kennen. FAHRZEUGE IN FAHRT
Grundsätzlich wird unterschieden, ob Fahrzeuge „in Fahrt“ oder „nicht in Fahrt“ sind. Fahrzeuge sind solange „in Fahrt“ befindlich oder „fahrend“, solange sie: nicht mittelbar oder unmittelbar vor Anker liegen, nicht am Ufer festgemacht sind, auf Grund sitzen. Wenn ein Boot „in Fahrt“ befindlich oder „fahrend“ ist, gelten die allgemeinen Fahrregeln und Sorgfaltspflichten, die nachfolgend dargestellt werden. Wenn Sie beispielsweise Ihr Boot einfach treiben lassen, sind Sie in Fahrt. Dies bedeutet, dass Sie dann auch nach den geltenden Fahrregeln ausweichpflichtig sind. ALLGEMEINES FAHRVERHALTEN
Fahrzeuge in Fahrt sollten, um sich selbst und andere nicht in Gefahr zu bringen, unbedingt folgende Grundregeln beachten: Ein kleines Fahrzeug sollte nicht zu dicht an ein großes, in Fahrt befindliches Fahrzeug heranfahren. Grund hierfür ist, dass es durch die Bug- oder Heckwelle des großen Fahrzeugs kentern oder durch den Sog kollidieren kann. Bei geringer Wassertiefe ist die Geschwindigkeit zu reduzieren, um die Steuerfähigkeit zu verbessern beziehungsweise zu erhalten. Hierdurch kann eine Grundberührung durch Absenken des Hecks vermieden werden. Bei starkem Wellengang ist die Geschwindigkeit des Sportbootes zu vermindern, um Schäden am eigenen Fahrzeug durch Seeschlag zu vermeiden. Unter Seeschlag sind die Wellenschläge bei Seegang gegen den Rumpf eines Bootes zu verstehen. An folgenden Stellen müssen Sie Ihre Geschwindigkeit anpassen, um schädlichen Sog- und Wellenschlag zu vermeiden: - in engen Gewässern, bei denen am Ufer Fahrzeuge festgemacht sind, - vor Hafeneinmündungen, - an Lade-, Lösch- und Liegeplätzen, - in der Nähe nicht frei fahrender Fähren, - auf gekennzeichneten Strecken und - in der Nähe schwimmender Geräte bei der Arbeit. Hinweis: Ein steuerunfähiges Sportboot, beispielsweise nach Ausfall der Maschine, kann mit einem Treibanker oder anderen geeigneten schwimmfähigen Gegenständen im Wind gehalten werden. Ein Treibanker ist ein Anker, der nicht, wie sonst üblich, im Grund greift. Bei einem Treibanker handelt es sich um einen Gegenstand, wie beispielsweise einen Eimer, der an einer Leine im Wasser schwimmend das Boot in Windrichtung hält. PFLICHTEN DES SCHIFFSFÜHRERS Auf jedem Schiff ist vor Fahrtantritt ein Schiffsführer zu bestimmen. Der Schiffsführer trägt die Verantwortung an Bord und unterliegt der allgemeinen Sorgfaltspflicht. Er ist für Fahrzeug, Ausrüstung und Besatzung verantwortlich. Zudem hat er dafür Sorge zu tragen, dass keine Gefährdung für das eigene Boot und keine Gefährdung oder Behinderung von Dritten erfolgt. Sind mehrere Führerscheininhaber an Bord, so ist vor Fahrtantritt eine Person als Schiffsführer zu bestimmen. Der Schiffsführer ist insbesondere dafür verantwortlich, dass: ausreichende und vollständige Rettungsmittel, d.h. pro Person mindestens eine Rettungsweste, an Bord sind, die in der Zulassungsurkunde vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenstände mitgeführt werden, er seinen Führerschein sowie die Zulassungsurkunde des Bootes beziehungsweise den Bootsausweis mitführt. Die Prüfung auf Funktion und Vollständigkeit von Rettungsmitteln, Bootstechnik, Ausrüstungsgegenständen und notwendigen Schiffspapieren ist vor jeder Fahrt durchzuführen. Der Schiffsführer ist für die Einhaltung der Verkehrsregeln verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen, dass diese auch von der Besatzung eingehalten werden. Von den allgemein gültigen Vorschriften darf nur zur Abwendung von unmittelbaren Gefahren für sich oder andere abgewichen werden. PFLICHTEN DER BESATZUNG Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten jedes Besatzungsmitgliedes, allen Anweisungen des Schiffsführers, die der Sicherheit und Ordnung an Bord dienen, Folge zu leisten. FESTMACHEN
