von Wietersheim / Korbion | Die neue HOAI 2013 - mit Arbeitshilfen online | Buch | 978-3-648-04358-5 | sack.de

Buch, Deutsch, 404 Seiten, Buch

Reihe: Haufe aktuell

von Wietersheim / Korbion

Die neue HOAI 2013 - mit Arbeitshilfen online

Die Reform der Honorarabrechnung für Architekten und Ingenieure

Buch, Deutsch, 404 Seiten, Buch

Reihe: Haufe aktuell

ISBN: 978-3-648-04358-5
Verlag: Haufe


Das brauchen Hausherren, Architekten und Ingenieure: eine übersichtliche und verständliche Darstellung der wichtigen Änderungen der HOAI 2013. Alle Änderungen sind kommentiert, die Folgen für die Leser praxisbezogen erläutert. Zahlreiche Arbeitshilfen und die HOAI im Volltext steht online zur Verfügung. So können Sie die neuen Regelungen schnell und rechtssicher anwenden.

Inhalt

  • Praxisorientierte Erläuterung und Kommentierung der neuen HOAI
  • Übersicht der ersatzlos gestrichenen Vorschriften
  • Leistungen, anrechenbare Kosten und Honorarzonen
  • Flächenplanung, Projektplanung, Fachplanung

Arbeitshilfen online

  • Die aktuelle HOAI im Volltext, Gesetzestexte und Formulare
von Wietersheim / Korbion Die neue HOAI 2013 - mit Arbeitshilfen online jetzt bestellen!

Weitere Infos & Material


Vorwort

Die neue HOAI im Überblick

  • Entstehung der HOAI 2013
  • Überblick über die Neuerungen
  • Honorarermittlung nach der HOAI 2013
  • Anwendbarkeit der HOAI 2013

Teil 1 der HOAI 2013: Allgemeine Vorschriften

  • Anwendungsbereich
  • Begriffsbestimmungen
  • Leistungen und Leistungsbilder
  • Beratungsleistungen
  • Anrechenbare Kosten
  • Honorarzonen
  • Grundlagen des Honorars
  • Honorarvereinbarung
  • Berechnung des Honorars in besonderen Fällen
  • Berechnung des Honorars bei Beauftragung von Einzelleistungen
  • Berechnung des Honorars bei vertraglicher Änderung des Leistungsumfangs
  • Auftrag für mehrere Objekte
  • Instandsetzungen und Instandhaltungen
  • Interpolation
  • Nebenkosten
  • Zahlungen
  • Umsatzsteuer

Teil 2: Flächenplanung

  • Bauleitplanung
  • Landschaftsplanung

Teil 3: Objektplanung

  • Gebäude und Innenräume
  • Freianlagen
  • Ingenieurbauwerke
  • Verkehrsanlagen

Teil 4: Fachplanung

  • Tragwerksplanung
  • Technische Ausrüstung

Teil 5: Übergangs- und Schlussvorschriften

  • Übergangsvorschrift
  • Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anhang

  • Architektenvertrag
  • Ingenieurvertrag
  • Allgemeine Vertragsbestimmungen zum Ingenieurvertrag (AVI)
  • Anlage zum Beschlussvorschlag an den Bundesrat
  • Stellungnahme des Bundesrates

Synoptischer Vergleich der HOAI 2013 und der HOAI 2009

Abkürzungsverzeichnis

Stichwortverzeichnis


Kostenermittlung und Kostenkontrolle

Die Leistungsbilder wurden in den Leistungsphasen 2 und 6 durch die Grundleistung der Kostenkontrolle ergänzt, um die Verpflichtung zur durchgängigen Kostenverfolgung während des gesamten Planungs- und Ausführungsprozesses zugrunde zu legen.

In diesem Sinne sind auch die Leistungsphasen 6 und 7 ergänzt worden. Nunmehr sind bepreiste Leistungsverzeichnisse aufzustellen. Im Rahmen der Kostenkontrolle sind diese mit der Kostenberechnung und den Ausschreibungsergebnissen zu vergleichen. Durch die präzisierte Kostenermittlung und -kontrolle wurde der Kostenanschlag entbehrlich, dieser umfasst nämlich gemäß DIN 276-1:2008-12 lediglich die Kostenermittlung bis zur dritten Ebene und die Ordnung nach Vergabeeinheiten.

Dokumentation

In allen Leistungsbildern der Objektplanung wurde in den Leistungsphasen 1 bis 3 die Grundleistung zur Dokumentation und Erläuterung der Ergebnisse präzisiert. Damit wurde die bisher in § 3 Abs. 8 geregelte Unterrichtung des Auftraggebers direkt in den relevanten Leistungsphasen aufgenommen.

Die Prüfung und Wertung der Angebote ist ohne eine Dokumentation des Vergabeverfahrens nicht möglich und schließt diese ein. In der Leistungsphase 7 wurde daher die Dokumentation des Vergabeverfahrens aufgenommen.

Die auch bisher schon bestehende systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse wurde nunmehr in die Leistungsphase 8 integriert, da sie zeitlich mit der Übergabe des Objekts verknüpft ist. Damit soll darauf hingewirkt werden, dass dem Auftraggeber bei einer etwaigen Teilabnahme nach der Leistungsphase 8 die notwendige Objektdokumentation zur Verfügung steht.


Korbion, Claus-Jürgen
Claus-Jürgen Korbion, Rechtsanwalt, ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Düsseldorf mit Schwerpunkt öffentliches und privates Baurecht, Vergaberecht, Miet- und WE-Recht.

von Wietersheim, Mark
Dr. Mark von Wietersheim ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt privates Bau- und Vergaberecht sowie Geschäftsführer des forum vergabe e.V.


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