Thrun | Rechtsfortbildungsgleichheit | Buch | 978-3-428-18965-6 | sack.de

Buch, Deutsch, 234 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 235 mm, Gewicht: 364 g

Reihe: Schriften zum öffentlichen Recht

Thrun

Rechtsfortbildungsgleichheit

Richterliche Rechtsfortbildung als Gebot des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG)

Buch, Deutsch, 234 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 235 mm, Gewicht: 364 g

Reihe: Schriften zum öffentlichen Recht

ISBN: 978-3-428-18965-6
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Die Weiterentwicklung des Rechts (und nicht bloß seine zeitgemäße Konkretisierung) wird seit jeher als Aufgabe der Rechtsprechung begriffen. Dazu bedient sie sich vor allem des Instrumentariums der Rechtsfortbildung. Unklar ist, ob diese überkommene Funktion den Vorgaben des Grundgesetzes entspricht, insbesondere der strengen Bindung an das Gesetz. Wenn das Gericht zugleich dem Gesetz unterworfen und an dessen Wandlungsprozess beteiligt sein soll, erscheint diese Bindung paradox. Zugleich findet der in erster Linie rechtspolitische Modifikationsbedarf über den allgemeinen Gleichheitssatz eine verfassungsrechtliche Ausgestaltung. Bisher ungeregelte, geregelten hinreichend ähnliche Fälle sind entsprechend gleich zu behandeln. Diese Gleichheitsbindung liefert eine bisher wenig beachtete Grundlage für richterliche Modifikationen. Die Arbeit legt ein Rechtsfortbildungskonzept vor, welches weniger auf Traditionsargumenten und mehr auf diesen komplexen verfassungsrechtlichen Bindungen fußt.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


A. Einleitung

B. Begriff und verfassungsrechtlicher Problemaufriss
I. Begriffsprobleme und Annäherung
Mehr als Auslegung – Weniger als Rechtssetzung – Gebundenheit des fortbildenden Rechtsanwenders – Vorläufige Definition für die nachfolgende Untersuchung

II. Verfassungsrechtliche Problemlagen
Richterliche Gesetzesbindung – Rechtsstaatliches Rückwirkungsverbot und Vorhersehbarkeit – Demokratische Legitimität und politische Verantwortung – (Verfassungs-)gerichtliche Kontrolle

C. Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung
I. Bisherige Legitimierungs- und Begrenzungsansätze
Verfassungsrechtliche Legitimität – Verfassungsrechtliche Begrenzung – Beispiel: Willenserklärungen von beschränkt Geschäftsfähigen und Geschäftsunfähigen – Zwischenergebnis: Schwächen der bisherigen Ansätze

II. Rechtsfortbildung als Gleichheitsgebot
Gleichheit als verfassungsrechtlich legitimer Zweck der Rechtsfortbildung – Rechtsfortbildungskompetenz durch den Gleichheitssatz – Fachgerichtliche Rechtsfortbildung und Art. 100 GG – Differenzierende Rechtsfortbildung

III. Grenzen vergleichender Rechtsfortbildung
Primat gesetzgeberischer Entscheidung – Begrenzung auf die Wirksamkeit im Einzelfall – Begrenzung auf den Vergleich – Keine Rechtsfortbildungsgleichheit im Unrecht – Bindung an höherrangiges Recht

D. Zusammenfassung in Thesen


Felix Thrun studierte Rechtswissenschaft an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Von März 2018 bis September 2020 war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Staatsrecht an der Universität zu Köln (Institutsleitung: Prof. Dr. Wolfram Höfling, M. A.) und danach am Seminar für Staatsphilosophie und Rechtspolitik (Institutsleitung: Prof. Dr. Christoph Schönberger) beschäftigt. Im November 2021 nahm er das Rechtsreferendariat am LG Köln mit Stationen in Berlin und Tel Aviv auf. Seine Promotion am Institut für Staatsrecht schloss er im Januar 2023 ab.

Felix Thrun studied law at the Heinrich Heine University Düsseldorf. From March 2018 to September 2020, he worked as a research assistant at the Institute for Constitutional Law at the University of Cologne (Director: Prof. Dr. Wolfram Höfling, M. A.) and then at the Institute for Philosophy of State and Legal Policy (Director: Prof. Dr. Christoph Schönberger). In November 2021, he started his legal clerkship at the Regional Court of Cologne with stations in Berlin and Tel Aviv. He recieved his doctorate from the University of Cologne in January 2023.


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