Ein Fahrzeug ist immer so festzumachen, dass es sicher liegt und sich nicht losreißen kann. Wind, Strom und Wasserstandsänderungen sind dabei zu berücksichtigen. Wenn Sie ein festgemachtes Fahrzeug für längere Zeit verlassen, sind darüber hinaus folgende Regeln zu beachten: Es sind alle Seeventile des Fahrzeugs zu schließen. Der Hauptschalter des Bordnetzes ist auszuschalten, um die Batterie zu entlasten. Abb. 8: Festmachen FESTMACH- UND LIEGEVERBOT Das Festmachen oder Stillliegen ist in folgenden Bereichen grundsätzlich verboten: an Sperrwerken, Strombauwerken, Leitwerken, Pegeln sowie an festen und schwimmenden Schifffahrtszeichen, an engen Stellen und in unübersichtlichen Krümmungen, vor Hafeneinfahrten und an Anlegestellen, die nicht für Sportboote bestimmt sind, innerhalb von Fähr- und Brückenstrecken, und an Stellen, die durch die Sichtzeichen „Festmachverbot“ oder „Liegeverbot“ gekennzeichnet sind. Abb. 9: Liegeverbot ANKERN
Vor dem Ankern ist zu prüfen, ob die Wassertiefe und insbesondere die Beschaffenheit des Untergrunds zum Ankern geeignet sind. Informationen über die Beschaffenheit des Untergrunds und die Wassertiefe sind der Seekarte zu entnehmen. Abb. 10: Ankern Beim Ankern ist eine ausreichende Länge der Ankerkette beziehungsweise Ankerleine erforderlich. Die Faustformel ist, dass die Ankerkette unter günstigen Verhältnissen und beim Ankern an einem geschützten Ankerplatz mindestens der 3-fachen Wassertiefe entsprechen sollte, beim Verwenden einer Ankerleine mindestens der 5-fachen Wassertiefe. Beispiel: Wenn Sie an einer Stelle mit vier Meter Wassertiefe ankern wollen, sollten Sie eine Ankerkette mit mindestens 12 m oder eine Ankerleine mit mindestens 20 m Länge verwenden. Beim Ankern ist grundsätzlich zu prüfen, ob der Anker fest im Grund greift. Um zu erkennen, ob der Anker hält, sollten Sie die Hand auf die Ankerkette oder Ankerleine legen. Wenn kein Rucken erkennbar ist und sich die Ankerpeilung nicht ändert, hält der Anker. Bei der Ankerpeilung wird der Schiffsort im Augenblick des Ankerns durch Peilung bestimmt. ANKERTYPEN Es gibt eine Vielzahl von Ankertypen. Die wichtigsten und gängigsten Ankertypen sind folgende: Danforthanker Draggen Patentanker Admiralitäts- oder Stockanker Abb. 11: Ankertypen DANFORTHANKER Der Danforthanker ist der leichteste der üblichen Ankertypen und ist gekennzeichnet durch seine großen und breiten Pflugen. Er ist zum Ankern auf sandigem oder schlickem Grund geeignet. DRAGGEN Der Draggen ist ein Universalanker mit vier Pflugen. Beim Ankern greifen immer zwei Pflugen. Ihn gibt es auch als klappbare Ausführung. Dieser wird „Schirmanker“ genannt. Der Draggen ist für jeden Grund geeignet. PATENTANKER Der Patentanker ist ein mit zwei Pflugen ausgestatteter, schwerer Anker. Er ist für jeden Grund geeignet. ADMIRALITÄTS- ODER STOCKANKER Der Admiralitäts- oder Stockanker ist die älteste Ankerart. Er verfügt über zwei Pflugen, wobei sich der Anker dabei nur mit einer Pfluge im Grund festsetzt. ANKERVERBOT Das Ankern ist an folgenden Stellen verboten: in Schifffahrtskanälen und in Schleusenkanälen an engen Stellen und in unübersichtlichen Krümmungen auf Abschnitten der Wasserstraßen, für die ein allgemeines Ankerverbot besteht vor Hafeneinfahrten und Anlegestellen innerhalb von Fähr- und...